Energiepreis-Protest > EnBW

gekürzte Rechnungen

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bjo:

--- Zitat ---Original von hollmoor

--- Zitat ---Original von bjo

--- Zitat ---Original von hollmoor
Rechn.Datum 12.12.08 Eingang 05.01.09

2004 ist bei mir verjährt.Wie sieht,s mit 2005 aus?
--- Ende Zitat ---

hallo,
Abschläge eindeutig ausweisen z. B. \"Abschlag Januar 2009\"
wenn der Versorger dennoch die Abschläge verrechnet mit \"Forderungen\"
Rechnungen als falsch zurückweisen!

Beträge aus dem Jahr 2005 sind verjährt wenn nicht hemmende Maßnahmen eingeleitet wurden.
--- Ende Zitat ---


@bjo

zu deiner Antwort: Alles gemacht,eindeutig deklariert,Rechnungen beanstandet.
Wie jedes Jahr!
Versorger rechnet weiterhin aus seiner Sichtweise ab:rolleyes: !

Keine hemmenden Maßnahmen(Mahnbescheid) eingeleitet.Also 2005 auch verjährt!
--- Ende Zitat ---

an deiner Stelle würde ich so weiter machen wie bisher, für den Fall
der Klage deines Versorgers hast du dann jede Menge Argumente!

jofri46:
Wer zahlt, hat das Recht zu bestimmen, welche Forderung getilgt wird. Der Verwendungszweck der Zahlung muss allerdings zweifelsfrei angegeben werden. Das Bestimmungsrecht ergibt sich aus § 366 BGB.

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