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Autor Thema: Fairer Preis: Kürzungsmitteilung an EWE  (Gelesen 2957 mal)

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Offline Asbus

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Fairer Preis: Kürzungsmitteilung an EWE
« am: 21. Dezember 2008, 10:26:48 »
Guten Morgen,

seit August 2005 habe ich - wie viele andere auch - den Preiserhöhungen bei der EWE widersprochen und den Preis \"eingefroren\".
Der auch bei mir angekommene Mahnbescheid ging mit Widerspruch ans Gericht zurück.

Nun habe ich in der letzten Energiedepesche vom sogen. fairen Gaspreis gelesen, der mir bis dahin noch nicht bekannt war.

Da ich Sondervertragskunde bin, möchte ich nun der EWE mitteilen, das ich meine zukünftigen Zahlungen nur noch in Höhe des fairen Gaspreises vornehmen werde und zugleich den noch nicht verjährten Anteil des von 2005 bis heute trotz Kürzung zuviel gezahlten Betrages ebenfalls von den zukünftigen Zahlungen abziehen.

Meine Frage hierzu nun: Muß mein Schreiben an die EWE bestimmte Dinge berücksichtigen (wie bei den bisher getätigten Widersprüchen) oder kann ich \"formlos\" mit Hinweis auf den fairen Preis der EWE lediglich eine Berechnung aufstellen, aus der der zu kürzende Betrag ersichtlich ist.

Meine Frage mag vielleicht dumm sein, ich möchte jedoch nicht auf Grund eines \"Formfehlers\" beim Gasversorger ins offene Messer laufen.

Wäre hier für einen kleinen Hinweise dankbar.

Gruß Asbus

Offline Emsländer

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Fairer Preis: Kürzungsmitteilung an EWE
« Antwort #1 am: 21. Dezember 2008, 11:51:38 »
Zitat
Da ich Sondervertragskunde bin, möchte ich nun der EWE mitteilen, das ich meine zukünftigen Zahlungen nur noch in Höhe des fairen Gaspreises vornehmen werde und zugleich den noch nicht verjährten Anteil des von 2005 bis heute trotz Kürzung zuviel gezahlten Betrages ebenfalls von den zukünftigen Zahlungen abziehen.  Meine Frage hierzu nun: Muß mein Schreiben an die EWE bestimmte Dinge berücksichtigen (wie bei den bisher getätigten Widersprüchen) oder kann ich \"formlos\" mit Hinweis auf den fairen Preis der EWE lediglich eine Berechnung aufstellen, aus der der zu kürzende Betrag ersichtlich ist.  Meine Frage mag vielleicht dumm sein, ich möchte jedoch nicht auf Grund eines \"Formfehlers\" beim Gasversorger ins offene Messer laufen.

Fairer Preis? Der aus 1993? Früher? Später? Auch ich bin Verweigerer aus 2005. Ich zahle auf Basis 3,40Cent, August 2005.
Wenn ich die Urteile richtig gelesen habe, ist bis vor meinem Widerspruch durch Rechnungszahlung (Anerkennnung) der Preis bindend. Es wird wohl ein Gericht entscheiden, welcher Preis fair? ist. Alles andere sollte ein Laie ohne Hilfe eines Anwalts nicht versuchen. Wenn Sie regelmäßig gekürzt haben, sind Sie in einer ausgezeichneten Position. Wenn nicht, müssen Sie klagen. Ich für mich, warte ab was passiert.....

Offline Asbus

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Fairer Preis: Kürzungsmitteilung an EWE
« Antwort #2 am: 21. Dezember 2008, 20:48:52 »
Ich bin im Juni 2000 auf Gasversorgung durch die EWE umgestiegen und würde demnach den damals genannten Preis als Basis für den \"fairen Preis\" ansetzen.
Laut Energiedepesche steht jedem Sondervertragskunden dieser Preis unter den dort genannten Voraussetzungen (Ausgabe Dez. 08, S. 9-10) zu. Natürlich besteht die Gefahr, das ein Gericht dies anders sieht. Das Prozeßkostenrisiko steht jedoch bei der gesamten Widerspruchsthematik im Raum.

 

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