freestroke:
Wenn Sie, wie behauptet, in 2005 den Unbilligkeitseinwand gegenüber Ihrem EVU erhoben haben, werden Sie dies doch vermutlich zu Papier gebracht haben!
Und dieses Papier müsste doch eigentlich im Detail alle Angaben erhalten, so auch den von Ihnen als billig anerkannten Preis des Jahres 2004 (?).
Darum dürfte sich doch die Frage nach dem Preis 2004 nicht stellen.
Ist denn eigentlich der Preis von 3,09 oder 3,90 korrekt ?
Die meisten EVU führen den Preis mit 2 Stellen hinter dem Komma oben in ihrer Berechnung auf, verweisen aber auf die korrekte Zahl bei den Anmerkungen und dort taucht meistens ein Preis mit vier Stellen hinter dem Komma auf, zumindest in den Jahren 2003 - 2006.
Und bei der Ermittlung der Jahreskosten auf der Basis des Jahresverbrauches vermögen die zwei weiteren Stellen hinter dem Komma schon eine -wenn auch- kleine Differenz ausmachen, die für das EVU u.U. das Haar in der Suppe darstellen.
Und RuRo kann ich nur zustimmen.
Warum 40 Euro Abschlag pro Monat, wenn der angebliche Jahresverbrauch von 8.000 kWh selbst bei 3,90 Eurocent plus Grundgebühr plus MWSt. niemals den Gesamtabschlag von 480 Euro erreichen wird?
Oder wollen Sie sich gern mit Ihrem EVU wegen Überzahlung trotz Unbilligkeitseinwand herumschlagen ?