Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Prozeßkosten
Kampfzwerg:
@all
Ich denke, dass die durch Joe_D geäußerte Kritik und Bemerkungen zwar hinsichtlich der Überlegungen Kosten/Nutzen/Risiko nachvollziehbar, aber nichtsdestotrotz äußerst unfair sind.
Seine Anmeldung erfolgte 2005.
Er hatte mehr als genug Zeit sich zu informieren, eine eigene Meinung zu bilden und seinen Weg der Entscheidung zu wählen!
Denken ist nämlich jedem erlaubt, bleibt aber auch vielen erspart!
Wir alle habe im Laufe der Zeit eine Entwicklung gemacht, unsere Kenntnisse erweitert, die Strategie geändert/angepasst.....
Besser gesagt: wir hätten sie jedenfalls machen können, sollen, müssen!
Aufgrund von Informationen. Publikationen. Rechtsprechung. Presse.
Und der Diskussionen, Informationen und Unterstützung hier im Forum - und auf der homepage des BdEV- in Verbindung mit unserem Verstand, Mut und unter Abschätzung der Konsequenzen.
Und auch und vor allem unter Zugrundelegung einiger Prinzipien!
Ich habe meine eigene Strategie damals, Anfang 2006, zu einem Zeitpunkt gewählt, und diesen Weg seither konsequent verfolgt, zu dem das Thema \"Sondervertragskunden\" überhaupt noch kein Thema war.
Weder hier im Forum, geschweige denn vor Gericht.
Aufgrund meiner hier gewonnenen Einschätzungen/Informationen durch unzählige Diskussionen, meines Verstandes und meiner persönlichen Risikoeinschätzung. Trotz vieler Zweifel aufgund mangelnder Unterstützung oder Informationen im Forum.
Und immer in dem Bewusstsein für meine Prinzipien und Überzeugungen auch vor den Kadi gehen zu wollen, wenn es so sein soll!
Und trotz \"felsenfester\" Überzeugung ist mir eines bewusst: Ein Restrisiko eines verlorenen Prozesses bleibt immer. Allen.
Na und?
Ich habe übrigens noch einige ungeklärte Fragen und meine Rechtschutzversicherung hat eine Deckungszusage bereits abgelehnt.
Und ich lerne immer noch.
Und habe Spass.
RuRo:
@Kampfzwerg
Gut gesprochen, äh geschrieben. Jeder ist für sich selbst verantwortlich.
Im Kreis unserer Beklagten befindet sich ein Verbraucher mit einem Aussenstand von knapp 120 Euro. Ihm geht es ums Prinzip und hat mit seinen knapp 80 Jahren, nach seiner Meinung, auch nichts mehr zu verlieren. Im Gegenteil er hat sogar etwas gewonnen - offene Ohren, Unterstützung und Beistand - das lob\' ich mir.
Joe_D:
@kampfzwerg
Es ist ja schön, wenn Sie streitsüchtig sind, ich bin und war es nicht.
Ich hoffte auf grundsätzliche Entscheidungen, z.B. vom BGH die für Gasversorger und Kunden eine solide Grundlage geschaffen hätten. Heraus kam aber nur ein Kleinkrieg zwischen Kunden und Anbieter und Entscheidungen mal hüh und mal hott.
Bei meinem Netzbetreiber wurde die Schlacht wohl schon entschieden:
EVF gewinnt Gerichtsprozess in Ulm - Rechnungen sind zu begleichen
Und was nützte das nun diesem Gasrebell? Nun muss er zahlen und die Billigkeit des Gaspreises wurde IMHO trotz allem nicht geprüft. § 315 BGB ist für mich ein zahnloser Tiger, wenn der Einspruch zu keiner Überprüfung führt. Wie soll man das nun auch anderst sehen?
Gruß
Joe_D
RR-E-ft:
@Joe_D
Es gab doch mittlerweile vier Grundsatzentscheidungen des BGH, nämlich am 13.06.2007 (VIII ZR 36/06), am 29.04.2008 (KZR 2/07), am 19.11.2008 (VIII ZR 138/07) und am 17.12.2008 (VIII ZR 274/06).
Über diese wurde hier im Forum zeitnah umfangreich berichtet und diskutiert.
Was es für den eigenen Fall bedeutet, muss man ggf. mit einem Rechtsanwalt besprechen. Eine anstehende gerichtliche Klärung in eigener Sache sollte sich nicht im Hoffen erschöpfen. Warum wer wo einen gerichtlichen Vergleich welchen Inhalts abgeschlossen hat, müssen wir an dieser Stelle nicht diskutieren.
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Original von Joe_D
@kampfzwerg
Es ist ja schön, wenn Sie streitsüchtig sind, ich bin und war es nicht.
Ich hoffte auf grundsätzliche Entscheidungen,
--- Ende Zitat ---
@Joe_D
Sie sind immer noch unfair.
Oder wollen Sie die diesbezüglich bereits getroffenen Entscheidungen nicht zur Kenntnis nehmen?
Das wäre natürlich ebenfalls Ihre ur-eigene Entscheidung.
Sie sollten dann allerdings nicht versuchen, andere mit unsachlichen und vor allem unrichtigen Bemerkungen zu beeinflussen.
Wenn Sie Ihre Überzeugungen und Prinzipien vom Abschluss einer RS-Versicherung abhängig machen, dann konterkarieren sie damit die Bedeutung und den Wert dieser Worte. Und geben einen, wahrscheinlich eher ungewollten, Einblick in Ihr \"Wertesystem\".
Wenn Sie nicht bereit sind dafür geradezustehen, dann sind sie dieser Namen auch nicht wert. Ganz einfach. Und das hat nicht einmal peripher etwas mit \"Streitsucht\" zu tun. Sondern mit Charakter.
--- Zitat ---Besser wäre hier jedem der Widerspruch einlegte unbedingt ans Herz zu legen eine Rechtsschutzversicherung die Vertragsrecht abdeckt obligatorisch (!) abzuschliessen.
--- Ende Zitat ---
Damit ist man schlecht beraten, da gerade bei RS-Vers. so genannte Wartefristen gibt. Aus gutem Grund. Entweder man hatte also die RS-V. bereits einige Monate VOR Einlegung des Widerspruchs, oder.....
--- Zitat ---Ich kann daher nur jedem raten, der eine letztmalige Aufforderung mit Klageandrohung erhält zu zahlen sofern man keine Rechtsschutzversicherung hat oder der Prozeßkostenfond einspringen kann.
--- Ende Zitat ---
Wie ein Politiker. Die machen auch Politik nach Kassenlage. So lange, bis keiner mehr wählen geht. Und dann?
Bekommen wir genau das, was wir verdienen
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