von jofri46
Das Festhalten am ursprünglichen Preis im Zeitpunkt des Vertragsschlusses halte ich für sehr fragwürdig. Der BGH vertritt m.W. hierzu die Auffassung, dass fortlaufender Gasbezug und unwidersprochen und vorbehaltlose Zahlung eines geänderten Preises konkludent eine neue Preisvereinbarung darstellen.
Ohnehin wären m. E. Ansprüche aus der Zeit vor dem 31.12.2005 mit Ablauf des 31.12.2008 verjährt.
Ob die
Ansprüche auf Rückzahlung von Überzahlungen im Zusammenhang mit den
Rechnungen der Jahre 2004 und früher verjährt sind, ist die eine Frage, die hier im Forum schon reichlich kontrovers diskutiert wurde.
Ob der
Vertragspreis z.B. aus dem Jahr 1975 (1,055 ct + USt) den Rückforderungen für die Jahre 2005 und folgende und den laufenden Abschlagszahlungen zugrunde gelegt werden kann oder nur der letzte unwidersprochene Preis (z.B. der von 2004), wurde auch viel diskutiert.
Die Energieanwälte der Liste des BdE sind da unterschiedlicher Meinung.
Ich glaube kaum, dass, wenn man sich für den Preis von 1975 oder den von 2004 entschieden hat, dass man dann in diesem Jahr noch einen Mahnbescheid oder eine Klage zustande bringt.
Mein Versuch, die RWE zum
Verzicht auf die Einrede der Verjährung für Rückforderungen aus 2005 zu bewegen, hatte bisher noch keinen Erfolg.
Also verjährt da was! ...wenn sich der Versorger darauf beruft...ha,ha..
Ich bin sicher, dass
meine Preisgleitklausel von 1975
(RWE) “ Die Preise der Sonderabkommen .......sind an die Tarife... unserer ..Allgemeinen Tarife .. gebunden. Ändern sich die Grundpreise....ändern sich Grundpreise der Sonderabkommen im gleichen Verhältnis, die der Arbeitspreise um den gleichen Betrag.“
unwirksam ist.Etwas Sorge macht mir der nächste Satz im Vertrag:
„Ist der Kunde mit einer Preisanpassung nicht einverstanden, hat er Anspruch auf Einräumung der Allgemeinen Tarifpreise....ohne an eine Kündigungsfrist gebunden zu sein.“ (Da freut sich der Kunde, weil noch teuerer.)
Ich bin sicher, das auch eine solche Formulierung schon im Forum diskutiert wurde und auch unwirksam ist.
(Hinweis an RR-E-ft zu dem Ansatz: „Wer so viele Fragen hat, sollte zum Anwalt.....“
Mein Energieanwalt, obwohl hier im Forum schon gelobt, hatte leider schon vier Monate keine Zeit, meinen Fall zu prüfen.)
berghaus