Ölpreisbindung der Gaspreise abschaffen
Kommentar von Aribert Peters
In den Gasbezugsverträgen der Gasimporteure, der Gasverteilunternehmen und der Gasgroßkunden ist der Gaspreis oft an den Ölpreis gekoppelt. Diese Klauseln sind wettbewerbsfremd, weil sie den Gaspreis an eine Größe binden, die auf dem Gasmarkt keine Rolle spielt.
Die Ölpreisbindung hat den Charakter einer unerlaubten Preisabsprache und sollte von den Kartellbehörden untersagt werden.
Für die meisten Haushaltskunden gibt es keine vertraglich fixierte Bindung der Gas- an die Ölpreise. Vielmehr setzen die Gasfirmen den Preis für Haushaltskunden einseitig fest. Dabei berufen sie sich oft auf die Ölpreisbindung, um steigende Gaspreise zu begründen. Bei sinkenden Ölpreisen werden jedoch die Gaspreise zeitlich verzögert und nur geringfügig herabgesetzt.
Das OLG Frankfurt hat die Ölpreisbindung in einer Gaspreisklausel von Haushaltskunden für unzulässig erklärt, dem BGH liegt ein ähnlicher Fall zur Entscheidung vor (Rheinenergie Köln).
Es gibt auf dem Gasmarkt durchaus auch schon heute Gas, das ohne Ölpreisbindung bezogen werden kann – deutlich günstiger als Gas mit Ölpreisbindung. Die früheren Gaslieferverträge der Ruhrgas an die örtlichen Gasverteiler wurden wegen ihre langen Laufzeit und ihrer Ausschliesslichkeit vom Bundeskartellamt untersagt. Damit hat die in diesen Verträgen verankerte Ölpreisbindung auch an Bedeutung verloren.
Viele Gasunternehmen beziehen und verkaufen Gas mit Preisklauseln, die den Heizölpreis enthalten. Jedoch steigen bei den Gasverteilunternehmen die Einkaufspreise bei steigenden Ölpreisen weniger stark, als in deren Verkaufspreisen. Denn der Faktor, mit dem der Heizölpreis in den Gaspreis eingeht, ist beim Einkauf geringer als beim Verkauf. Sind also die Kosten der Verteilung und des Vertriebs voll abgedeckt, dann beschert über diesen Mechanismus jede Ölpreiserhöhung dem Gasversorger einen zusätzlichen Gewinn ohne zusätzliche Kosten. Auch der Importpreis steigt bei steigendem Ölpreis weniger stark als der Bezugspreis der Gasverteiler. Die Differenz verbleibt als zusätzlicher Gewinn beim Importunternehmen.
Die Ölpreisbindung wird also missbraucht, um entlang der Lieferkette mit steigenden Ölpreisen die Gewinne zu erhöhen. Selbst bei sinkenden Ölpreisen brauchen die Gasanbieter nichts zu befürchten, denn das Absinken der Gaspreise ist durch Vertragsklauseln gebremst („Ersatzarbeitspreis\").
Neben der produktfremden Ölpreisbindung der Gaspreise ist auch deren Mißbrauch entlang der Lieferkette und ihr rein deklamatorischer Gebrauch bei den Endverbraucherpreisen abzulehnen.
Gaspreise müssen sich entweder an Kosten, am Marktgeschehen oder an einer staatlichen Vorgabe orientieren. Die Ölpreisbindung hat bei der Gaspreisbildung keinen Platz. Sie eignet sich nicht einmal als Feindbild.