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Autor Thema: Suche BGH-Urteil  (Gelesen 13889 mal)

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Offline Zuckermaus

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Suche BGH-Urteil
« am: 23. Dezember 2008, 13:13:25 »
Hallo,

da ein Mitglied so freundlich war mir bei der Suche nach einem BGH-Urteil zu helfen bitte ich nochmals um Hilfe.


Ich bekm gestern meine NK-Abrechnung. Darin sind nicht die Nebenkosten der Gewerbetreibenden. Deshalb wäre es toll, wenn jemand so nett wäre mir den Link zum Urteil bzw. das Az. hier reinzustellen. Frohe Weihnachten und ein gutes Jahr 2009 wünsche ich allen Teilnehmern.

\"Pressemitteilung des Mietervereins Giessen vom 29.03.07
 Mieter haben Informationsrecht über alle Betriebskosten   Der Vorsitzende des Mietervereins, Stefan Kaisers, begrüßte die Entscheidung des Bundesgerichtshofes : „Mieter müssen vollständig über die einzelnen Kosten informiert werden. Nur so haben sie die Chance, die Rechtmäßigkeit einer Vermieterforderung zu überprüfen.“ Das oberste deutsche Zivilgericht hatte klargestellt, dass ein wirksame Betriebskostenabrechnung folgende Mindestangaben  Die Zusammenstellung· Die Angabe des Abrechnungszeitraums ·enthalten müsse :   Die Angabe und Erläuterung des zugrunde gelegten·der Gesamtkosten   Der Abzug der· Die Berechnung des Anteils des Mieters ·Verteilerschlüssels  geleisteten Vorauszahlungen Fehlerhaft sei es, wenn die Gesamtkosten vorab um nicht umlagefähige Kostenanteile bereinigt würden, ohne das dies in der Abrechnung vollständig mitgeteilt werde. Kaisers gab dazu ein Beispiel : „Wenn sich etwa im Haus neben der Mietwohnung noch Gewerberäume befinden, so muss der Wohnraummieter ersehen können, dass er nicht etwa mit Kosten belastet wird, die nur für das Gewerbe entstehen, etwa die Verwaltungskosten. Zieht der Vermieter die gewerblichen Kosten von vorneherein ab, ist für die Wohnraummieter nicht mehr ersichtlich, dass der Vermieter überhaupt berücksichtigt hat, dass die gewerblichen Kosten nicht umlagefähig sind.“ Eine nachträgliche Fehlerkorrektur sei allenfalls noch innerhalb der Abrechnungsfrist (12 Monate) denkbar, erläuterte der Mietervereinsvorsitzende. Danach sei eine Berichtigung nicht mehr zulässig, was zur Folge hat, dass aus der unwirksamen Abrechnung eventuelle Nachforderungen an dem Mieter nicht mehr gestellt werden könnten.\"GrußDorothea

Offline e-Stromer

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Suche BGH-Urteil
« Antwort #1 am: 23. Dezember 2008, 14:37:14 »
@Zuckermaus,

hab jetzt nicht länger Zeit, hoffe aber, dass Du für Dich Zutreffendes finden wirst
(wenn Du magst, sende mir in PN Deine mailaddy, dann kann ich Dir Urteile senden):

http://www.123recht.net/Umfang-einer-Betriebskostenabrechnung__a29317.html

BGH:
hier in \"Entscheidungen\" den Begriff \"Betriebskosten\" eingeben:

http://www.bundesgerichtshof.de/

VIII ZR 1/06

VIII ZR 84/07

VIII ZR 188/07

VIII ZR 261/07

http://www.ratgeberrecht.eu/miet-aktuell/betriebskostenabrechnung-bei-mischnutzung.html
08.03.2006
VIII ZR 78/05

 

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