Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)

Mahnung erhalten

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userD0010:
pölator:

Es ist schon richtig und zwingend erforderlich, dass einer Rüge der Unzuständigkeit des Amtsgerichtes reichlich Nachweise/Entscheidungen beizufügen sind, um den zuständigen Richter (hoffentlich) zu überzeugen.
Leider muss man vielfach erfahren, dass derartige Rügen erst recht den Widerstand eines Richters hervorrufen, denn \"wer darf es schon wagen, an der Kompetenz eines Richters zu zweifeln ? \".
Also der Rüge unbedingt möglichst viele Entscheidungen/Hinweise beifügen und nach vorheriger schriftlicher Überstellung der Rüge diese nochmals im Termin zu Protokoll geben mit Verweis auf den Schriftsatz.
Und zum Trost:  Vor dem Amtsgericht kann  jeder Betroffene mit entsprechendem Rüstzeug selbst auftreten.
Und was bedeutet in solchen Fällen schon ein Urteil des entsprechenden Richters?
Den dazugehörigen Ein-/Widerspruch kann man ja bereits direkt nach Verhandlungstermin im AG zu Protokoll geben.
Und mit diesem Rüstzeug wird sich dann auch ein Anwalt leichter tun.

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