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Neuer Vertrag für Grundversorgung

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lex:
Kurze Übersicht:
+ Seit 2005 widerspreche ich jeder \"einseitigen Preisfestsetzung\" der NGW und zahle
den Preis vom Oktober 2004 zzgl. 2% (§315 - Musterschreiben).
+ Der Aktion \"automatisch im günstigen Tarif\" im Mai 2007 habe ich ebenfalls
mehrfach widersprochen, wobei NGW nicht regagiert hat, und mich in den Tarif Best
(bisher ErgasMidi) einstufte.
+ Zum Jahresende 2008 habe ich -- wie viele Andere -- auch einen gerichtlichen
Mahnbescheid bekommen. Auch bei mir, abweichende Rechnungsnummer und
Rechnungsdatum. Es folgte ein Widerspruch meinerseits.
+ Zu meiner Überraschung hat NGW auf meinen letzten Widerspruch zum \"autom.
im günstigen Tarif\" zum Jahresende reagiert und neue Rechnungen (Midi) für
diesen Zeitraum erstellt. Ferner lag eine neue Vertragsbestätigung bei, mit dem
Satz: \"... Gasliefervertrag zwischen ... und NGW ... im Rahmen der
Grundversorgung ...\" wobei der Vertragsbeginn im Zeitraum Mai 2007 liegt, aber
meine ursprüngliche Vertragsbestätigung Ende 2003 erfolgte. In der ursprünglichen
Vertragsbestätigung heisst es: \"... Neben den Bedingungen aus diesem Vertrag
gelten die \'Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB)\' , die wir Ihnen auf Wunsch
gerne zu senden, sowie das jeweils gültige Preisblatt. ...\"
Die Vertragsbestätigung beinhaltet die technischen und formalen Daten inkl. Tarif.
Die Formulierung ... Neben den Bedingungen aus diesem Vertrag ... lässt mich
annehmen, das die Vertragbestätigung = Teil des Vertrages ist ?!
Kein Hinweis auf Sonder-, oder Vertragskunde. Das Preisblatt beinhaltet die drei
Tarife: 1) ErdgasMini, 2) ErgasMidi und 3) ErdgasMaxi. Nur 3) wird in Verbindung
mit Sonderbedingungen angeboten! 2) ist auch zum Heizen. Keine Preisklausel
für Sondertarif etc.
+ Bis heute bin ich mir nicht sicher, ob ich Tarif- oder Sonderkunde bin/war. Alle
Recherchen ergeben kein eindeutiges Ergebnis. Die Annahme: Gas zum Heizen =
Sonderkunde, Konzessionsabgaben, die meisten Gaskunden sind Sonderkunden etc.
führen weiterhin ins ungewisse.

Fazit + Fragen:
+ Gibt es NGW-Kunden, bei denen ähnliche Abläufe sind/waren?!
+ Ist ein neuer Vertrag zulässig ?
+ Für Sonderkunden gibt es eine Preisanpassungsklausel?!
In den aktuellen und alten AVBs (Internet) gibt es nur immer den Hinweise auf das
aktuelle Preisblatt ?!
+ Vermutlich gab es \"damals\" nur Sonderkunden-Verträge für Großabnehmer ?!

Würde mich über \"aufbauende und bestätigende\" Hinweise freuen.

Gruß
Lex

ben100:
Hier kann man nur raten.

1. Nix unterschreiben

2. Anwalt nehmen

lex:
@ben100

Es gibt nichts zu unterschreiben! Es ist eine Vertragsbestätigung, die sehrwahrscheinlich
an die \"autom. im günstigen Tarif\" Umstellung anknüpft.
Zu diesem Zeitpunkt sind nicht nur neue Sondertarife (Best etc.), sondern auch die
bis dahin vorhandenen Grundvers.Tarife Preis- und Strukturanpassungen (Grundpreis)
unterworfen worden.

ben100:
Ich zwinge Dich ja nicht zu einem Anwalt zu gehen, wenn Du das selber beurteilen und einschätzen kannst.

Zumindest würde ich mich bei solchen Sachen nicht auf laienhafte Äußerungen verlassen, sondern mich fachmännisch zumindest bei einer Verbraucherschutzzentrale beraten lassen.

Immer dran denken: Wir sind auch nur Ottonormalbürger. Der eine weiß ein wenig mehr der andere halt weniger.

Aber wenn Du ganz sicher gehen willst, dann laß dich beraten.

Das sollte es schon Wert sein!

Ich mache es nur noch über einen Anwalt (bzw. Anwältin)

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von ben100
 Zumindest würde ich mich bei solchen Sachen nicht auf laienhafte Äußerungen verlassen, sondern mich fachmännisch  ...
...Der eine weiß ein wenig mehr der andere halt weniger.
...Ich mache es nur noch über einen Anwalt (bzw. Anwältin)

--- Ende Zitat ---
In Deinem Fall würde ich das auch für die bestmögliche Alternative halten.
Aus beiden Gründen also eine sinnvolle Aussage.   8)



@lex

(nebenbei zur Form: mit Absätzen wäre der Text etwas einfacher zu lesen gewesen.)


--- Zitat ---Es ist eine Vertragsbestätigung, die sehrwahrscheinlich
an die \"autom. im günstigen Tarif\" Umstellung anknüpft.
--- Ende Zitat ---
Das vermute ich auch.  

Dann wäre die Vorgehensweise allerdings vielleicht eine taktische Strategieänderung der NGW, die sich bis dato nicht die Mühe machte, auf Widersprüche anders als mit den stereotypen Textbausteinen zu antworten bzw. alle Schreiben mit Hinweisen und Argumenten auf Sonderverträge standhaft ignorierte.

Mir ist ebenfalls bekannt, dass die NGW einem Kunden mit Sondervertrag auf eine lapidare Änderung der Rechnungsanschrift ein nettes Begrüssungsschreiben verbunden mit dem Dank für die \"konkludente Gasentnahme\" zukommen liess.
Auch ein schöner Versuch einen Sondervertragskunden in einen Tarifkunden zu verwandeln.

(Bei mir persönlich haben sie in der Zwischenzeit mehrfach Umgruppierungen versucht. Und zwar mit verschiedenen Methoden!
Vom SV zum TK, und auch wieder zurück zum SV. ;))

Daher würde ich, aus Erfahrung, ähnliches jetzt bei Dir vermuten.
Dafür und dementsprechend also für einen der so genannten Normsonderverträge spricht ebenfalls die Formulierung aus Deiner ersten Vertragsbestätigung:
Neben den Bedingungen aus diesem Vertrag
gelten die \'Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB)\' , die wir Ihnen auf Wunsch gerne zu senden, sowie das jeweils gültige Preisblatt. ...\"
Also doch ein Hinweis ;)
Liegt Dir vielleicht ein Blatt mit dem Titel \"Sonderbedingungen\" vor?
In denen wiederum finden sich nämlich die Preisänderungsklauseln!

Der alte Tarif \"Erdgas Maxi\" sowie die Neuen ab \"Best\" sind offensichtlich Sondertarife, für die Sonderbedingungen gelten. Und damit auch die (unwirksamen) Preisänderungsklauseln.

Um ganz sicher zu gehen, lass alle Unterlagen von einem versierten RA prüfen.
In dieser grundlegenden Hinsicht würde ich ben 100 also ausnahmsweise einmal zustimmen.



--- Zitat ---Original von lex
+ Zu meiner Überraschung hat NGW auf meinen letzten Widerspruch zum \"autom.
im günstigen Tarif\" zum Jahresende reagiert und neue Rechnungen (Midi) für
diesen Zeitraum erstellt. Ferner lag eine neue Vertragsbestätigung bei, mit dem
Satz: \"... Gasliefervertrag zwischen ... und NGW ... im Rahmen der
Grundversorgung ...\" wobei der Vertragsbeginn im Zeitraum Mai 2007 liegt, aber
meine ursprüngliche Vertragsbestätigung Ende 2003 erfolgte. In der ursprünglichen
Vertragsbestätigung heisst es: \"... Neben den Bedingungen aus diesem Vertrag
gelten die \'Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB)\' , die wir Ihnen auf Wunsch
gerne zu senden, sowie das jeweils gültige Preisblatt. ...\"
Die Vertragsbestätigung beinhaltet die technischen und formalen Daten inkl. Tarif.
Die Formulierung ... Neben den Bedingungen aus diesem Vertrag ... lässt mich
annehmen, das die Vertragbestätigung = Teil des Vertrages ist ?!
Kein Hinweis auf Sonder-, oder Vertragskunde.
--- Ende Zitat ---

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