Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: unbilligkeitseinwand  (Gelesen 14821 mal)

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Offline freestroke

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unbilligkeitseinwand
« am: 08. Januar 2009, 10:57:04 »
Hallo liebe leute, ich habe bei der mainova frankfurt main 2005 ein unbilligkeitseinwand erhoben und den abschlag von 2004 (40 euro im monat)bis heute januar 2009 weiterbezahlt. Ich habe auf die gaspreiserhöhungen seitens des gasversorgers nicht reagiert . Der preis ist von 3,09 cent, 2004 auf 5,84cent
1.9.2008 gestiegen. jetzt zu meiner frage ,ist es zulässig die jahresabrechnung selbst zu korrigieren,ich bin ein wenig unsicher trotz unbilligkeitseinwand. ich habe 2008 7,879 kwh verbraucht und 480 euro zahlungen geleistet.ich möchte den arbeitspreis von 2004 also3,09 cent in der jahresabrechnung 2008 beibehalten, geht das. vielen dank im voraus für eure hilfe. freestroke

Offline freestroke

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unbilligkeitseinwand
« Antwort #1 am: 09. Januar 2009, 10:39:51 »
Hallo ins forum,erst einmal vielen dank, dass meine letzte nachricht in das richtige Thema gestellt wurde.ich weiss nicht mehr weiter und zwar habe ich die rechnung von 2006 korrigiert ,weiss aber nicht mehr wie,dass heisst ich weiß nicht mehr welchen arbeitspreis der mainova ich zu grunde gelegt habe.ich möchte die rechnung von 2008 auch berichtigen iwe gehe ich am besten vor .danke im voraus. freestroke

Offline freestroke

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unbilligkeitseinwand
« Antwort #2 am: 10. Januar 2009, 16:26:29 »
Hallo leute ,ich habe das forum durchstöbert und konnte den gastarif der mainova frankfurt von 2004 nicht finden. kann mir einer sagen wo ich diesen finden kann.freestroke

Offline DieAdmin

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unbilligkeitseinwand
« Antwort #3 am: 10. Januar 2009, 17:45:32 »
@freestroke,

ich habe Ihre 3 Threads zu einem zusammengefügt. Wenn Sie einen Beitrag an einen vorhandenen Thread hängen möchten sprich \"Antworten\", dann nutzen Sie bitte den Button \"Antworten\"

Hier mal was zum Erstellen von Beiträgen

Zu den alten Preisen könnten Sie evtl. hier http://web.archive.org/web/*/www.mainova.de fündig werden. In dem Archiv werden alte Inhalte von Websiten gespeichert. Vielleicht haben Sie ja Glück, und das Gesuchte ist dabei.

Offline freestroke

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unbilligkeitseinwand
« Antwort #4 am: 11. Januar 2009, 16:10:47 »
Vielen dank für die info, der preis der mainova beträgt 2004 3,9 cent pro KW/h

Offline RuRo

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unbilligkeitseinwand
« Antwort #5 am: 11. Januar 2009, 17:10:09 »
Zitat
Original von freestroke
Ich möchte den arbeitspreis von 2004 also 3,09 cent in der jahresabrechnung 2008 beibehalten, geht das.

Später dann:

Zitat
Original von freestroke
Vielen dank für die info, der preis der mainova beträgt 2004 3,9 cent pro KW/h

Was jetzt? - 3,09 oder 3,90 Ct/kWh

@Freestroke
Ordnen Sie mal Ihre Gedanken, danach beantworten Sie sich folgende Fragen:

1. Tarifkunde bzw. Haushaltskunde in der Grundversorgung oder Sondervertragskunde?

2. Warum überweise ich pauschal 40,00 € je Monat? - ggf. sind 480 € für knapp 8000 kWh schon zuviel.

3. Machbar ist (fast) alles, wenn man die richtige Antwort zu 1. kennt.

Stöbern Sie weiter im Forum. Es gibt genügend Beiträge die eine Hilfestellung bieten. Ein bischen Mühe und Schweiß will der Erfolg schon haben.  ;)
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline userD0010

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unbilligkeitseinwand
« Antwort #6 am: 11. Januar 2009, 17:26:26 »
freestroke:
Wenn Sie, wie behauptet, in 2005 den Unbilligkeitseinwand gegenüber Ihrem EVU erhoben haben, werden Sie dies doch vermutlich zu Papier gebracht haben!
Und dieses Papier müsste doch eigentlich im Detail alle Angaben erhalten, so auch den von Ihnen als billig anerkannten Preis des Jahres 2004 (?).
Darum dürfte sich doch die Frage nach dem Preis 2004 nicht stellen.

Ist denn eigentlich der Preis von 3,09 oder 3,90 korrekt ?
Die meisten EVU führen den Preis mit 2 Stellen hinter dem Komma oben in ihrer Berechnung auf, verweisen aber auf die korrekte Zahl bei den Anmerkungen und dort taucht meistens ein Preis mit vier Stellen hinter dem Komma auf, zumindest in den Jahren 2003 - 2006.

Und bei der Ermittlung der Jahreskosten auf der Basis des Jahresverbrauches vermögen die zwei weiteren Stellen hinter dem Komma schon eine -wenn auch- kleine Differenz ausmachen, die für das EVU u.U. das Haar in der Suppe darstellen.

Und RuRo kann ich nur zustimmen.
Warum 40 Euro Abschlag pro Monat, wenn der angebliche Jahresverbrauch von 8.000 kWh selbst bei 3,90 Eurocent plus Grundgebühr plus MWSt. niemals den Gesamtabschlag von 480 Euro erreichen wird?

Oder wollen Sie sich gern mit Ihrem EVU wegen Überzahlung trotz Unbilligkeitseinwand herumschlagen ?

Offline freestroke

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unbilligkeitseinwand
« Antwort #7 am: 12. Januar 2009, 11:37:37 »
Vielen dank für den Hinweis ,im nachhinein ist mir auch aufgefallen, dass ich mir meine frage schon selbst beantwortet habe.jetzt nur noch eins, ich habe die gasjahresabr. von 2006 korrigiert es waren 180 euro nachzuzahlen ich habe aber nur 100euro überwiesen.Ich weiss nicht mehr wie ich das berechnet habe.
Natürlich stelle ich jetzt fest das ich immer zu viel bezahlt habe. Nach tarif 2004 3,9 Cent muss der abschlag ungefähr 25 euro betragen also habe ich immer ein Guthaben gehabt kann ich das noch in nachhinein geltend machen. freestroke

Offline freestroke

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unbilligkeitseinwand
« Antwort #8 am: 12. Januar 2009, 12:12:04 »
hallo und vielen dank, zu 1 sondervertrag erdgas kompl.

Offline freestroke

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unbilligkeitseinwand
« Antwort #9 am: 25. März 2010, 12:56:49 »
Hallo liebe  mitstreiter , ich lasse mir die gasjahresabrechnung der mainova jedes jahr vom bund der energieverbraucher korrigieren und verrechne mein guthaben mit den monatsabschlägen. nun ziehe ich aus meiner wohnung aus und habe in der neuen wohnung kein gas mehr sondern fernwärme. kann die mainova mir nachträglich irgend welche kosten auferlegen , zum beispiel nachzahlungen.
freestroke

Offline bolli

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unbilligkeitseinwand
« Antwort #10 am: 25. März 2010, 19:08:20 »
Zitat
Original von freestroke
Hallo liebe  mitstreiter , ich lasse mir die gasjahresabrechnung der mainova jedes jahr vom bund der energieverbraucher korrigieren und verrechne mein guthaben mit den monatsabschlägen. nun ziehe ich aus meiner wohnung aus und habe in der neuen wohnung kein gas mehr sondern fernwärme. kann die mainova mir nachträglich irgend welche kosten auferlegen , zum beispiel nachzahlungen.
freestroke
Hallo freestroke,
versuchen können die alles. Wäre eher ungewöhnlich, wenn die ohne irgendwelche Abschlussrechnungen auf ihrer Preisbasis daherkämen. Auch da gilt wieder: Selbst berechnen und entsprechend abrechnen. Wenn\'s immer noch ne Überzahlung gab, haben Sie was falsch gemacht! Dann laufen SIE hinter dem Geld her, was Sie ggf. zuviel gezahlt haben.

Wenn Sie einen (älteren) Sondervertrag haben, dürfte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Preisanpassungsklausel unwirksam oder nicht rechtswirksam in den Vertrag eingebunden sein. War in 99,9 % der Fälle so. Wenn dem so ist und Sie den Preiserhöhungen widersprochen haben, können Sie Drohungen der Mainova gelassen entgegen sehen. Sollte irgendwann mal ein Mahnbescheid kommen, sollten Sie diesem widersprechen und ihn ans Gericht zurück schicken. Und sollten die dann tatsächlich Klage erheben, muss halt ein Anwalt her. Aber bis dahin dürfte noch was Zeit sein.

Offline freestroke

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unbilligkeitseinwand
« Antwort #11 am: 26. März 2010, 11:02:24 »
hallo bolli , vielen dank für die schnelle antwort.da ich der preisanpassungsklausel seit 2004 widersprochen habe, werde ich dem gelassen entgegensehen.

 

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