Energiebezug > Vertragliches
einfache vs qualifizierte Preisänderungsklausel
Watzl:
Der normale Mensch versteht diese Juristerei wohl nie richtig, deshalb rarte ich dringend, sich einen entsprechenden Fachanwalt zu suchen (nicht irgendeinen) Der BdE hat hier Empfehlungen. Als Laie wird man diesen ausgekochten und dickpelzigen Vertragsleuten nie im Leben Herr werden. Dafür ist man selbst in der Regel zu anständig.
Beim nächsten Schreiben einfach darauf hinweisen, dass man bereits Kontakt mit dem BdE aufgenommen hat. Allein das wirkt schon Wunder, weil die andere Seite dann weiß, dass sie es mit LEuten zu tun hat, die die Materie ganz genau kennen.
H. Watzl
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