Hallo - wenn ich meinen Hilferuf hier besser so nicht reinschreibe, dann sagt mir bitte Bescheid.
Aber ich brauche wirklich dringend einen Rat und kann es ja verständlicherweise erst ab Dienstag beim Bund der Energieverbraucher direkt probieren - allerdings dauerte es nach meinen bisherigen Erfahrungen recht lange, bis ich dort jemanden ans Telefon bekomme, der mir eine Auskunft geben kann - oder bis ich Antwort auf eine Email erhalte - wenn überhaupt.
Es geht um eine Zahlungsklage der Gasuf gegen mehrere Kunden vor dem LG Darmstadt.
Der zugrundeliegende Sachverhalt ist exakt wie bei diesem Verfahren (ebenfalls: erst Hausanschluss-Antrag und damit verbunden \"Sonderkunden\"-Vertrag, später erst Gas-Abnahme) >
AG Gemünden - Zahlungsklage der Gasuf abgewiesenDas berichtet mir unser (vom BdE empfohlener) Rechtsanwalt über die Verhandlung (teilweise von mir sinngemäß gekürzt):
Der Richter des LG Darmstadt vertritt die Rechtsauffassung, dass es sich nicht um einen Sondervertrag handele. Allein die Bezeichnung sei irrelevant. Maßgeblich sei alleine, ob hier tatsächlich von der GasGVV abweichende Regelungen vereinbart worden seien. Dies sei nicht der Fall, es handele sich um einen allgemeinen Tarif, der lediglich falsch bezeichnet worden sei. Auf die Frage, ob es sich um einen Sondervertrag handele oder nicht, komme es aber auch nicht an, da schließlich in der Vergangenheit bereits Gaspreiserhöhungen auch unbeanstandet hingenommen worden seien. In diesem Falle könne man sich nachträglich nicht mehr auf den Standpunkt stellen, es liege ein Sondervertrag vor und Gaspreiserhöhungen seien unzulässig.
Das Gericht geht weiter davon aus, dass die einzelnen Gaspreiserhöhungen nicht unbillig sein dürften. ... es genüge, wenn dargelegt wird, dass eben nur die eigenen gestiegenen Bezugskosten weitergegeben worden seien. Dies sei hier gegeben, so der Vorsitzende. Insbesondere die beiden vorgelegten Gutachten seien zwar Parteigutachten und nicht ohne Weiteres verwertbar. Sie würden jedoch bestätigen, dass lediglich die eigenen gestiegenen Bezugskosten weitergegeben worden sind.
Daher empfiehlt der Richter dringend einen Vergleich, und zwar dahingehend, dass die Hauptforderung in gesamter Höhe (!!!) aber ohne Verzugszinsen bezahlt werden soll.Zu seinen eigenen Ausführungen zwecks Wahrung unserer Interessen während der Verhandlung hat sich unser Rechtsanwalt leider nicht geäußert; den Vergleich empfiehlt er anzunehmen. Natürlich werde ich auch mit unserem Rechtsanwalt nochmal darüber sprechen.
Ich habe den Eindruck, dass dieser Richter sich bislang wenig in die Materie vertieft hat und die Verfahren mit möglichst wenig Zeitaufwand schnell wieder vom Tisch haben möchte - ohne ein Urteil fällen zu müssen. Deswegen bin ich (und sind meine \"Mitstreiter\") an andere Meinungen dazu interessiert:
Muss ein Richter denn nicht auch seine \"Hausaufgaben\" machen?
Steht es einem Richter total frei hier im völligen Widerspruch zu anderen Urteilen zu \"beurteilen\" ?z.B.
> Sondertarifkunde = allgemeiner Tarifkunde, weil lediglich falsch bezeichnet
> bis Tag X Gaspreiserhöhungen nicht beanstandet, also auch später keine Einwendungen mehr möglich
Gibt es denn irgendwas, was man da noch tun kann? (außer diesem lachhaften Vergleich zuzustimmen)
Für jeden Rat, wären wir wirklich sehr dankbar!