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Nutzungsvertrag abschliessen oder nicht? Brauche Rat!

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RobI99:
Hallo Leute,

erst einmal vielen Dank für Eure schnellen Antworten.

Nun zu weiteren Daten:

Der Verbrauch vom Vorbesitzer (3-Personen-Haushalt) lag bei etwa 2000Liter/Jahr. Ich rechne für mich mit etwa dem gleichen Verbrauch (2-Personen-Haushalt).

Im Vertrag vom Vorbesitzer steht, dass er den Tank nach Ablauf seiner 10 Jahre ohne eine weitere Nutzungsentschädigung nutzen darf, der Tank jedoch weiterhin nur von dieser Firma betankt werden kann.
Nach einem Gespräch mit einem Aussendiensmitarbeiter dieser Firma, hat dieser mir jedoch gesagt, dass ich die Vertragsbedingungen von dem Vorbesitzer vergessen kann und als Neukunde die 350,- Nutzungentschädigung bezahlen müsse. Schade eigentlich. Kriegt der vielleicht Provision davon...Keine Ahnung.

Ich habe nun vor morgen bei der Verbraucherzentrale anzurufen und mich dort mal bezüglich solcher Verträge beraten zu lassen.
Dann will ich nochmal die Flüssiggasfirma anrufen und sie bitten mir den Nutzungsvertrag zur Prüfung zu schicken. Den Vertrag will ich dann von der Verbraucherzentrale prüfen lassen und gegebenfalls handschriftlich ergänzen. Lässt sich die Firma darauf ein, dann gehe ich erst mal davon aus, dass sie seriös arbeiten. Werde den Vertrag, falls ich ihn zur Prüfung bekomme, auch hier im Forum posten um sicher zu gehen nicht über den Tisch gezogen zu werden.

Falls es nicht klappt, werde ich wohl Angebote für Flüsiggastanks benötigen.

@Watzl:
Melde mich per Mail - Danke

RR-E-ft:
Mit dem Problem sollte man schnellstens zu einem Anwalt gehen.

Der Vertrag wurde zwischen dem Voreigentümer des Grundstücks abgeschlossen und gilt grundsätzlich nur zwischen den beteiligten Vertragsparteien.

Es ist schon nicht ersichtlich, dass Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis wirksam auf den jetzigen Grundstückseigentümer übertragen wurden. Dafür bedarf es regelmäßig eines dreiseitigen Vertrages.

Ist der Flüssiggaslieferant Eigentümer des Tanks und der Grundstückseigentümer Besitzer des selben, so richtet sich das Verhältnis der beiden zueinander - wenn zwischen diesen kein Vertrag besteht - nach § 985 ff. BGB (Eigentümer- Besitzer- Verhältnis).

Der Eigentümer kann vom Besitzer grundsätzlich die Herausgabe der Sache (Tank) verlangen, ggf. auf diese klagen.

 Das gilt nur dann nicht, wenn der Besitzer nachweisen kann, dass er ein Recht zum Besitz hat (z. B. eigener Nutzungsvertrag) oder aber, dass der andere nicht (mehr) Eigentümer der Sache ist. Beides wird aber wohl eher nicht gegeben sein.

Wenn der Voreigentümer sagt, dass er auf dem Grundstück z.B. geliehene und nicht zurückgegebene Videokassetten oder einen solchen Mietwagen (Lkw) zurücklässt, käme ja auch keiner auf die Idee, dass er als Grundstückserwerber diese Sachen behalten und einfach weiter nutzen darf. :rolleyes:


--- Zitat ---Original von RobI99
Im Vertrag vom Vorbesitzer steht, dass er den Tank nach Ablauf seiner 10 Jahre ohne eine weitere Nutzungsentschädigung nutzen darf, der Tank jedoch weiterhin nur von dieser Firma betankt werden kann.

--- Ende Zitat ---

Teslamo:

--- Zitat ---Original von RobI99

... dann gehe ich erst mal davon aus, dass sie seriös arbeiten....
--- Ende Zitat ---



Genau dvon würde ich nicht ausgehen, die Außendienstler erzählen viel wenn der Tag lang ist   8o

Nimm dir nen Anwalt, sonst wird es eine \"never ending storty\" und die gewinnen!

RobI99:
Hallo Leute,

habe gestern mit dem Aussendienstler der Firma gesprochen. Er wird mir den Vertrag zur Kontrolle zuschicken und ich kann Ergänzungen auf einem neuen Blatt notieren. Dann werden wir über diese Ergänzungen reden und entweder sie akzeptieren diese oder nicht. Am Montag bekomme ich den Vertrag. Die Verbraucherzentrale ist anscheinend ziemlich ausgelastet. Auf meine telefonischen Anfragen reagiert man gar nicht. Werde da mal vorbei fahren und mir einen Termin geben lassen.

Nun noch ein paar Fragen:

1. Welche Ergänzungen haltet Ihr für sinnvoll in solch einem Nutzungsvertrag?

2. Wie läuft das wenn so ein Tank auf Garantie getauscht werden muss? Muss ich ihn dann ausgraben und einen neuen eingraben? Habe ich normalerweise Transportkosten zu tragen? Wie sind hier Eure Erfahrungen?

3. Darf die Firma einen Vertrag einfach so nach einer bestimmten Zeit kündigen? Ich habe nämlich Angst, dass wenn die einseitig einen Vertrag kündigen, ich den Tank ausgraben muss und ihnen bereitstellen. Wie ist hier Eure Erfahrung mit den Flüssiggasfirmen?

4. Was ist mit den Armaturen am Tank? Kann ich die auch in so einen Vertrag hineinnehmen? Oder gehören die mir?

5. Wie ist die Lebensdauer eines erdbedeckten Flüssiggastanks? Wenn ich mir einen kaufen, möchte ich nicht dass der nur 10-15Jahre hält. Hatte schon jemand defekte Tanks? Was für Defekte waren es?

6. Welche möglichkeiten habe ich mich gegen willkürlich festgesetzte Preise für Flüssiggas bei einem Nutzungsvertrag zu schützen?

7. Nach meiner Rechnung (2000L/Jahr Verbrauch und eine Preisdifferenz von 0,07ct/Liter Brutto zwischen freien Flüssiggaslieferanten und dem festen Lieferanten) würde sich der Kauf eines Tanks erst nach ca. 20Jahren rentieren. Übersehe ich denn irgendetwas bei dieser Rechnung?

Danke schon mal im Voraus für Eure Antworten.

Robert

Sandbank:
@RobI99

nur zu den Punkten 6 und 7: ein Erfahrungsbericht

Ich habe mich vor 15 Jahren aus baulichen Gründen für Flüssiggas entschieden (Neubau). Meine ersten Kontakte waren natürlich die bekannten Firmen die Tanks vermieten usw.
Mir wurde damals immer wieder gesagt, unterschreiben Sie erstmal den Vertrag, und das weitere sehen wir dann. Der Mietpreis für den Tank war niedrig, der anvisierte Gaspreis schien mir auch ok. Das der vorgeschlagene Vertrag keine vernünftige Ausstiegsmöglichkeit bot, habe ich gar nicht wahrgenommen.
Nur einem glücklichen Zufall habe ich es zu verdanken, dass ich auch an einen freien Händler geriet, der mich aufgeklärt hat. Nachdem ich mich genauer informiert habe, wurde mir klar, dass der Vertrag praktisch nur zu meinem Nachteil wäre und ich eigentlich jeden Gaspreis akzeptieren müßte. Der freie Händler hat dann für erstaunlich wenig Geld einen Tank geliefert, und ist heute immer noch der Lieferant meiner Wahl. Ich habe auch mal genauer nachgeforscht wieviel das Gas denn bei anderen Kunden der Vermietfirmen kostet (einfach im Dorf rumgefragt). Und siehe da, ich hatte wohl einen besonders günstigen Einsteigertarif genannt bekommen.

Versuchen Sie mal unter anderem Namen bei Ihrem Vertragsanbieter einen Gaspreis zu erhalten. Sie werden zuerst gefragt, ob Sie bereits Kunde sind. Und wenn Sie keinen Tank dort gemietet haben, wird man Ihnen keinen Preis nennen. Oder aber Sie erhalten einen Superpreis, wenn Sie sich als neuen Interessent zu erkennen geben.

Ich habe die Ersparnis bei meinem oberirdischen Tank (2700l) in 15 Jahren ausgerechnet. Allein beim Gas habe ich ca. €2000 weniger bezahlt, als wenn ich den Tank gemietet hätte.

Ich wünsche Ihnen eine kluge Entscheidung

Sandbank

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