Energiebezug > Vertragliches
Nutzungsvertrag abschliessen oder nicht? Brauche Rat!
RR-E-ft:
@RobI99
Wer an einem vorformulierten Vertragsansgebot (= Allgemeine Geschäftsbedingungen) Änderungen vornimmt oder individuelle Verhandlungen führt, verliert den Schutz der §§ 305 ff. BGB. Das wäre sicher unclever.
Diese Forum dienst nicht dazu, zu einer konkreten Vertragsgestaltung zu beraten.
Für Vereinsmitglieder bestehen besondere Beratungsangebote des Vereins.
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