Ok, dann mache ich das mal so.
Meinen Vertrag habe ich nochmal geprüft; ein Kündigungsrecht auf Grund des Entzugs der Einzugsermächtigung ist nicht vereinbart (letztere ist nicht zwingend als Zahlungsart vorgesehen; neben Lastschriften sind auch Überweisungen zulässig).
Nachdem sich der Versorger ignorant gezeigt hat, gehe ich mal davon aus, dass er jetzt irgendwie reagieren wird.
Auch wenn ich mein beabsichtigtes Handeln bereits im Widerruf klar zum Ausruck gebracht habe (Nachzahlung auf Basis eigener Berechnung, neuer Abschlag = alter Abschlag (da mir der Versorger innerhalb einer 14-Tage-Frist nicht den geschätzten Verbrauch für seine Abschlagsberechnung mitgeteilt hat), Reduzierung der Einzugsermächtigung auf alten Abschlag), die Frage, ob ich jetzt auf Grund der Vorkommnisse nochmals darauf hinweisen soll?
Danke nochmals.