Energiepreis-Protest > Gasversorgung Sachsenheim

Gasversorgung Sachsenheim stellt Gasversorgung ein!!!

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dauitsch:
wie gesagt von 2004 bis 2006 wurde ich durch EnBw mit Gas beliefert. Seit 2007 wurde es an die Komune abgegeben und heißt jetzt Gasversorgung Sachsenheim. Die Rechnung kommt aber immer noch von der gleichen Anschrift, alerdings unter dem neuen Namen. Kontonummer ist auch noch die gleiche.

Die Enbw will nichts mehr von mir. Das heißt die GVS möchte aus dem Jahr 2007 27 Euro
Für das Jahr 2008 habe ich wieder 28 Euro weniger, ist nicht viel, aber muß dazusagen, dass wir seit 2005 auf Kaminofen umgestiegen sind.

Mir geht es hier nicht um die 25 oder 28 Euro im Jahr, sondern, dass die Gaspreise weit überteuert sind und die Versorger nicht immer machen können was sie wollen. Die \"Kleinen Leute\" dürfen sich nicht immer alles gefallen lassen.

So jetzt nochmal zu meiner wichtigsten Frage: Dürfen sie die Gasversorgung einstellen???

Kann ein Mahnverfahren vor dem zust. Amtsgericht angestrebt werden. Hab da kein Problem vor dem Amtsgericht zu stehen und zu verlieren, dann zahle ich halt die 50 - 60 Euro. Wenn die Aussichten jedoch aussichtslos sind würde ich mir gerne weiteres Herzblut ersparen.

Wie gesagt ich mach das aus Überzeugung! Aber wenn man von vorne rein schon sagen kann hat kein Sinn mehr, dann lass ich es lieber.

Danke schon mal im vorraus für eure Beiträge.

ben100:
Das EVU darf nicht so einfach die Versorgung einstellen.

Anwalt nehmen, Kartellamt informieren und voll dagegen halten.

hollmoor:

--- Zitat ---Original von dauitsch
wie gesagt von 2004 bis 2006 wurde ich durch EnBw mit Gas beliefert. Seit 2007 wurde es an die Komune abgegeben und heißt jetzt Gasversorgung Sachsenheim. Die Rechnung kommt aber immer noch von der gleichen Anschrift, alerdings unter dem neuen Namen. Kontonummer ist auch noch die gleiche.

Die Enbw will nichts mehr von mir. Das heißt die GVS möchte aus dem Jahr 2007 27 Euro
Für das Jahr 2008 habe ich wieder 28 Euro weniger, ist nicht viel, aber muß dazusagen, dass wir seit 2005 auf Kaminofen umgestiegen sind.

Mir geht es hier nicht um die 25 oder 28 Euro im Jahr, sondern, dass die Gaspreise weit überteuert sind und die Versorger nicht immer machen können was sie wollen. Die \"Kleinen Leute\" dürfen sich nicht immer alles gefallen lassen.

So jetzt nochmal zu meiner wichtigsten Frage: Dürfen sie die Gasversorgung einstellen???

Kann ein Mahnverfahren vor dem zust. Amtsgericht angestrebt werden. Hab da kein Problem vor dem Amtsgericht zu stehen und zu verlieren, dann zahle ich halt die 50 - 60 Euro. Wenn die Aussichten jedoch aussichtslos sind würde ich mir gerne weiteres Herzblut ersparen.

Wie gesagt ich mach das aus Überzeugung! Aber wenn man von vorne rein schon sagen kann hat kein Sinn mehr, dann lass ich es lieber.

Danke schon mal im vorraus für eure Beiträge.
--- Ende Zitat ---


@dauitsch

Genau mein Sagen! Gute Einstellung!:]


Es könnte ein Standardschreiben sein,die üblicherweise verschickt werden.
Schau mal hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/site__1717/

Schreib denen ein nettes Briefchen und dann hat sich meist die Sache schon erledigt.
War bei mir am Anfang auch so und nun bekomm ich seit vielen,vielen Monaten
keine Mahnung mehr.

Christian Guhl:
@dauitsch
Nach § 19.2 GVVGas darf die Versorgung nicht eingestellt werden, wenn der Rückstand weniger als 100,-€ beträgt.

dauitsch:

--- Zitat ---Original von Christian Guhl
@dauitsch
Nach § 19.2 GVVGas darf die Versorgung nicht eingestellt werden, wenn der Rückstand weniger als 100,-€ beträgt.
--- Ende Zitat ---

Das nenne ich dochmal einen hilfreichen Beitrag! DANKE!!!!!!!!!!!!!

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