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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide

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userD0009:
@Opa Ete

Es gilt die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts, §§ 102, 108 EnWG.

Grüße
belkin

AKW NEE:
Nun dachte ich , dass ich immer gut aufgepasst und auch noch ( fast ) alles verstanden hätte und nun diese Diskussion!
Bislang habe ich gedacht, dass durch den Einwand der Unbilligkeit bzw. der möglichen Ungültigkeit der Anpassungsklausel die Gesamtforderungen nicht fällig werden, weiter habe ich hier gelernt, dass nicht fällige Beträge vom Versorger nicht angemahnt werden können. Jetzt frage ich mich, wie kann ein nicht fälliger Betrag mit einem gerichtlichen Mahnverfahren eingetrieben werden?
Ist es Aufgabe des Gerichtes innerhalb eines Mahnverfahrens über die Gültigkeit von Preisanpassungen bzw. -klauseln zu befinden?
Im vorgerichtlichem Verfahren wird jede Klärung verweigert, im Verfahren selber werden dann Gutachten vorgelegt und damit die Verfahrenskosten erhöht und der Dumme soll dann der Verbraucher sein.

Müsste nicht zuerst die Fälligkeit geklärt werden, um dann ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten?

userD0009:
@AKW NEE

Es steht jedem frei, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.
Sinn und Zweck ist es u.a. Forderungen aus einfach gelagerten Fälle in einem schnellen und kostengünstigen Verfahren zu titulieren.

Theoretisch kann ich einen Mahnantrag über z.B. 500 Euro aufgrund einer angeblich mir gegen Sie zustehenden Forderung stellen, ohne dass überhaupt die angebliche Forderung geprüft wird(erst wenn eine solche bestünde, käme es auf die Fälligkeit an). Das Mahngericht prüft lediglich ob die formellen Anforderungen an den Mahnantrag erfüllt sind (korrekt ausgefüllt wurde).

Geschützt wird der Antragsgegner durch die Möglichkeit eines Widerspruches, und zum Anderen durch strafrechtliche Vorschriften, z.B. Betrug/versuchter Betrug durch den Antragsteller gegenüber und zu Lasten des Antragsgegner.

Zu den von Ihnen angesprochenen Kosten ist zu sagen: Die Kosten werden für den Antragsgegner/Beklagten durch das Mahnverfahren nicht erhöht.
Zum Einen muss die Kosten des Mahnverfahrens der Antragsteller vorschießen und zum Anderen werden sie auf ein eventuell auf einen Widerspruch hin durchzuführendes Hauptsacherverfahren komplett angerechnet.

Grüße
belkin

AKW NEE:
@ belkin

Fast alles, was Sie schreiben war/ist mir bekannt!

Meine Frage sollte sein:
Muss das Gericht in diesem Verfahren über die Preisanpassungen und die
-klauseln entscheiden?
Oder
Stellt dass Gericht nur fest, die Beträge waren und sind nicht fällig und können deshalb über ein gerichtliches Mahnverfahren nicht eingetrieben werden.

Warum, frage ich mich, wurde in diesem Forum, auch von Anwälten,gesagt, dass der Gesamtbetrag durch die Einlegung des Einwandes nicht fällig ist und deshalb nicht angemahnt werden kann, wenn es dann im gerichtlichen Verfahren keine Rolle spielt, ob der Betrag überhaupt fällig ist/war.

userD0009:
@AKW NEE

Das gerichtliche Mahnverfahren ist kein Hauptsacheverfahren. Und da nur im Hauptsacheverfahren etwas entschieden wird(Urteil), trifft das Gericht im Mahnverfahren weder eine Entscheidung über die Preisanpassungen oder Preisanpassungsklauseln, noch stellt das Gericht fest, ob Beträge fällig waren/sind.

Wie ich bereits oben beschrieben habe, beschränkt sich die gerichtliche Prüfung auf die formellen Anforderungen.


--- Zitat ---Warum, frage ich mich, wurde in diesem Forum, auch von Anwälten,gesagt, dass der Gesamtbetrag durch die Einlegung des Einwandes nicht fällig ist und deshalb nicht angemahnt werden kann, wenn es dann im gerichtlichen Verfahren keine Rolle spielt, ob der Betrag überhaupt fällig ist/war.
--- Ende Zitat ---

\"Nicht angemahnt\" bezieht sich hier auf die Wirksamkeit einer Mahnung im Rahmen des Verzugs gem. § 286 BGB und die damit zusammenhängenden Schadensersatzforderungen der EVU.
Ob Verzugsschäden bzw. deren Ersatz dem EVU zustehen wird allerdings wiederum nur in einem Hauptsacheverfahren entschieden.
Wenn ein EVU diese Kosten im Rahmen eines Mahnantrags geltend macht, dann wird ein entsprechender Mahnantrag, wie bereits mehrfach erläutert, auch über diese Beträge erlassen.


Grüße
belkin

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