Hallo zusammen,
ich bin erst seit kurzem dem Bund der Energieverbraucher beigetreten.
Kurz zu mir :Ich bin Ende 30 habe zwei kleine Kinder und im Jahre 2007 haben wir ein Niedriegenergiehaus der Firma Rensch bezogen. Seit dem bin ich auch Kunde der GWV Fulda als Gaskunde.
Ich habe der GWV Fulda die Musterschreiben zukommen lassen. Die Antworten wurde auf der Homepage bereits im Vorraus richtig vorrausgesagt (Vielleicht gibt es auch ein Forum für Energieversorger, die auch Musterschreiben anbieten ;-))))).
Heute haben Sie mir ein Schreiben geschickt, in dem steht, dass wir (der Gasversorger und ich) wohl eine erheblich unterschiedliche \"Rechtsauffassung\" besitzen (ach was ?!?!?).
Sie laden mich zu einem persönlichen Gespräch mit dem Geschäftsführer Herrn Dr.Szepanek ein. Allerdings wollen Sie erst nach der Urteilsprechung am Landgericht Fulda einen Termin mit mir ausmachen.
Zitat: Es erscheint uns jedoch empfehlenswert, vor der Terminierung eines etwaigen Gesprächs zunächst das von uns bereits angesprochene Urteil des Landgerichtes Fulda abzuwarten. Die in dem von uns angestrebten Musterprozess vorzunehmende gerichtliche Billigkeitskontrolle der Gaspreise nach § 315 BGB wird von großer Bedeutung für die von Ihnen bestrittene Rechtmäßigkeit unserer Preiserhöhung sein. Zitatende !
Bin mal gespannt, wenn Sie den Prozess verlieren, ob Sie sich an diesen Satz erinnern werden.
Wer hat von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht ? Wie geht es weiter ? Was passiert nach dem Urteil ?