Es mag ja sein, dass offenbar unterschiedliche Meinungen zu irgendwelchen Pseudopflichten wie Briefkastenleeren etc. bestehen. Ob das bedeutend ist und vor allem für wen, ist, meine ich, zumindest hier nicht das Thema.
Volksgenossenschaftsmeinungen sind in D ja nix unübliches. Im Detail ist meine Frage doch genau darauf orientiert, warum der Energielieferant den Vorjahresverbrauch als Taxierung der Vorauszahlungspflicht des Kunden, in diesem Fall sogar noch mit erheblichen Mahnkosten, fordern darf.
Zitat, H.terbek: \"...denn der Energielieferant wird mangels anderslautender Information den auf der Basis des Vorjahres festgelegten Betrag als Abschlagzahlungen auf die künftige Abrechnung aus zu zahlen voraussetzen
Die Frage ist also nicht die allen bekannte, meist auch ohne Verstand ablaufende EDV, sondern warum diese, wie ich meine, Begünstigung des Lieferanten, per Gesetz festgelegt wurde. Warum soll der Lieferant nicht in die Pflicht genommen werden, so er schon offenbar unwillig ist ein prepaid-system zu installieren, ungeachtet mal hier der Grundkosten, erst dann Geld zu fordern, wenn tatsächlich die Leistung in Anspruch genommen wurde, also Strom verbraucht wurde, Warum soll der Lieferant, möglicherweise auch per Gesetz, nicht in die Pflicht genommen werden, erst dann Stromkosten fordern zu dürfen, wenn er dies, wie bei Schuldverträgen nicht unüblich, per Zählerablesung nachweisen kann???