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Autor Thema: Jahresgrundpreis  (Gelesen 9979 mal)

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Offline Oberpfälzer Bub

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Jahresgrundpreis
« am: 10. Januar 2009, 16:29:31 »
Hallo zusammen,

habe diese Woche meine Stromabrechnung von EON-Bayern erhalten und musste bei der durchsicht feststellen das beim Grundpreis/Jahr das Jahr mit 366 Tagen verrechnet wird und dadurch der Jahresgrundpreis um einige wenige Cent erhöht wird. Es war zwar 2008 ein Schaltjahr mit 29 Tagen im Februar, aber es heißt Jahresgrundpreis und nicht Grundpreis je Tag. Bei der Bank bekomme ich auch meine Zinsen für ein Jahr und nicht noch einen Tag zusätzlich da ein Schaltjahr war.
Bei der Gasabrechnung ist es noch schöner ersichtlich als auf der Stromrechnung
– Grundpreis 84,00 Euro/Jahr für 366 Tage – 84,23 Euro
23 Cent zusätzlich für die EON und zusätzlich davon 19% MWSt. für Vater Staat, das bedeutet für die EON bei 1 Million Kunden 230.000 Euro zusätzlicher Gewinn und für Vater Staat 43.700 Euro MWSt.

Ist das Rechtlich überhaupt zulässig? Wie ist eure Meinung bzw. hat jemand diesbezüglich bereits Erfahrungen gesammelt.

Offline Andiadm

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Jahresgrundpreis
« Antwort #1 am: 10. Januar 2009, 16:33:44 »
Zitat
Original von Oberpfälzer Bub
Bei der Bank bekomme ich auch meine Zinsen für ein Jahr und nicht noch einen Tag zusätzlich da ein Schaltjahr war.

Das kommt auf den Vertrag an, ich hatte mal eine monatliche Zwischenfinanzierung, da wurde mit Zinstagen gerechnet und der Februar biller als der Januar oder März.

Was steht denn in Deinem Stromvertrag drinnen. Wenn da pro Monat oder pro Jahr steht, dann würde ich das eingezogene Geld zurückgehen lassen, die richtige Summe überweisen und mal gaaanz ruhig abwarten.

Offline Oberpfälzer Bub

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Jahresgrundpreis
« Antwort #2 am: 10. Januar 2009, 16:55:06 »
In der Rechnung ist ein Grundpreis von xxx Euro / Jahr aufgeführt. Da sich der Grundpreis und der Verbrauchspreis pro kWh zum 1. Mai 2008 geändert hat ist der Grundpreis zwei mal aufgeführt und für 151 Tage bzw. für 215 Tage verrechnet worden.
Und wie bereits Geschrieben bei der Gasrechnung ist es noch deutlicher ersichtlich –
Grundpreis 84,00 Euro/Jahr für 366 Tage – 84,23 Euro.

Offline RuRo

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Jahresgrundpreis
« Antwort #3 am: 10. Januar 2009, 17:41:48 »
@Oberpfälzer Bub

Klagen, bis die Schwarte raucht, notfalls wegen groben Unfugs.

Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof, Bayer. Verfassungsgericht, Bundesverfassungsgericht, Europäischer Gerichtshof, Energiegerichtshof, usw.  :rolleyes:

Sie müssen ein glücklicher Mensch sein, wenn das ihre Probleme sind.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline userD0010

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Jahresgrundpreis
« Antwort #4 am: 10. Januar 2009, 19:27:53 »
Ja ist es denn zu glauben ?

Da erklären (vermutlich alle) EVU in ihren Jahresabrechnungen, dass z.B. beim Strom der Verrechnungspreis pro Jahr bei (nächste Spalte) 365 Tagen 36,00 Euro beträgt (RWE).
Der für die Abrechnung relevante Zeitraum vom vorletzten zum letzten Abrechnungstag ist ebenfalls aufgeführt und entspricht in den seltensten Fällen exakt der Verrechnungspreisgrundlage für 365 Tage.
Folglich taucht bei jahresübergreifenden Rechnungen zunächst einmal der Zeitraum vom Ablesetag bis zum 31.12. xxx   mit  x Tagen auf und anschließend der 01.01.xxxx bis zum letzten Ablesetag.
Und wenn daraus sich z.B.  374 Leistungstage/Abrechnungstage ergeben, so wird selbstverständlich der für 365 Tage festgelegte Verrechnungspreis von 36,00 Euro (RWE) durch 365 dividiert und anschließend mit der Anzahl der Leistungs-/Abrechnungstage multipliziert.
Und  für den Junior-Mathematiker ergibt sich daraus folgende Formel:

                                                      36        
                                                     365 x 374

Und das Ergebnis in dieser Muster-Berechnung ist :    36,89 Euro.

Ein absolut sensationeller Bereicherungsversuch des Energieversorgers ??

Beim Gas (RWE) beträgt der neueste Grundpreis 108,00 Euro pro Jahr.

Bei der diesbezüglichen Muster Berechnung bitte statt 36 nun 108 einsetzen!

Wie kann es denn nur sein, dass der Oberpfälzer Bub beim Grundpreis so bevorzugt wird ?

Ob wir alle wohl die Oberpfalz mit unserem höheren Grundpreis subventionieren ?

Offline nkh

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Jahresgrundpreis
« Antwort #5 am: 13. Januar 2009, 16:12:42 »
So ganz verstehen kann ich den Ärger hier nicht...sicherlich ist es ärgerlich, wenn Preise nicht korrekt berechnet werden, ohne Frage, nur das Problem ist mehr ein programiertechnisches Problem. Grundpreise werden zwar oft als Jahrespreis deklariert, jedoch in Abrechnungssystemen als Preise pro Monat bzw. für 365 Tage hinterlegt. Ist der Zeitraum dann 366 Tage, wird der Preis hochgerechnet, genausogut wie er bei weniger Tagen runtergerechnet wird. Im Falle eines Schaltjahres ist es natürlich nicht gerechtfertigt, einen Tag mehr zu berechnen. Es gibt auch Versorger, die dieses in ihren Abrechnungsprogrammen abfangen und auch hier dann nur mir 365 rechnen.

Offline userD0010

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Jahresgrundpreis
« Antwort #6 am: 13. Januar 2009, 16:31:12 »
nkh:

Grundpreise werden zwar oft als Jahrespreis deklariert, jedoch in Abrechnungssystemen als Preise pro Monat bzw. für 365 Tage hinterlegt.

Der Grundpreis in den Abrechnungen der EVU ist grundsätzlich für ein Jahr definiert. Und da ein Jahr üblicher Weise aus 365 Kalendertagen besteht, wird der Grundpreis anteilig für die abzurechnende bzw. abgerechnete Lieferperiode ermittelt.
Und da in den seltensten Fällen das EVU exakt am dreihundertfünfundsechzigsten Liefertag abrechnet, wird halt der Grundpreis durch 365 dividiert und dieses Ergebnis mit den tatsächlichen Liefertagen multipliziert.
Und wenn in einem Schaltjahr das EVU an 366 Kalendertagen Energie geliefert hat, wird es auch die an 366 Tagen gelieferte/verbrauchte Energie in Rechnung stellen.
Der 29. Februar ist nun halt einmal ein Kalendertag, oder nicht?

Es darf als sicher gelten, dass bei diesen Abrechnungsmethoden das EVU nicht angreifbar ist.

Offline nkh

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Jahresgrundpreis
« Antwort #7 am: 14. Januar 2009, 10:34:11 »
danke, ist mir schon klar, aber ich dachte, es ging um den Grundpreis, und der darf dann eben nicht für 366 Tage berechnet werden, sondern sollte für 365 Tage berechnet werden....

 

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