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Autor Thema: Mein Fall  (Gelesen 17605 mal)

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Offline Andiadm

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Mein Fall
« am: 24. Dezember 2008, 15:45:38 »
Ich habe hier nun recht viel gelesen und super Infos bekommen, vielen Dank. Dennoch finde ich es komisch, dass in so einer großen Stadt wie München, vor Allem weil die SWM ja auch noch die Region beliefert, hier in dem Unterforum so wenig \"los\" ist.

Zu meinem Fall:

Ich habe mir Ende 2006 ein Haus gekauft und dann am 1.4.2007 mit der SWM den Vertrag >>M-Erdgas R für die Region München<< abgeschlossen, damals zu 5,87ct/kWh incl. 12 Monate Preisgarantie - Konkurrenzs gabs noch keine. Dann kam zum 1.7.2008 eine Erhöhung auf 6,46ct und dann zum 1.1.2009 auf 7,39ct und dann hat es mir gereicht:

Die Preisanpassungsklausel lautet wie folgt

2. Abrechnung, Zahlung, Preise, Preisanpassung
2.1 Die Preise enthalten die derzeit gültigen Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben, Energiesteuer auf Erdgas und den Aufwand fürMessung und Verrechnung. Hinzu tritt die gesetzliche Umsatzsteuer. Der Grundpreis ist für jeden eingebauten Zähler zu entrichten. Der Arbeitspreis wird nach m3 abgerechnet.
2.2 Soweit Steuern, Abgaben oder sonstige die Verteilung oder Fortleitung
von Erdgas belastende gesetzliche Zahlungsverpflichtungen der SWM geändert oder wirksam werden, sind die SWM berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Im Übrigen sind die SWM berechtigt, die Preise vierteljährlich (jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober jeden Jahres) zu ändern. Die SWM werden dem Kunden die Preisänderung in Textform mitteilen. In diesen Fällen hat der Kunde das Recht, den Vertrag binnen vier Wochen nach Mitteilung der Änderung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen. Die SWMwerden den Kunden darauf in der Mitteilung gesondert hinweisen.


Das ist für mich eigentlich der klassische Fall der reinen Willkür und der Nichtnachvollziehbarkeit, den das BHG am 17.12. kassiert hat, oder wie seht Ihr das?

Zum einen habe ich folgendes Schreiben an die SWM geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
sie haben angekündigt, dass Sie die Preise für den Gasbezug sowohl zum 1.7.2008 als auch zum 1.1.2009 erhöhen. Damit bin ich nicht einverstanden.

Bitte teilen Sie mir mit, auf welche Rechtsgrundlage Sie sich stützen. Da ich mit Gas heize und daher nach meiner Auffassung Sonderkunde bin und es insoweit keine gesetzliche Grundlage für Preiserhöhungen gibt, ist eine vertragliche Preisanpassungsklausel erforderlich. Die von Ihnen verwendete Klausel halte ich für unwirksam. Insoweit verweise ich unter anderem auf die Urteile des BGH vom 29.04.2008 und 17.12.2008.

Zudem halte ich die beabsichtigte Gaspreiserhöhung sowie die bisherigen überhöhten Preise auch für unbillig im Sinne des § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und berufe mich ausdrücklich auf deren Unverbindlichkeit. Bisher haben Sie mir die Preiserhöhung nicht nachvollziehbar begründet.

Ich fordere Sie daher auf, mir die Erforderlichkeit und Angemessenheit Ihrer Preisforderung durch eine nachvollziehbare und prüffähige vollständige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen. Bis zu diesem Nachweis werden Ihre Forderungen nicht fällig.

Die Preiserhöhungen zahle ich vorläufig nicht. Bis zur Erbringung des Nachweises leiste ich künftige Zahlungen nur auf offene Hauptforderungen unter Zugrundelegung der bisherigen Preise vom 1.4.2007. Eine anderweitige Verrechnung nach § 367 BGB ist damit ausgeschlossen. Auch die bisherigen Preise bzw. Preiserhöhungen halte ich für unbillig und behalte mir vor, diese gerichtlich prüfen zu lassen und Überzahlungen zurückzufordern.

Die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung berechtigt Sie nur zum Einzug von Abschlagszahlungen auf der Grundlage der bisherigen Preise vom 1.4.2007. Darüber hinausgehende Abbuchungen sind nicht von der Einzugsermächtigung gedeckt. Sollten Sie dies nicht beachten, werde ich ohne weitere Ankündigung eine sofortige Rücklastschrift veranlassen; die dabei anfallenden Bankgebühren gehen ausschließlich zu Ihren Lasten. Unbeschadet dessen bleibt die Einzugsermächtigung und Ihre vertragsgemäße Verpflichtung, monatlich die zugestandenen Abschlagsraten abzubuchen, bestehen

Bitte bestätigen Sie mir kurzfristig schriftlich den Zugang dieses Schreibens.


Und dann hab ich Stichtag 1.2.2009 noch den Versorger gewechselt und bin zu Montana gegangen in der Hoffnung dass das auch klappt.

Heute bekam ich ein Schreiben zurück von der SWM, das wohl der Formbrief 4711 ist, in dem sinngemäß steht

Auf Grund des weltweit gestiegenen Energiebedarfs bla bla bla teuerer leider unvermeidlich.

Durch die Ölpreisbindung bla bla bla Ölpreis seit 1.4.2007 um 55% gestiegen bla bla Gas nur um einmal 10% und einmal 13%. Damit tragen wir einen deutlichen Teil der Erhöhung unserer Bezugskosten seber.

Wir bitten Sie daher, Ihre Rechnungen und Abschläge rechtezit und vollständig zu zahlen sonst bla bla gerichtliche Schritte einzuleiten.

Keine Originalunterschrift sondern per PC
.

Nachdem die kein Wort auf meine Frage nach der Preisanpassungsklausel eingegangen sind, ist das wohl ein Formbrief.

Was soll ich nun am Besten tun? Meine Idee ist folgende:

- sofortiger Widerruf der Einzugsermächtigung
- warten auf die Schlussabrechnung zum 31.1.2009
- diese nur auf Basis der Preise zum Vertragsabschluß zahlen
- auf Klage warten

Wo ich mir unschlüssig bin ist, ob ich auf dieses Schreiben in dem Sinne erwidern soll, dass

>>Sie meine Einwände in Punkto Preisanpassungsklausel unwidersprochen gelassen haben und ich somit davon ausgehe, dass Sie meine Rechtsauffassung teilen wenn ich von Ihnen nicht bis zum 20.1.2009 eine entsprechende Antwort bekomme.<< - das wäre zwar frech aber vielleicht ganz sinnvoll? Oder auf das Schreiben gar nicht reagieren? Oder weniger frech?

Über Meinungen würde ich mich freuen.

Danke und frohes Fest.

Andreas

Offline Andiadm

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Mein Fall
« Antwort #1 am: 25. Dezember 2008, 10:33:55 »
Hallo,
jetzt ist mir noch eine Idee gekommen, was ich machen könnte: eine Einstweilige Verfügung gegen die SWM erwirken  :P, die Preisanpassungsklausel >>Im Übrigen sind die SWM berechtigt, die Preise vierteljährlich (jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober jeden Jahres) zu ändern<< nicht mehr verwenden zu dürfen.

Was wieso warum:

1) Ich stehe, weil ich meinen Versorger ja gewechselt habe, vor einer Endabrechnung also ist Eilbedürftigkeit geboten
2) Die SWM hat meine Meinung, dass deren Preisanpassungsklausel unwirksam ist, nicht bestätigt
3) Das LG München hat (AZ 12 O 18199/06) ja schon mal einen sehr ähnlichen Passus kassiert, wenn auch in anderen Verträgen
4) Der BGH hat am 17.12 auch sehr ähnlich entschieden

Dann würden diese ..... von den SWM gleich nach den Feiertagen mal einen vor den Latz bekommen.

Es wäre nett, dazu mal Meinungen zu hören, geradezu phantastisch wäre es, wenn die Initiatoren der og EV mit mir Kontakt (Email siehe Signatur) aufnehmen würden.

Danke
Andreas

Offline Andiadm

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Mein Fall
« Antwort #2 am: 28. Dezember 2008, 16:46:41 »
Hallo,
hat hier keiner eine Meinung zu dem Fall, oder habe ich beim fragen was falschgemacht?

Offline RuRo

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Mein Fall
« Antwort #3 am: 28. Dezember 2008, 21:31:49 »
Der Fall ist wie tausend andere.

Benutzen Sie weiter die Suchfunktion, sie zitieren doch schon so schön die Rechtsprechung.

Machen Sie sich Ihre eigenen Gedanken. Bei einer Klage lassen Sie Ihre Interessen und Rechte durch einen versierten Anwalt vertreten.

Alles andere ist Kurzprogramm und Pflicht und Sie werden es nicht glauben: Ihrem Versorger erst mal völlig wurscht. Den Schreiben wird inhaltlich zu viel Bedeutung beigemessen. Man braucht nicht mit juristischen Details glänzen.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline RR-E-ft

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Mein Fall
« Antwort #4 am: 28. Dezember 2008, 21:49:24 »
@Andiadm

Jeder sollte mit seinem konkreten Fall zum Rechtsanwalt/ zur Rechtsanwältin  seines Vertrauens, um sich ggf. konkret beraten zu lassen.  

Für Vereinsmitglieder bestehen besondere Beratungsangebote.

Das Forum hier bietet keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall.

Offline Andiadm

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Mein Fall
« Antwort #5 am: 29. Dezember 2008, 00:36:28 »
Hallo,
ich weiß nicht, ob ich gerade schallend lachen oder kotzen soll:

Ich habe eine allgemeine Frage zu einer Preisanpassungsklausel

>>Im Übrigen sind die SWM berechtigt, die Preise vierteljährlich (jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober jeden Jahres) zu ändern<<

eines der TOP 10 Versorgers Deutschlands, und den Passus haben sicherlich mehr als 100.000 Verbraucher in Ihren Verträgen und die Antwort hier ist, ich soll zu meinem Anwalt gehen.

Das ist doch ein schlechter Scherz, oder?

Hier werden in zig Posts die letzten Kommas von solchen Klauseln diskutiert, die letzten Spitzfindigkeiten analysiert, aber, die SWM haben wohl allen hier den Schneid abgekauft, indem sie die Gasrebellen niedergemacht haben und keiner will sich mehr auch nur eine Minute damit beschäftigen? Das hier so wenig Posts im SWM Part sind spricht Bände.

Wenn man hier der Meinung ist, dass eine fragwürdige Klausel eines der größten Versorgers ein >>konkreter Fall<< ist, dann weiß ich nicht mehr, was dieses Forum soll.

Nachdem schon die Verbraucherzentrale München ein Vorehen >>wegen Überlastung<< abgeleht hat, frage ich mich echt, wie es die SWM geschafft haben, die Öffentlichkeit ruhig zu stellen. Selbst der Herr Stadtrat, der sich noch mokiert hat, ist ruhig.

Bin ich der einzige, der noch ein wenig E.... in der H.... hat?

Andreas,
schwer enttäuscht vom Bund der Energieverbraucher und dem hiesigen Forengott

Offline RR-E-ft

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Mein Fall
« Antwort #6 am: 29. Dezember 2008, 01:09:57 »
@Andiadmin

Steht zu hoffen, dass es damit  beim Laufen/ Stehen/ Sitzen keine Beschwerden gibt.

Über Preisänderungsklauseln in Sonderverträgen ist hier allgemein soviel gepostet, dass man schwer enttäuscht ist, wenn jemand noch solche Fragen stellt.

Die Lektüre der Entscheidung des BGH vom 29.04.2008 (Az. KZR 2/07 - Erdgas- Sondervertrag I) sei dringend empfohlen.

Danach sollte sich die Frage eigentlich von selbst beantworten.

Über die Voraussetzungen der Zulässigkeit eines einstweiligen Verfügungsverfahrens lässt sich hier nichts generell ausführen. Wenn sich jemand mit dem Gedanken trägt, ein solches Verfahren anzustrengen, dann sollte er in jedem Fall gleich zu einem Rechtsanwalt, um sich über die Erfolgsaussichten beraten zu lassen.

Eine solche Rechtsberatung im konkreten Einzelfall  ist nicht Aufgabe dieses Forums. Wer eine solche erwartet, muss enttäuscht werden.

Offline Kampfzwerg

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Mein Fall
« Antwort #7 am: 29. Dezember 2008, 14:52:50 »
Hallo Andreas,

wenn Du Dir im eigenen Beitrag größtenteils schon selbst auf Deine eigenen Fragen antwortest, musst Du Dich nicht wirklich wundern.

Meine Idee wäre z.B. die selbe wie Deine Idee.

Im Übrigen steht über all dem der Titel \"mein Fall\" (schon vergessen?), was nach meiner Ansicht durchaus ein aussagefähiger Titel über/mit der inhaltlichen Beschreibung eines konkreten Einzelfalles sein könnte.
Und war.

Davon abgesehen interessiert es mich eher wenig bis überhaupt nicht, ob und/oder was ggf. in Deiner H... vor sich geht oder nicht vor sich geht.
Und wenn dir sooo übel ist, solltest Du vielleicht jemanden aufsuchen, der sich damit auskennt und uns mit Deinen Befindlichkeiten verschonen.

Das war ein klassischer Fall von Fehlstart. Vielleicht denkst Du darüber mal nach. Ebenso wie über Deine Wortwahl.

Offline ben100

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Mein Fall
« Antwort #8 am: 29. Dezember 2008, 15:08:17 »
Zitat
Original von Kampfzwerg
 Ebenso wie über Deine Wortwahl.


Ähm , jetzt muß ich aber lachen

Offline Kampfzwerg

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Mein Fall
« Antwort #9 am: 29. Dezember 2008, 15:55:23 »
„Gedanken sind nicht stets parat.
Man schreibt auch, wenn man keine hat.“

Wilhelm Busch

Offline Andiadm

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Mein Fall
« Antwort #10 am: 29. Dezember 2008, 16:08:09 »
Ups,
wenn ich mich in meiner Wortwahl vergriffen haben sollte bzw. sich dadurch jemand beileidigt gefühlt hat bitte ich, das zu entschuldigen.

@Kampfzwerg
Danke für die Bestätigung.

Ich werde auf dem Laufenden halten.

Andreas

Offline Kampfzwerg

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Mein Fall
« Antwort #11 am: 29. Dezember 2008, 17:16:13 »
Zitat
Original von Andiadm
 
Die Preisanpassungsklausel lautet wie folgt
...
Im Übrigen sind die SWM berechtigt, die Preise vierteljährlich (jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober jeden Jahres) zu ändern.
...
Das ist für mich eigentlich der klassische Fall der reinen Willkür und der Nichtnachvollziehbarkeit,  
...Insoweit verweise ich unter anderem auf die Urteile des BGH vom 29.04.2008 und 17.12.2008.
...
Wo ich mir unschlüssig bin ist, ob ich auf dieses Schreiben in dem Sinne erwidern soll, dass ...
Was Du schon vermutet hast, vermute ich auch. Ein klassischer Fall. Das RECHT wird erwähnt, die Umstände/Voraussetzungen nicht erwähnt, die PFLICHT bleibt aussen vor.
Nachvollziehbarkeit und Transparenz? Messbarkeit anhand der Klausel? Fehlanzeige. Klassisch eben. ;)
Meine persönliche Meinung: Abgesehen von Deiner bisherigen Erwiderung würde ich mir nicht die Mühe machen noch einmal zu schreiben.
Manchmal ist weniger mehr! Wer schreibt, der bleibt. Abheften und abwarten.
Und in der Zwischenzeit vor allem NACHLESEN, sich informieren, einen Anwalt suchen.
Siehe RuRo und RR-E-ft.

Offline Andiadm

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Mein Fall
« Antwort #12 am: 07. Januar 2009, 18:45:11 »
Nach heutigem Gespräch mit meinem sehr empfehlenswerten Anwalt, der auch schon die Telekom und die HVB mal >>kleingekriegt<< hat, hatte er eine noch bessere Idee.
Auf Grund des Risikos des mitlesens der Gegenseite erst mehr, wenn es Fakten gibt, die es aber geben wird ;-)

Offline pegasus

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Mein Fall
« Antwort #13 am: 07. Januar 2009, 20:41:38 »
Hallo Andiadm,

wenn ich es richtig verstehe, hast Du einen versierten RA -wohl im Bereich München - gefunden, nach dem viele \"Münch´ner Widersprüchler\"  schon lange suchen. Du kannst Dir dem Dank vieler Gleichgesinnten sicher sein, wenn Du ihnen die Adresse usw. dieses RA mitteilst. Bitte such´ doch unter \"Stadt/Versorger\" bei Stadtwerke München die Beiträge der Gleichgesinnten und sende ihnen per mail oder pn die Kontaktdaten Deines RA. Damit dienst Du enorm der ganzen Sache. In diesem Sinne \"ein erfolgreiches 2009\".

Gruß pegasus

Offline Andiadm

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Mein Fall
« Antwort #14 am: 08. Januar 2009, 09:45:29 »
Hallo pegasus,
ich habe keinen Anwalt gefunden, ich habe meinen Anwalt mit dem ich seit 20 Jahren zusammenarbeite beauftragt, und der ist einfach gut, wenn auch kein Experte im Energierecht.
Ich habe mir den ganzen SWM Folder schon mal durchgelesen und in Erinnerung ist mir u.a. ein etwas schnippisches Zitat des Hausherren hier geblieben ala \"nun, Ihr habts mit Eurem Anwalt verloren, wir mit unserem haben gewonnen\", naja.
Wenn er die jetzige Aktion zufriedenstellend meistert, dann kann ich ihn Dir gerne nennen, im Moment würde ich Dir \"nur\" einen guten Anwalt empfehlen, der sich in der Materie noch nicht auskennt, und ich weiß nicht, ob das Euch weiterbringt.
Andreas

 

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