Guten Tag zusammen!
Das Gas- und E-Werk Singen der Thüga AG (GEWS) hat
mir auch diesmal eine falsche Jahresabrechnung zugesandt. Obwohl meine monatlichen Abschlagszahlungen zweckgebunden und mit Verrechnungsbestimmung erfolgten, wurden diese nur mit etwas mehr als 50 Prozent berücksichtigt. Ob der Rest mit Forderungen aus den Vorjahren verrechnet oder sonst wie „verschlampt“ wurde, das lässt sich aus der Jahresrechnung nicht ersehen und wird auch nicht in anderer Form durch das GEWS erläutert.
Ein weiterer Fehler ist, dass das GEWS plötzlich eine größere Heizleistung meiner Anlage aufführt (obwohl in den letzten Jahren keinerlei Veränderung vorgenommen wurde) und sich dadurch auch der Grundpreis erhöht.
Alles in allem ein „starkes Stück“, zumal das GEWS in ihren Erläuterungen zur Rechnung unter Punkt 4 schreibt: „Die Jahresverbrauchsabrechnung wird einmal jährlich erstellt. Die während des Abrechnungszeitraums geleisteten Abschlagszahlungen werden angerechnet.“ Pustekuchen!
Ob dieses Mal seitens des GEWS auf meine Einwände gegen die Richtigkeit der Abrechnung reagiert wird, wage ich zu bezweifeln, denn nicht einmal auf mein Schreiben vom letzten Jahr habe ich – trotz Anmahnung – eine Nachricht erhalten. Da muss es ja wie Hohn klingen, wenn das GEWS immer wieder schreibt :“Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns bitte an oder senden uns eine E-Mail. Wir sind Ihr Energieversorger vor Ort und gerne für Sie da.“ Von wegen!
Weiterhin ist mir aufgefallen, dass sich das GEWS bisher immer nur zu seinem Vorteil „verrechnet“ hat und somit zu meinem Nachteil. Irgendwie komisch!
Jedenfalls muss ich aufgrund der gemachten Erfahrungen wirklich jedem Kunden des GEWS raten, die Jahresabrechnung detailgenau nachzuprüfen, ggf. Einwände unverzüglich schriftlich vorzubringen und eine richtige Rechnung einzufordern.
Grüße an alle Prüfenden