Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Eigentumswohnung ?
Graf Koks:
@wolters:
Bei einer so relativ begrenzten Fragestellung ist nach meiner Ansicht auch das schriftliche Beschluss-Umlaufverfahren nach § 23 Abs. 3 WEG gangbar, was allerdings voraussetzt, dass alle WE- Eigentümer an einem Strang ziehen, es muss ein einstimmiger Beschluss erforderlich.
Ist dieser nicht möglich, so muss die Versammlung durch Mehrheitsbeschluss entscheiden.
M.f.G. aus Berlin
Graf Koks
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