Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Verfahrenskosten
RR-E-ft:
@Black
Darf sich das Versorgungsunternehmen mit der gerichtlichen Klärung der Frage der Billigkeit seiner getroffenen Leistungsbestimmung jahrelang Zeit lassen?
Kann der Anspruch der zur Leistungsbestimmung berechtigten Partei auf Feststellung, dass ihre Leistungsbestimmung der Billigkeit entspricht, der Verwirkung unterliegen?
Zumindest dann, wenn der Versorger mitgeteilt hat, dass er kein einseitiges Leistungbestimmungsrecht gem. § 315 BGB ausgeübt habe und deshalb seine vorgenommene einseitige Preisneufestsetzung keiner gerichtlichen Billigkeitskontrolle unterliege, sollte hieran ggf. zu denken sein.
W. Schöll:
Es ist ja schön, wenn sich Jusristen streiten und ich bin auch dankbar dafür, dass über meine Eingangsfrage dieser rege Austausch entstanden ist.
Für mich trotzdem noch mal zur Klarstellung:
Letztenendes entscheidet das Gericht, ob ein WP-Testat oder eine Zeugenaussage eines Beschäftigten des Versorgers als Beweis für die Billigkeit ausreicht.
Entscheidet sich der Verbraucher vor dem Prozess (Heißt das: vor der Klageerhebung?) die geforderten Kosten des Verbrauches anzuerkennen, dann hat er die bis dahin entstandenen Kosten (das sind dann ja wohl nur die Kosten der Gegenseite) nicht zu bezahlen.
Da ich kein Jurist bin, es geht mir darum diejenigen Verbraucher zu beraten, die bisher schon Widerspruch eingelegt haben, oder die Widerspruch einlegen wollen. Und da kommen eben die Fragen nach den möglichen Kosten.
RuRo:
--- Zitat ---Original von W. Schöll
Da ich kein Jurist bin, es geht mir darum diejenigen Verbraucher zu beraten, die bisher schon Widerspruch eingelegt haben, oder die Widerspruch einlegen wollen. Und da kommen eben die Fragen nach den möglichen Kosten.
--- Ende Zitat ---
Dürfen Sie das?, siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsgesetz
W. Schöll:
Antwort an RuRo:
Natürlich darf ich das, es geht nicht um Rechtsberatung, sondern um eine Antwort auf die Frage, wann im Falle ienes Widerspruchs welche Kosten auf den Verbraucher zukommen können.
Sieht hier jemand seine Einkommensquelle wegschwimmen. das ist doch Blödsinn.
RuRo:
@W. Schöll
Sie stellen hier im Forum eine Frage, die Sie nicht selber beantworten können. Sie nutzen ggf., falls es eine konkretisierte Antwort geben wird, das Hirnschmalz eines Anderen und werden diesen geistigen Erguss dann an \"diejenigen Verbraucher\" weitergeben.
Sorry, da hab\' ich ein anderes Verständnis. Wenn Sie durch eigene geistige Anstrengung zu einer Lösung gekommen sind, sei dahin gestellt, ob falsch, richtig oder so lala, dann können Sie das als ihre Meinung an \"diejenigen Verbraucher\" weitergeben.
Sie wollen aber etwas ganz anderes, Sie wollen eine verbindliche Auskunft. Nicht besonders hilfreich, wahrscheinlich, aber umsonst ;)
Wenn der Verbraucher gewinnt, kommen überhaupt keine Kosten auf ihn zu.
Anmerkung:
Mir schwimmt hier auch überhaupt nichts davon. Manchmal geht es auch nur darum, jemanden vor sich selbst zu schützen oder zumindest ein Problembewusstsein zu vermitteln.
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