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Autor Thema: Ärger mit Vattenfall-Abrechnung / Zählerablesung  (Gelesen 10355 mal)

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Offline Hamburger

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Ärger mit Vattenfall-Abrechnung / Zählerablesung
« am: 09. Januar 2009, 23:27:47 »
Hallo zusammen!

Ich habe ein Problem mit meiner Abrechnung von Vattenfall Hamburg und hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Ich bewohne seit April 2008 Jahres eine neue Wohnung.
Bei der Übergabe der Wohnung konnte der Strömzählerstand nicht abgelesen werden, da die Zähler in einem verschlossenen Kasten sind.

Ich habe mir daraufhin einige Tage nach der Übergabe einen Schlüssel besorgt und den Zähler selber abgelesen.

Die Anmeldung erfolgte erst 2 Monate später, da ich ursprünglich den Stromanbieter meiner alten Wohnung \"mitnehemn\" wollte; dieser hat die Anmeldung allerdings nicht richtig hinbekommen, sodass ich mich dann doch bei Vattenfall zum Tage meines Einzugs mit dem von mir abgelesenen Zählerstand angemeldet habe.

Jetzt habe ich die Abrechnung bekommen und Vattenfall hat nicht den von mir angegeben Startzählerstand verwendet, sondern den Zählerstand, mit dem sich der Vorbesitzer der Wohnung Mitte 2007 abgemeldet hat.
Mein Verbrauch ist dadurch unverhältnismäßig hoch. Ich soll 98 € / Monat Strom zahlen für eine 75 m² Wohnung ohne E-Herd, Nachtspeicherheizung oder Durchlauferhitzer...

Auf meine Reklamation in der ich alles ausführlich begründet habe sagte Vattenfall mir nur, dass ich vom Vorbesitzer eine Kostenübernahmeerklärung einholen, oder bezahlen müsse.

Leider hat meine Vermieterin bisher noch keine Antwort vom Vorbesitzer bekommen...

Wie kann ich weiter verfahren?

Viel Dank im Vorraus

Offline ESG-Rebell

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Ärger mit Vattenfall-Abrechnung / Zählerablesung
« Antwort #1 am: 09. Januar 2009, 23:54:02 »
Wer hat denn die Wohnung zwischen Mitte 2007 und Ende März 2008 bewohnt?

Falls die Wohnung leer stand, dann geht das wohl auf die Kappe des Vermieters.

Energie, die Sie nicht genutzt haben, brauchen Sie nicht zu bezahlen.

Hier sieht mir das aber nach dem Problem aus nachzuweisen, welchen Zählerstand Sie tatsächlich beim Einzug hatten; zumal Sie sich erst mit einer Verspätung von zwei Monaten angemeldet haben.

Haben Sie den Zählerstand evtl. an ihren alten Stromanbieter gemeldet, der dies ggf. bestätigen könnte?

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline RR-E-ft

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Ärger mit Vattenfall-Abrechnung / Zählerablesung
« Antwort #2 am: 10. Januar 2009, 00:08:46 »
Wenn der Zähler zwischen den Vermietungen nicht gesperrt war, dann war zwischenezitlich mit dem Vermieter ein Versorgungsvertrag zustande gekommen. Fraglich, ob so ein faktischer Vertrag, der mit dem Vermiter zustande gekommen sein kann, zuvor wirksam gekündigt wurde.

Immerhin zwischen den Vermietungen könnte der Vermieter in den Räumen zB. wilde Parties gefeiert und dafür jede Menge Strom ge-/ verbraucht haben. ;)

Offline Hamburger

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Ärger mit Vattenfall-Abrechnung / Zählerablesung
« Antwort #3 am: 10. Januar 2009, 07:55:33 »
Guten morgen und
Vielen Dank für die raschen Antworten.

Die Wohnung stand in der Zeit von Mitte 2007 bis zu meinem Einzug in 2008 leer, da es sich um eine Eigentumswohnung handelt.
Anfang April hat meine jetzige Vermieterin die Wohnung dann gekauft und hat sie an mich vermietet.

Ich habe Vattenfall dies auch schon alles dargelegt, leider zeigen diese sich äußerst unkooperativ.

Gestern habe ich schon die erste Mahnung bekommen.

Ich werde Vattenfall erneut anschreiben...

Offline bowertaste

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Ärger mit Vattenfall-Abrechnung / Zählerablesung
« Antwort #4 am: 20. Januar 2009, 17:06:16 »
Das mit dem Schreiben hilft nicht viel bei Vattenfall, wenn dann müssten sie schon konkret Widerspruch geltend machen, damit sie nicht noch zusätzliche Mahnkosten aufgebrummt bekommen. Wissen sollte man, dass Vattenfall für die Messeinrichtung (Zähler) Kosten berechnet und selbst das Zählerablesen ist soweit in Ihrer Rechnung vom letzten Jahr (2008) unter dem Punkt -Entgelt für Messeinrichtung identisch, eine für den Kunden kostenpflichtige Leistung Vattenfalls. Aus den Kosten für das Zählerablesen resultiert eigentlich, dass Vattenfall verpflichtet ist den Zähler bei Vertragsbeginn selbst abzulesen, nur wird das immer noch gern auf eine nicht näher benannte Mitwirkungspflicht des Kunden abgewälzt. Hierzu sollten sie zuerst aufmerksam machen.

Also müssten sie nun gerichtlich tätig werden und überlegen, ob die Kosten für einen Rechtsanwalt und ihre Erfolgsaussichten ein gutes Investment sind. Rechtsanwälte, ohne hier in Einzelheiten zu gehen, stehen jedoch meistens auf der Seite der solventeren Streitpartei, was in diesem Fall vermutlich Vattenfall wäre.
Ansonsten Klagen sie halt einfach selbst, kostet (Vorauszahlung) allerdings auch Gerichtskosten.
Günstig für Sie ist freilich wenn sie vor einem Gericht einen Zeugen, im Zweifel sogar mit eidesstattlicher Versicherung, benennen können, der Ihre Version des Zählerstandes bestätigen könnte, oder z.B. Nachbarn finden, die bestätigen, dass während der unver-mieteten Zeit z.B. Renovierungsarbeiten in der Wg gemacht wurden, Handwerker da waren etc., all das ist i.d.R. immer mit hohen Stromkosten (z.B. Maschinen) verknüpft.

Wie in allen solchen Fällen von Beträgen unter 100 € bei den es sich gar nicht rechnet Gerichte oder einen Rechtsanwalt zu beauftragen, würde ich empfehlen einfach dass zu zahlen was ihrer Meinung nach das richtige ist und dann ggf. die Klage von Vattenfall abwarten, sie hätten dann nur das Problem, dass ab 100 € Schuld, Vattenfall berechtigt ist den Strom zu sperren. Also wäre diese Kalkulation wohl ziemlich riskant.

Sie sollten also wirklich klagen, wenn sie es selbst machen einfach von anbeginn auf eine gütliche Einigung orientieren, dazu wird das Gericht sie sowieso befragen müssen und dann trägt jede Streitpartei ihrte Kosten wie Rechtsanwalt etc., i.d.R. selbst. Haben sie keinen Rechtsanwalt genommen und klagen selbst, haben sie logischerweise auch ein geringeres Kostenrisiko. Klageschrift in der Rechtsantragstelle oder Poststelle des Amtsgerichtes gegen Empfangsquittung abgeben und alles weitere, wie z.B. noch etwaige gerichtliche Auflagen, wieviel Gerichtskosten sie an der Gerichtskasse zu zahlen haben, wird ihnen dann von der Geschäftsstelle erklärt. Allerdings weiss man bei den Richtern/-innen nicht so recht wie loyal sie tatsächlich zu ihren ehemaligen Studienkollegen sind und soetwas wie standes-rechtliche Berufsvertrautheiten gibt es leider zwischen Rechtsanwälten/-innen und Richtern/-innen, immer noch.

 

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