Energiepreis-Protest > E.ON Bayern

Preissteigerung Powertherm für Wärmepumpe

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Christian Guhl:
@Kupfer
Hier stellt sich nun die Frage, ob Heizstrom im Rahmen der Grundversorgung geliefert wird. Meiner Meinung nach ist die Versorgung mit Heizstrom immer ein Sondervertrag. Es sind hier Regelungen erforderlich (z.B. täglicher Zeitraum der Belieferung mit Nachtstrom, Unterbrechnungszeiten) die nicht mit der GVVStrom abgedeckt sind.Wenn jetzt der Bezug von Heizstrom vom Bezug des restlichen Stroms in der Grundversorgung abhängig gemacht wird, halte ich das für äußerst bedenklich. Schließlich haben Sie keine Möglichkeit den Heizstromanbieter zu wechseln. Und so wird Ihnen auch Möglichkeit genommen, sich einen anderen Tagstrom-Anbieter zu suchen. Mir fällt dazu Knebelung und Kopplungsgeschäft ein.Das Bundeskartellamt ist sich der Problematik bewusst und hat mir mitgeteilt, dass man sich um die Sache kümmern würde. Ein zeitlicher Rahmen sei aber noch nicht festgelegt.
Um die Dringlichkeit aufzuzeigen, sollte man Kontakt aufnehmen :
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/bundeskartellamt/Kontakt/kontakt.php
Allgemeine Fragen/Öffentlichkeitsarbeit:
Dr. Gerrit Brauser-Jung
Telefon: 0228-9499-230

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