Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Eigentumswohnung ?

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Graf Koks:
@wolters:

Bei einer so relativ begrenzten Fragestellung ist nach meiner Ansicht auch das schriftliche Beschluss-Umlaufverfahren nach § 23 Abs. 3 WEG gangbar, was allerdings voraussetzt, dass alle WE- Eigentümer an einem Strang ziehen, es muss ein einstimmiger Beschluss erforderlich.

Ist dieser nicht möglich, so muss die Versammlung durch Mehrheitsbeschluss entscheiden.

M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

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