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Das Bundeskartellamt hat gegen die Westfalen AG, Münster, und die Propan Rheingas GmbH & Co. KG, Brühl, wegen der Teilnahme an Kartellabsprachen Bußgelder von insgesamt 41,4 Mio. € verhängt. Den Unternehmen wird zur Last gelegt, seit mindestens 1997 bis zur Durchsuchung im Mai 2005 auf den Märkten für Tank- und Flaschengas durch Kundenschutzabsprachen und flankierende Preisabstimmungen den Wettbewerb beschränkt zu haben. Bereits im Dezember 20071 und im Februar 2008 waren gegen neun Unternehmen der Flüssiggasbranche sowie deren Geschäftsführer wegen derartiger Absprachen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 209 Mio. € Mio. Euro verhängt worden. Die betroffenen Unternehmen sind in der Belieferung von Privat- und Gewerbekunden mit Flüssiggas in Kleintanks (bis 5,6 t) und mit Flaschengas tätig. Bei den am Kartell beteiligten Unternehmen handelt es sich um Flüssiggasanbieter aus dem Kreis des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. (DVFG). Die Auswertung der bei der Durchsuchung im Mai 20052 sichergestellten Unterlagen und Dateien hat ergeben, dass sich die führenden Flüssiggasanbieter aus dem Kreis des DVFG seit mindestens 1997 verständigt hatten, sich gegenseitig keine Kunden abzuwerben. Kunden von Wettbewerbern durften von Mitarbeitern anderer Lieferanten nicht abgeworben werden. Wechselwilligen Kunden wurde auf Nachfrage kein Preis oder nur ein überhöhter „Abschreckungspreis“ genannt. Abgesichert wurde die Kartellabsprache im Tankgasgeschäft durch ein System von „Wettbewerbsmeldungen“: Über Kundenanfragen informierte man sich wechselseitig bzw. sorgte bei dennoch erfolgtem Lieferantenwechsel für Kompensation. Durch diese Kundenschutzabsprache und flankierende Preisabstimmungen ergab sich bei den beteiligten Unternehmen - diese machen mehr als zwei Drittel des deutschen Marktes aus - ein Preisniveau, das weit über dem Preisniveau kleinerer, sogenannter freier Anbieter lag.
Original von RebellAhallo,Den Unternehmen wird zur Last gelegt, seit mindestens 1997 bis zur Durchsuchung im Mai 2005 auf den Märkten für Tank- und Flaschengas durch Kundenschutzabsprachen und flankierende Preisabstimmungen den Wettbewerb beschränkt zu haben. [/URL]
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