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Autor Thema: RWE verlangt einmalige Abschlagssummen aufgrund deren verspäteten Rechnungslegung  (Gelesen 13890 mal)

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Offline RWE-Geschädigte

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Ein wunderschönes HALLO in die Forumsrunde!

Die RWE verlangt seitdem ich dort als Kunde gemeldet bin, UND obwohl ich alle bisherigen monatlichen Abschläge gezahlt habe, immer wieder nach einer Jahresrechnung folgendes:

Einmalig wird am (Datum) eine erste Abschlagssumme von (Betrag) fällig. Diese setzt sich aus mehreren Abschlägen zusammen, die bisher aufgrund einer verspäteten Rechnungslegung nicht eingefordert wurden.

Allerdings habe ich weiterhin meine Abschläge gezahlt, bzw. wurden von meinem Konto abgebucht. Da ich bei DEREN Abbuchungsmodalitäten mit meiner eigenen Buchhaltung nicht zurecht kam, richtete ich einen Dauerauftrag ein. Nach jeder Erhöhung passte ich die mtl. Abschläge dementsprechend an. Auch wurde keine Zahlung ausgelassen, sodass ich in einen Rückstand hätte kommen können.

Meine Frage dazu:

Wie kann es sein, dass RWE von mir Abschläge verlangt, die ich bereits gezahlt habe? Das ist doch Nepp am Kunden! Was gehen mich deren Abrechnungszeiträume an, denn ich habe bisher alles gezahlt und wenn eine Nachzahlung gefordert wurde, steht es ja in der Abrechnung da als \"noch zu zahlender Betrag\".

Wenn jemand die selben oder ähnlichen Probleme mit der Jahresendabrechnung hat und mir weiterhelfen könnte, wäre ich sehr dankbar.

LG, die genervte RWE-Geschädigte

Offline bjo

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hallo,

1. möglichst mit Einzugsermächtigung arbeiten dann liegen alle Fehler
beim Versorger :-) bis zu 6 Wochen Rückbuchbar

RWE selbst hat einen Passuns in den AGb´s zum Thema Abschlagszahlungen
- es sollten möglichst 12 Monate berücksichtigt werden für die Abschlagsbildung auf der Verbrauchsseite
- es wird der Preis zum Zeitpunkt der Rechnungslegung verwendet.

Rechnung genau prüfen und bei Fehler als Fehlerhaft zurückweisen!

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Offline RWE-Geschädigte

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Danke bjo!

12 Monate werden berücksichtigt, nämlich von September bis September.

Einzugsermächtigung kann ich nicht machen, da bei meinem geringen Einkommen es mir leider nicht möglich ist, am Ende eines Monats die Beträge abbuchen zu lassen. Eprimo macht das da schon ganz anders, die Buchen gleich zu Monatsbeginn ab. Ich kann es dennoch lückenlos nachweisen, das alle geforderten Abschlagszahlungen abgebucht wurden.

Ich werde auf jeden Fall erst mal \"wieder\" ein Schreiben aufsetzen, indem ich mich mit der einmaligen Abschlagszahlung nicht einverstanden erkläre. Die mtl. Abschläge gehen wie gehabt raus.

LG, die RWE-Geschädigte

Offline userD0010

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RWE-Geschädigte:

Einmalig wird am (Datum) eine erste Abschlagssumme von (Betrag) fällig. Diese setzt sich aus mehreren Abschlägen zusammen, die bisher aufgrund einer verspäteten Rechnungslegung nicht eingefordert wurden.

bjo:

RWE selbst hat einen Passuns in den AGb´s zum Thema Abschlagszahlungen - es sollten möglichst 12 Monate berücksichtigt werden für die Abschlagsbildung auf der Verbrauchsseite - es wird der Preis zum Zeitpunkt der Rechnungslegung verwendet.

Zunächst einmal zu RWE-Geschädigte:
Wer stets dem Ansinnen der RWE brav Folge leistet und jeden Preis zum Zeitpunkt der Rechnungslegung (lt. bjo gem. AGB) zahlt, darf sich nicht wundern, dass seitens des EVU die Gier immer größer wird.

zu bjo:
Es dürfte uns allen doch vollkommen gleichgültig sein, wann die RWE ihre sog. Jahresrechnungen erstellen und den \"\"Kunden\"\" zusenden. Das ist doch deren organisatorisches Problem, das keineswegs zu Lasten der Kunden gehen kann.
Wenn also die RWE-Geschädigte pünktlich Monat für Monat ihre Abschlagzahlungen (und auch noch die von RWE gewünschten) entrichtet, sind diese monatlichen Abschlagzahlungen auf den bis zum Zeitraum der Rechnungslegung anzurechnen. Ob die RWE dabei 12, 14, 18 Monate ansetzen, dürfte völlig gleichgültig sein. Sie haben halt dann nur noch \"Anspruch\" auf einen eventuell höheren Verbrauch über die geforderten Abschlagsummen während der entsprechenden Zeiträume.
Falls aber die RWE Rechnung erstellen bis zum Tag des Ablesens, dann sollte die Geschädigte in ihrem Schreiben an RWE festhalten, dass sie bis zum Ablesetag Summe X an Abschlägen geleistet hat und die aus diesem Zeitraum resultierende eventuell höhere Verbrauchsrechnung gegen die Abschläge aufrechnen und den Rest ausgleichen.
Mehr nicht.
Falls dann die RWE anschließend glaubt, mahnen zu können, sollte die Geschädigte (?) auf die zwischen Ablesung und Rechnungsstellung geleisteten weiteren Abschläge verweisen.

Offline Wasserwaage

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\"Wie kann es sein, dass RWE von mir Abschläge verlangt, die ich bereits gezahlt habe?\"

Gegenfrage: Wie kann es sein, dass Sie Zahlungen leisten die die RWE garnicht fordert?!

Ursache ist eindeutig die zu späte Rechnungsstellung. Dieser Umstand wird allerdings durch Ihre Zahlungen noch verschlimmbessert, denn es kommen bei der RWE Zahlungen von Ihnen an die diese leider nicht vernünftig verarbeiten kann da es seitens RWE keine offenen Posrten gibt. Die Zahlungen landen als Akonto-Zahlungen auf Ihrem Debitorenkonto und müssen im Zweifelsfall erst manuell der später erstellten Rechnung zugeordnet werden. usw. usw.

RWE sollte also tunlichst die Rechnungsstellung beschleunigen und Sie sollten nur das zahlen was auch von Ihnen verlangt wird. Wenn das heisst, dass Sie auf Grund einer verspäteten Rechnung drei Monate lang nix an RWE überweisen, dann werden diese drei Monate von Ihnen angespart und bei Rechnungsstellung überwiesen, denn das sind dann die \"Einmalig wird am (Datum) eine erste Abschlagssumme von (Betrag) fällig. Diese setzt sich aus mehreren Abschlägen zusammen, die bisher aufgrund einer verspäteten Rechnungslegung nicht eingefordert wurden.\"


So einfach ist das.
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline bjo

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Zitat
Original von h.terbeck
RWE-Geschädigte:


zu bjo:
Es dürfte uns allen doch vollkommen gleichgültig sein, wann die RWE ihre sog. Jahresrechnungen erstellen und den \"\"Kunden\"\" zusenden. Das ist doch deren organisatorisches Problem, das keineswegs zu Lasten der Kunden gehen kann....
Zitat

ich hatte gemeint.
RWE schreibt in ihren AGB´s wies laufen soll vedhält sich aber anders
d. H. Rechnung bzw. Abschläge als falsch zurückweisen!

Gründe für die Fehler wurden schon genannt!

 

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