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Autor Thema: Originalrechnung, fristen, abmahnung, prüffähige rechnung  (Gelesen 8965 mal)

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Offline Gerd Müller

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Originalrechnung, fristen, abmahnung, prüffähige rechnung
« am: 20. Dezember 2008, 16:21:08 »
Hallo an Alle,
der versorger hat mit datum vom 17.12.08 eine mahnung  für reduzierte  Gaszahlungen ( wg §315) mit frist zum 26.12.08 verschickt.

1. Das Schreiben ist nicht unterschrieben und vermutlich auch nur eine Kopie.
Hat dies vor gericht bestand?
Muss ich trotzdem reagieren?

2. Die zahlungsfrist ist der 26.12.08.
Ist eine frist von 5 tagen überhaupt zulässig.

3. Bei nichtzahlung droht der versorger mit einstellung der lieferung ohne weitere ankündigung.
Meines  wissens nacht ist dies nicht zulässig. Liegt hier nötigung vor? Kann man da was machen? (Abmahnen oder sonstwas).
Es ist offensichtlich, dass der versorger bewusst den kunden unter druck setzen will, da davon auszugehen ist, dass bis 3Könige sich kaum ein anwalt der sache annehmen kann.

4. Der Rechnungsbetrag ( Eine Summe ohne weitere nachweise) ist, wie wahrscheinlich bei allen anderen Mitstreitern, nach mehreren jahren preisprotest nicht überprüfbar, da abschlagzahlungen nur schlampig gegengerechnet sind.
Kann man den versorger zwingen eine prüfbare rechnung zu erstellen?

Offline RuRo

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Originalrechnung, fristen, abmahnung, prüffähige rechnung
« Antwort #1 am: 20. Dezember 2008, 17:46:58 »
zu 1:
Ich würde es abheften und die Nerven schonen.

zu 2:
Wo schon eine Mahnung unangebracht ist, gilt für eine Frist, egal wie kurz oder lang, selbiges.

zu 3:
Ungeachtet dessen, dass ein Einwand nach § 315 BGB keine Sperrung rechtfertigt, sind die Fristen natürlich selbst nach § 19 Abs. 2 Satz 2 GasGVV zu kurz.

Kontaktieren Sie die Verbraucherzentrale, die zuständige Kartellbehörde, stellen Sie den Versorger an den digitalen \"Pranger\", siehe hier: http://www.energieunrecht.energieverbraucher.de/
und erteilen Sie Hausverbot. Sollte dieses missachtet werden, hat dies ggf. auch eine strafrechtliche Relevanz.

zu 4:
Wolkenkuckucksheim - wozu das. Kürzen soweit dies berechtigt ist und warten, dass Sie der Versorger verklagt.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Gerd Müller

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Originalrechnung, fristen, abmahnung, prüffähige rechnung
« Antwort #2 am: 22. Dezember 2008, 22:23:30 »
zu 3.
Nur an den Pranger stellen,  ist für mich zu wenig.
Es gibt genügend in deutschland ( versorger und leider auch verbraucher),  denen  alles egal ist.

Mir stellt sich die frage, ob man den versorger nicht wegen nötigung anzeigen kann.

zu 4.
Ich fürchte auch mit einer klage muss man rechnen.
In allen Bereichen gilt aber, eine falsch aufgestellte rechnung ist so gut wie keine.

Ist eine klage nicht schon aus solchen gründen auszuhebeln?
Wer hat hier erfahrungen?

Offline RR-E-ft

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Originalrechnung, fristen, abmahnung, prüffähige rechnung
« Antwort #3 am: 22. Dezember 2008, 23:12:23 »
@Gerd Müller

Wenn im Falle der Nichtzahlung streitiger Beträge (die allein auf jeweils schriftlich widersprochenen Erhöhungen beruhen!), bis zum 26.12.2008 die Einstellung der Versorgung ohne weitere Androhung angekündigt ist, dann besteht aller Grund, sich anwaltlich beraten zu lassen und  ggf. gerichtlich tätig zu werden, um eine ab dem 27.12.2008 unmittelbar zu besorgende Versorgungseinstellung zu unterbinden.

Es besteht aller Grund zur Eile, statt nur hier im Forum seine Überlegungen zum besten zu geben.

Sollte überhaupt ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Versorgers im Sinne von § 315 Abs. 1 BGB bestehen, darf mit Rücksicht auf § 17 Abs. 1 Satz 3 GasGVV nach Unbilligkeitseinrede erwartet werden, das die streitigen Forderungen gerichtlich geklärt werden und vermeintliche Zahlungsansprüche nicht im Wege einer Versorgungssperre durchgedrückt werden.

Offline Gerd Müller

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Originalrechnung, fristen, abmahnung, prüffähige rechnung
« Antwort #4 am: 23. Dezember 2008, 18:49:17 »
@foren gott

Ich sehe die sache nicht ganz so dramatisch.
Im notfall, ist ruckzuck ein elektrospeicher eingebaut. Ich denke je eindeutiger das vergehen des versorgers ist, umso besser.

Aber wer kann mir auf meine fragen eine antwort geben.

zu 3. Nötigung: ja oder nein?

zu 4. Wie genau muss eine rechnung des versorgers aufgestellt sein, bei einem gasprotest über mehrere jahre?

Offline RR-E-ft

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Originalrechnung, fristen, abmahnung, prüffähige rechnung
« Antwort #5 am: 23. Dezember 2008, 18:58:42 »
@Grünschnabel Gerd Müller

Zitat
Aber wer kann mir auf meine fragen eine antwort geben.

zu 3. Nötigung: ja oder nein?

zu 4. Wie genau muss eine rechnung des versorgers aufgestellt sein, bei einem gasprotest über mehrere jahre?

Ein Rechtsanwalt/ eine Rechtsanwältin.

Offline DieAdmin

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Originalrechnung, fristen, abmahnung, prüffähige rechnung
« Antwort #6 am: 23. Dezember 2008, 19:08:49 »
Zitat
Original von Gerd Müller
@foren gott

Ich sehe die sache nicht ganz so dramatisch.
Im notfall, ist ruckzuck ein elektrospeicher eingebaut. Ich denke je eindeutiger das vergehen des versorgers ist, umso besser.
...

@Gerd Müller,

da Sie selber Ihre Situation nicht so dramatisch sehen, ist wohl der Thread in \"Ich brauche dringend Hilfe\" fehl am Platze. Deswegen hab ich verschoben.

Offline piwiwoe

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Originalrechnung, fristen, abmahnung, prüffähige rechnung
« Antwort #7 am: 23. Dezember 2008, 22:30:54 »
Ich habe der TWF heute 23.12. schriftlich Hausverbot erteilt und eine sofortige Rücknahme der Sperrandrohung bis 29.12.2008 gefordert. Habe das Schreiben persönlich dort abgegeben. Weiterhin habe ich beim Amtsgericht in Tettnang eine Schutzschrift abgegeben, die verhindern soll, dass die TWF vom Amtsgericht ohne mündliche Verhandlung die Genehmigung erhält mein Haus bzw. mein Grundstück zu betreten. Damit hoffe ich auf jeden Fall bis ins neue Jahr auf der sicheren Seite zu sein.

Ich denke auch dass Eile geboten ist, da ich glaube, dass die TWF reinen Tisch machen will, da ja ab 01.02.2009 das neue Gasversorgerunternehmen seine Dienste anbietet und die TWF dann nur noch mit den Gaspreisvereigerern zu tun hat.

 

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