Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Mein Fall  (Gelesen 17606 mal)

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Offline DieAdmin

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Mein Fall
« Antwort #15 am: 08. Januar 2009, 10:44:28 »
Zitat
Original von Andiadm
..
Ich habe mir den ganzen SWM Folder schon mal durchgelesen und in Erinnerung ist mir u.a. ein etwas schnippisches Zitat des Hausherren hier geblieben ala \"nun, Ihr habts mit Eurem Anwalt verloren, wir mit unserem haben gewonnen\", naja.
..

@Andiadm,

wenn Sie schon zitieren aus den Beiträgen von energienetz, dann im Zusammenhang:

hier mal Links aus dem Unterforum der Stadtwerke München:

Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen

Berufung eingelegt?
Da gings darum, das Vorwürfe gegen den BdEV für die verlorene Klage erhoben wurde, dem die Teilhabenden Kunden gar nicht um Hilfe gebeten hatten und dadurch der :bdev: in keinster Weise beteiligt war.

Übrigens hat das nichts mit Schnippigkeit zutun, wenn darauf hingewiesen wird, dass ein RA der sich intensiv mit der Materie beschäftigt hat und künftig auch will, die bessere Wahl ist.

Freut mich, wenn dazu Ihr RA bereit ist.

Haben Sie Ihren RA schon die Containersammlung auf der HP und hier im Forum http://forum.bdev.de/board.php?boardid=40 gezeigt?

Offline Andiadm

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Mein Fall
« Antwort #16 am: 08. Januar 2009, 11:07:23 »
Zitat
Original von Evitel2004
Übrigens hat das nichts mit Schnippigkeit zutun, wenn darauf hingewiesen wird, dass ein RA der sich intensiv mit der Materie beschäftigt hat und künftig auch will, die bessere Wahl ist.

Naja, bei mir kam halt der Post

Zitat
Original von energienetz
Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat mit der Klage von Gasverbrauchern in München nie etwas zu tun gehabt. Wir sind nicht gefragt worden zB bei der Auswahl des Rechtsanwalts, wurden zu den Veranstaltungen nicht eingeladen und auch die angebotene Hilfestellung bei der Formulierung der Klageschrift wurde nicht in Anspruch genommen, das Urteil wurde uns nicht zur Kenntnis geben usw. Das ist weiter kein Problem, nur mit den Folgen müssen halt die Betroffenen dann auch selber klarkommen.
Die Klage des Bund der Energieverbraucher e.V. gegen die Stadtwerke München hatte übrigens Erfolg und das Urteil ist bekanntlich rechtskräftig.

ein wenig schnippisch rüber aber ich gebe Ihnen recht, wer vorher nicht gefragt wird und nachher angegriffen hat durchaus das Recht, schnippisch zu antworten. Da spielt dann sicherlich auch verletzte Eitelkeit eine Rolle, was ich persönlich gut nachvollziehen und auch richtig finde.

Klar ist die Urteilssammlung hier ein Quell toller Information.

Ich hatte allerdings in diesem Thread am 25.12 schon geschrieben:

Zitat
Original von Andiadm
3) Das LG München hat (AZ 12 O 18199/06) ja schon mal einen sehr ähnlichen Passus kassiert, wenn auch in anderen Verträgen
....
geradezu phantastisch wäre es, wenn die Initiatoren der og EV mit mir Kontakt (Email siehe Signatur) aufnehmen würden.

Und das fände ich weiterhin phantastisch.

Ich habe übrigens in Punkto Anwälten da eine etwas andere Meinung: ich finde einen excellenten Anwalt, der sich in der Matierie nicht auskennt, besser als einen weniger guten, der sich als Experte tituliert. Der excellente Anwalt wird sich schnell einlesen und - Motivation vorausgesetzt - auch schnell zu einem Experten im Fall werden.

Andreas

Offline RuRo

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Mein Fall
« Antwort #17 am: 08. Januar 2009, 12:47:20 »
Zitat
Original von Andiadm
Ich habe übrigens in Punkto Anwälten da eine etwas andere Meinung: ich finde einen excellenten Anwalt, der sich in der Matierie nicht auskennt, besser als einen weniger guten, der sich als Experte tituliert. Der excellente Anwalt wird sich schnell einlesen und - Motivation vorausgesetzt - auch schnell zu einem Experten im Fall werden.
Andreas

Es wird immer bei einer subjektive Sichtweise bleiben.

Ich persönlich finde unseren Anwalt z.B. absolut kompetent, excellent vorbereitet, unnachgiebig, usw. - in meinen Augen ein Experte - sprich: ich finde unsere Interessen/Anliegen gut bei ihm aufgehoben und von ihm wahrgenommen.

Ein anderer findet das ggf. nicht, weil sein Blick öfter mal in Richtung Decke des Gerichtssaals schweift :rolleyes: Mir indes ist es wurscht wo er hinguckt und ich denke nicht, dass die körperliche Haltung, den Ausgang eines Prozesses beeinflusst.

Sie werden es ggf. selbst erspüren, wenn es Ernst wird - dabei viel Glück.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Andiadm

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« Antwort #18 am: 15. Januar 2009, 21:14:17 »
Update:

Soeben ruft mein Anwalt an (ja, er arbeitet noch so spät weil es ihm gut geht und er klagen kann - sorry für den Kalauer):

Er meint, es sei ein >>Wunder geschehen<<. Wir hatten den SWM eine Frist bis heute gesetzt, und sie haben sich tatsächlich gemeldet aber sich leider telefonisch verpasst. Die SWM bitten, bis zu einem klärenden Gespräch von weiteren Maßnahmen abzusehen, da es sich nur um ein technisches Problem der Erreichbarkeit handeln würde im Moment.

Interessant, es war nicht die Rechtsabteilung der SWM sondern ein externer Rechtsanwalt.

Weiteres Update kommt.

Andreas

PS: Wer die Kontaktdaten meines Anwalts haben will, gerne Mail (Profil) an mich, in der Zwischenzeit kann ich ihn in dieser Sache uneingeschränkt und guten Gewissens empfehlen, vor Allem für Leute mit Sonderverträgen.

Offline RuRo

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Mein Fall
« Antwort #19 am: 15. Januar 2009, 21:43:38 »
@Andiadm

Nicht so geheimnisvoll.

Ich finde Ihr Anwalt gehört hier genannt:

http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/Rechtsanwaelte/site__1713/

Aufgrund des \"wundersamen\" Erfolgs am besten mit (*)

(*) = Wegen zahlreicher Mandate und besonderer Sachkenntnis besonders empfohlen

Ich dachte, Sie hatten einen Newcomer im Bereich \"Energierecht\" ausfindig gemacht.

Herzlichen Glückwunsch Ihnen und uns zu Ihrem und unseren weiteren Erfolgen.
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Offline Andiadm

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Mein Fall
« Antwort #20 am: 16. Januar 2009, 09:45:31 »
@RuRo

Nachdem ich in Deiner Aussage den Ernst nicht vom Sarkasmus unterscheiden kann, kann ich leider nicht drauf antworten.

Offline Andiadm

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« Antwort #21 am: 23. Januar 2009, 18:23:51 »
So, es gibt etwas neues in meiner kleinen Auseinandersetzung mit den Stadtwerken:

Selbige haben uns (meinem RA und mir) heute beschieden, dass sie bei mir eine Abrechnungssperre gesetzt haben, dh, nicht abrechnen werden bevor die Sache geklärt ist.

Das haben sie wohl gemacht, um die Eilbedürftigkeit aus der Nummer zu haben, hätten es wohl aber auch nicht gemacht, wenn sie sich Ihrer Position sicher wären.

Ich kann nur allen SWM Sondervertragskunden dringend raten, gegen die unrechte(n) Preisanpassungsklausel(n) vorzugehen!

Offline Andiadm

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Mein Fall
« Antwort #22 am: 14. Februar 2009, 15:57:55 »
Kurzes Update:

Nach einiger Bedenkzeit haben sich die SWM dahingehend geäußert, dass sie der Meinung seien, ihre Preisanpassungsklauseln seien rechtens.

Daraufhin haben wir Feststellungsklage vor dem Amtsgericht (mit vollster Absicht, es geht hier nicht um Grundversorgung sondern simples AGB-Recht) eroben, dieses hat diese auch angenommen, ein Aktenzeichen vergeben und von mir den Prozesskostenvorschuß prompt überwiesen bekommen.

Strittig sind zwei Preiserhöhungen, eine zum 1.7.08 und eine zum 1.1.09.

Heute bekam ich dann meine Schlußabrechnung (da ich gewechselt habe), und siehe da, mit manuell erstelltem und händisch unterschriebenen separaten Brief habe ich eine Gutschrift erhalten, die dem Betrag entsprochen hat, den die Preiserhöhung zum 1.1.09 ausgemacht hätte, die SWM hat augenscheinlich freiwillig auf die Durchsetzung dieser verzichtet.

Jetzt schauen wir mal, welche Frist das Gericht der SWM zur Stellungnahme gibt und wie sie auf die Klage erwidern.

I keep you posted ...

Offline RuRo

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Mein Fall
« Antwort #23 am: 14. Februar 2009, 16:13:54 »
@Andiadm
Warum denn eine Feststellungsklage und nicht eine Rückerstattungsklage über den noch streitrelevanten Erhöhungsbetrag vom 01.07.08 bis 31.12.08?

Versteh\' ich nicht  :rolleyes:
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Offline Andiadm

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« Antwort #24 am: 14. Februar 2009, 16:20:05 »
@RuRo

Zum Zeitpunkt der Klageerhebung gab es noch keine Schlussabrechnung, gegen die man hätte vorgehen können.

Nachdem ich nachzahlen müsste, würde ich auch keine Rückerstattung einklagen können.

Ausserdem wollten wir die Wahl des Gerichts haben und sind ganz bewusst zum Amtsgericht gegangen, um sämtliche Streitigkeiten wegen Billigkeit etc. schon zuständigkeitshalber auszuschließen. Das Landgericht hatte die Gaspreisrebellen ja ziemlich abblitzen lassen und steht der SWM eher mal gewogen gegenüber, in meinen Augen.

Offline RuRo

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« Antwort #25 am: 14. Februar 2009, 18:41:10 »
@Andiadm
Jetzt versteh\' ich noch weniger  8)

Sie sind Sondervertragskunde, widersprechen wohl mangels wirksamer Preisanpassungsklausel, zahlen danach noch unter dem vereinbarten Preis und/oder nicht mal die abgenommene Menge Gas.

Ich wollte auch wählen bevor ich 18 war, ging aber nicht, hat das deutsche Recht nicht zugelassen. Nach meiner unbescheidenen Meinung gehört auch ihr Fall vor das Landgericht. Ich finde im EnWG2005 keine Bestimmung, die etwas anderes regelt. Bürgerlich-rechtliche Streitigkeit mit energiewirtschaftsrechtlichem Hintergrund passt wohl auch bei Sonderverträgen!?

Was hat denn die Billigkeitsprüfung in einem Sondervertragsverhältnis zu suchen?

Ich hoffe, Ihr Anwalt ist gedanklich besser sortiert als Sie selbst - nichts für ungut.
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Offline Andiadm

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« Antwort #26 am: 14. Februar 2009, 19:09:45 »
Zitat
Sie sind Sondervertragskunde, widersprechen wohl mangels wirksamer Preisanpassungsklausel, zahlen danach noch unter dem vereinbarten Preis und/oder nicht mal die abgenommene Menge Gas.
Falsch: ich bin Sondervertragskunde, ja. Aber ich zahle nur Abschläge die - auch bei den \"alten Preisen\" - zu gering sind. Also schulde ich denen selbst bei den von mir bei Vetragsabschluß akzeptierten Preisen Geld. Und ich hatte zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch keine Schlußabrechnung, die ich hätte kürzen können.

Zitat
Nach meiner unbescheidenen Meinung gehört auch ihr Fall vor das Landgericht. Ich finde im EnWG2005 keine Bestimmung, die etwas anderes regelt. Bürgerlich-rechtliche Streitigkeit mit energiewirtschaftsrechtlichem Hintergrund passt wohl auch bei Sonderverträgen!?
Zitat
§ 102 Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte
(1) Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Gesetz ergeben, sind ohne Rücksicht auf den Wert .... die Landgerichte ausschließlich zuständig ...
Da ist glaube ich Ihrerseits ein Denkfehler. Warum soll ein Verstoß gegen den §307 BGB sich aus dem EnWG2005 ergeben? Mein Anwalt hat dies geprüft und verneint, und nachdem das Gericht nicht seine Unzuständigkeit erklärt hat, sieht es das Gericht wohl auch so, oder?

Zitat
Ich hoffe, Ihr Anwalt ist gedanklich besser sortiert als Sie selbst - nichts für ungut.
Mein Anwalt ist sicherlich besser sortiert als ich, aber ich halte mich auch für einigermaßen sortiert ...

Offline RuRo

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« Antwort #27 am: 14. Februar 2009, 19:23:06 »
Zitat
Original von Andiadm
Zitat
Falsch: ich bin Sondervertragskunde, ja. Aber ich zahle nur Abschläge die - auch bei den \"alten Preisen\" - zu gering sind. Also schulde ich denen selbst bei den von mir bei Vetragsabschluß akzeptierten Preisen Geld.

Sag ich doch. Sie zahlen unter dem vereinbarten Preis und das als Sondervertragskunde. Warten wir es ab, wie es für Sie ausgeht. Sie kommen doch ihrer vertraglichen Verpflichtung überhaupt nicht nach.

Zitat

Da ist glaube ich Ihrerseits ein Denkfehler. Warum soll ein Verstoß gegen den §307 BGB sich aus dem EnWG2005 ergeben?

Ich sprach und dachte nicht an das BGB, vielmehr an § 1 Abs. 1 EnWG2005:
Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.

Da steht nichts von Grundversorgung, falls Sie daran dachten. Im übrigen ist auch die Ermächtigungsgrundlage für Haushaltskunden ausserhalb der Grundversorgung im EnWG2005 enthalten. Das EnWG kennt also beide Vertragssituationen, womit wir wieder bei §§ 102, 108 EnWG wären.
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Offline Andiadm

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Mein Fall
« Antwort #28 am: 25. Mai 2009, 11:25:45 »
So, nachdem die SWM 2 mal Frsitverlängerung beanttragt hatten, war heute nun Termin der münchlichen Verhandlung:

Erstmal zum Nachgang der Diskussion mit RuRo hat es weder das Gericht noch die SWM als Diskussionspunkt gesehen, ob das Amtsgericht nun zuständig sei. Darüber wurde kein Wort verloren.

Es geht bei mir um 2 Preiserhöhungen, einmal zu, 1.7.2008 und einmal zum 1.1.2009. Letztere Preiserhöhung hat die SWM in der Verhandlung zurückgenommen, warum, wurde nicht klar.

Strittig ist weiterhin die Preiserhöhung zum 1.7.2008.

Das einzige Argument der SWM war, dass deren Sonderkündigungsrecht und der Wettbewerb am Gasmarkt ein angemessener Ausgleich für die unangemessene Benachteiligung der Preisänderungsklausel darstellen würde.

Wir haben dem die gängigen Entscheidungen (u.A. ganz neu OLF Erfurt 23.4.09 und OLG Frankfurt/Main 5.5.09) entgegensetzt, wobei natürlcih leider immer auch der Einzelfall zu berücksichtigen ist: ab wann gab es welche Möglichkeiten wohin zu wechseln. In wieweit ist es einem Kunden zuzumuten, bei einer \"Internetfirma\" sowas wichtiges wie Gas zu kaufen etc. Wie das Gericht - das sich auf Grund der langen Verzögerung von 4 Monaten wohl noch nicht mit den aktuellsten Urteilen profund auseinandergesetzt hat - das werten wird, wird man abwarten müssen.

Sehr gut hat mein Anwalt dann noch die BGH Urteile vom 21. April 2009 - XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08 (Preisänderungsklauseln der Stadtspaarkassen) zitiert:

 
Zitat
Auch das in der Klausel enthaltene einseitige Preisänderungsrecht benachteiligt die Sparkassenkunden unangemessen, weil die Voraussetzungen, die die Sparkassen zu einer Änderung berechtigen, unklar sind und die Klausel keine eindeutige Pflicht der Sparkassen zur Herabsetzung der Entgelte bei sinkenden Kosten enthält. Sie enthält für den Fall einer Preiserhöhung keine Bindung an den Umfang der Kostensteigerung und für den Fall sinkender Kosten keine Verpflichtung der Sparkassen zur Senkung der Entgelte. Dadurch wird es den Sparkassen ermöglicht, Preisänderungen nicht nur zur Abwälzung eigener Kosten, sondern zur Steigerung ihres Gewinns vorzunehmen und so das ursprünglich vereinbarte vertragliche Äquivalenzverhältnis zu ihren Gunsten zu verändern
 
Und, dem Argument, dass im Bankensektor wohl unbestritten Konkurrenz gibt und ich auch ohne irgendeine Kündigungsfrist sofort bei einer Bank ein neues Aufmachen kann, dem wurde dann auch nichts mehr entgegengesetzt.Man darf gespannt sein, wass am Verkündigungstermin am 22.6.2009 dann schlußendlich herauskommen wird.

Offline superma

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Mein Fall
« Antwort #29 am: 02. August 2009, 17:16:13 »
Hallo Andiadm,

was ist denn aus der Klage geworden.

Gewonnen / oder Verloren?

superma

 

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