Hallo an Alle,
der versorger hat mit datum vom 17.12.08 eine mahnung für reduzierte Gaszahlungen ( wg §315) mit frist zum 26.12.08 verschickt.
1. Das Schreiben ist nicht unterschrieben und vermutlich auch nur eine Kopie.
Hat dies vor gericht bestand?
Muss ich trotzdem reagieren?
2. Die zahlungsfrist ist der 26.12.08.
Ist eine frist von 5 tagen überhaupt zulässig.
3. Bei nichtzahlung droht der versorger mit einstellung der lieferung ohne weitere ankündigung.
Meines wissens nacht ist dies nicht zulässig. Liegt hier nötigung vor? Kann man da was machen? (Abmahnen oder sonstwas).
Es ist offensichtlich, dass der versorger bewusst den kunden unter druck setzen will, da davon auszugehen ist, dass bis 3Könige sich kaum ein anwalt der sache annehmen kann.
4. Der Rechnungsbetrag ( Eine Summe ohne weitere nachweise) ist, wie wahrscheinlich bei allen anderen Mitstreitern, nach mehreren jahren preisprotest nicht überprüfbar, da abschlagzahlungen nur schlampig gegengerechnet sind.
Kann man den versorger zwingen eine prüfbare rechnung zu erstellen?