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Autor Thema: Höhe Netznutzungsentgelt Gas  (Gelesen 4446 mal)

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Offline Pölator

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Höhe Netznutzungsentgelt Gas
« am: 25. Januar 2009, 21:59:28 »
Hallo,
habe gesucht und nichts gefunden... .
Wo kann ich sehen, ob das Netznutzungsentgelt genehmigt wurde? Auf meiner Rechnung wurde nun das Netznutzungsentgelt ausgewiesen. Es macht umgerechnet 0,0191€/kWh oder 31,3% des Nettogaspreises aus.

Wo kann ich sehen, ob es korrekt ist?

Schönen Abend noch,
Pölator

Offline Netznutzer

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Höhe Netznutzungsentgelt Gas
« Antwort #1 am: 26. Januar 2009, 00:56:43 »
Die genehmigten Entgelte sehen Sie auf der Homepage des Netzbetreibers.

Was bedeutet umgerechnet?

Gruß

NN

Offline Pölator

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Höhe Netznutzungsentgelt Gas
« Antwort #2 am: 26. Januar 2009, 10:15:50 »
Hallo Netznutzer

Zitat
Original von Netznutzer
Die genehmigten Entgelte sehen Sie auf der Homepage des Netzbetreibers.

Da steht nichts-keine Preise. Mir geht es auch um die genehmigten Gebühren (Beispiel: http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/HMWVL_Internet?cid=6e0b2c83ebb240d573628f67925ee8eb)
Der Betreiber kann ja viel behaupten. Ich möchte nur kontrollieren, ob seine angegebene Höhe korrekt ist (aus Sicht des Gesetzgebers).
Meinen Versorger möchte ich mal wieder nicht nennen, da wir uns in ein paar Tagen vor dem Richter treffen...

Zitat
Original von Netznutzer
Was bedeutet umgerechnet?
Auf der Rechnung steht \"Der Nettobetrag von xxxxx beinhaltet das Netznutzungsentgelt in Höhe von xxxx.\"
Mit Umrechnen meine ich auf €/kWh oder den Prozentsatz.

Gruß vom Pölator

Offline u.h.

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Höhe Netznutzungsentgelt Gas
« Antwort #3 am: 26. Januar 2009, 12:20:07 »
Zitat
Original von Pölator
Wo kann ich sehen, ob das Netznutzungsentgelt genehmigt wurde?
Genehmigung kommt imho von Kartellbehörde.
Also entweder bei Landes- oder Bundeskartellamt nachfragen...
(Und auf Antwort hoffen.)

Offline RuRo

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Höhe Netznutzungsentgelt Gas
« Antwort #4 am: 26. Januar 2009, 15:22:50 »
@all
Siehste beispielsweise hier:

Regulierung nach EnWG2005
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Stern

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Höhe Netznutzungsentgelt Gas
« Antwort #5 am: 26. Januar 2009, 23:33:51 »
@Pölator

Die Netzentgelte müssten eigentlich bei Ihrem Versorger auf der Homepage abrufbar sein. Ich weiß ja nicht aus welchem Bundesland Sie kommen..., aber Sie können z.B. für Baden-Württemberg diesen Link verwenden:

http://www.wm.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php/101969

- Rechts im Suchfeld \"Netzentgelte\" eingeben - es erscheinen alle Städte mit den entsprechend genehmigten Netzentgelten.

oder z.B. für Rheinland-Pfalz diesen Link verwenden:

http://www.mwvlw.rlp.de/internet/nav/f34/f3460e6b-a8d0-6511-33e2-dce3742f2293&class=net.icteam.cms.utils.search.AttributeManager&class_uBasAttrDef=a001aaaa-aaaa-aaaa-eeee-000000000054.htm

- Rechts stehen Downloads der genehmigten Netzentgelte für Strom und Gas zur Verfügung.

Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen... einfach googeln :-)

Zuständigkeit:
Regionale Strom- und Gasnetzbetreiber, die weniger als 100.000 Kunden haben und ein Versorgungsnetz betreiben, das nicht über die Landesgrenze hinausgeht, unterliegen der Aufsicht der Landesregulierungsbehörde. Größere und überregionale Netzbetreiber fallen in den Aufsichtsbereich der Bundesnetzagentur in Bonn.

Gruß
Stern

Offline Pölator

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Höhe Netznutzungsentgelt Gas
« Antwort #6 am: 27. Januar 2009, 11:34:49 »
Hallo Stern,

oh, ich hatte vergessen zu sagen Bayern und Regierungsbezirk Unterfranken. Da kann ich nirgends was finden.
Weder bei den Landes- noch Beziksregierungen konnte ich auf deren Seite \"Genehmigungslisten\" finden.

Seid der Stoiber hier weg ist, klappt überhaupt nichts mehr... :D :D :D

Vielleicht werde ich irgendwann doch noch fündig.

Gruß
Pölator

Offline RuRo

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Höhe Netznutzungsentgelt Gas
« Antwort #7 am: 27. Januar 2009, 11:45:21 »
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Black

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Höhe Netznutzungsentgelt Gas
« Antwort #8 am: 27. Januar 2009, 11:51:13 »
Zitat
Original von u.h.
Zitat
Original von Pölator
Wo kann ich sehen, ob das Netznutzungsentgelt genehmigt wurde?
Genehmigung kommt imho von Kartellbehörde.

Besser die Bundesnetzagentur.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

 

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