Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Wann missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung?

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Andreas Hofer:
Hallo,
ab welcher prozentualen Abweichung des Gaspreis vom Landesdurschnitt spricht man von einer erheblichen Preisabweichung, die zu einer missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung führt.

Hat hier jemand eine Antwort?

WattWurm:
Hallo Andreas Hofer,

eine konkrete Antwort auf Ihre Frage kann ich Ihnen nicht geben, aber vielleicht hilft Ihnen diese

[align=center]informative Seite des BdEv[/align]

wenigstens ein bisschen weiter.

Es grüßt der WattWurm

Netznutzer:
Wenn ich mich nicht irre, wurde neulich in einem anderen Teil des Forums zitiert, dass eine marktbeherrschende Stellung ab 30% vorliegt. 30% wovon und ob mißbräulich oder nur marktbeherrschend kann ich nicht sagen.

Vielleicht fällt\'s dem Autor des Threads wieder ein und verlinkt.

Gruß

NN

RR-E-ft:
Eine marktbeherrschende Stellung wird bei einem Anbieter gesetzlich vermutet, der auf dem sachlich und räumlich (und zeitlich) abzugrenzenden Markt einen Marktanteil von einem Drittel hat. Grundversorger sind gegenüber HuK- Kunden marktbeherrschend, vgl. BGH, Urt. v. 29.04.2008 KZR 2/07.

Hat ein Unternehmen eine solche marktbeherrschende Stellung, so unterliegt es den Regelungen des Wettbewerbsgesetzes (GWB) und dem Verbot des missbräuchlichen Ausnutzens seiner marktbeherrschenden Stellung.

Im Einzelnen vgl. Prof. Markert.

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