Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)

Mahnung erhalten

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Franky_at_home:
Hallo zusammen,

auch ich habe einen Mahnbescheid bekommen. Die Deckungszusage  meiner Rechtsschutszvers ist schon unterwegs. Werde gleich mal mit einem RA telefonieren, ob die Zusage der Vers. auch nachgereicht werden kann. So wie ich das einschätzte sind diese 14 Tage mit dem ganzen Weihnachtstrubel ganz schön knapp.

Vielleicht kann mir jemand folgende Fragen beantworten:
a) Worauf bezieht sich die Frist von 14 Tagen. Werktage oder normale Woche?
bzw. wie spielen da die Feiertage mit rein?

b) ganz unten kann man ausfüllen, ob man durch einen Anwalt vertreten werden möchte. Kann das nachträglich noch geregelt werden, wenn ich den Bescheid selber ausfülle?

c) Was habt ihr genau angekreuzt?
Ich würde dem ganzen vollständig widersprechen.

Viele Grüsse
  Frank

marten:
@franky at home

zu a: Die Widerspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab der Zustellung des   Mahnbescheides. Wenn dieser 14. Tag nach Zugang des Mahnbescheides auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt, endet die Widerspruchsfrist mit dem folgenden Werktag.
Solange noch kein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde, kann noch widersprochen werden.

zu b: Ob man von einen Anwalt vertreten werden möchte gilt nur für das gerichtlichen Mahnverfahren.

zu c: Ich habe der gesamten Forderung widersprochen.

gruss

marten

Franky_at_home:
@maarten
Ja, danke für die Info. Ich habe morgen nachmittag einen Termin bei einem RA der beim BdEv gelistet ist. Dem werde ich das ganze Sache übergeben.

Viele Grüsse
  Frank

userD0010:
marten:
auch in meinem Umfeld haben zwei Mitstreiter einen MB erhalten. Beide werden dem Anspruch insgesamt widersprechen und darauf warten, ob bei dem Verweis an die angebl. zuständigen Amtsgerichte von dort der Fall überhaupt angenommen wird. Wegen der eigentlichen Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen beim Landgericht auf der Basis der §§ 102 + 108 EnWG kann es durchaus sein, dass vom Amtsgericht das Verfahren zurückgewiesen wird.
Ansonsten sollte man die Unzuständigkeit des Amtsgerichtes schriftlich und im Termin rügen und zu Protokoll geben.
Wie dann bei Nichtzuständigkeit des jew. Amtsgerichtes die zuständige Kammer für Handelssachen mit der Flut von Verweisungen umgeht, bleibt abzuwarten.

Pölator:
@all

Verlasst Euch nicht darauf, dass das AG seine Unzuständigkeit erkennt! Es gibt genug Fälle, in denen die Sache trotz Zuständigkeitsrüge durch RAs beim Amtgericht bleibt.

Versucht, Beschlüsse und Verweisungen zu sammeln, um dem Amtsrichter die Entscheidungsfindung zu erleichtern.
Werdet beim BdEV vorstellig, sie sollen Euch dabei helfen. Aber nicht enttäuscht sein, ich habe, trotz Prozesskostendeckungszusage durch den Fond keine Antwort erhalten... .

Pölator

P.S. bin kein Kunde bei RWE

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