Man bekommt ja von seinem EVU über´s Jahr diverse Rundschreiben und Mitteilung, die vielfach keine Beachtung finden.
Aufmerksam allerdings wurde ich bei der frohen Botschaft im Dezember 2008, dass ab Janaur 2009 eine Preissenkung beim Erdgas in´s Haus stünde, man dabei aber auch die Rücseite beachten sollte.
Stand doch da geschrieben, dass die neue Preisliste RWE Erdgas klassik in der Grund-und Ersatzversorgung aus 4 Preisstufen bestehe.
Nanu, Grund- und Ersatzversorgung Erdgas klassik ?
Ein neuerlicher Trick?
Dazu die Vorgeschichte:
Vertragsabschluß am 16.08.1990:
Antrag auf Belieferung mit elektr. Energie für die Belieferung von Tarifkunden (AVBEltV) und die Belieferung mit Gas unter Anerkennung der Verordnung für die Gasversorgung von Tarifgkunden (AVBGasV).
Schreiben EVU vom 06.08.2007:
Motto Erdgas für Sie bald noch preiswerter folgt die Behauptung, dass nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz alle Versorger aufgefordert sind, neue Verträge mit ihren Kunden abzuschließen.
Dieser Vertrag habe folgende Vorteile .........
Überschrift des Vertrages: Sondervertrag EVU Erdgas maxi
Angefügt Auszug GasGVV (allgem. Bedingungen für die Grundversorgung)
Schreiben EVU vom 04.09.2007:
Nochmalige Aufforderung, den Liefervertrag vom 06.08. zu unterschreiben.
(Sondervertrag Erdgas maxi)
Schreibem EVU vom 08.10.2007, Einschreiben):
Gesetzesänderung erfordert Ihre Unterschrift. Aktueller Vertrag entspricht ab 08.11.2007 nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage!
Kündigung des früheren Vertrages zum 30.11.2007.
Aufforderung, beiligenden Grundversorgungsvertrag unterschrieben zurückzusenden, damit das neue Vertragsverhältnis für beide Seiten dokumentiert werden kann.
Schreiben an EVU vom 18.11.2008, Einschreiben:
Ich widerspreche der von Ihnen ausgesprochenen Kündigung des bestehenden Gasliefervertrages zum 30.11.2007, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. .......
Ich darf zudem auf § 1 Abs. 1, Satz 4 des GasGVV hinweisen, wonach Ihr Unterfangen nach meinem Rechtsempfinden nur für nach dem 12. July 2008 abeschlossene Versorgungsverträge angewandt werden kann.
Schreiben EVU aus Dez. 2008 \"Gute Nachrichten\"
Erdgas wird günstiger mit dem üblichen Blabla.
Rückseite allerdings besonders beachtenswert, obwohl im Brieftext darauf nicht hingewiesen wird.
Da heißt das Erdgas nun nicht mehr maxi, sondern klassik.
Der Text beginnt mit einer beantworteten Frage, nämlich der, welche Erdgaspreise ab Jan. 2009 gelten würden?
Einfache Anfwort des EVU: Grund- und Ersatzversorgung
Dann folgen vier Preisstufen sowie ein Mindestpreis ab 55.385 kWh.
Wo sortiert man sich nun als Kunde ein ?