Energiepreis-Protest > LSW Wolfsburg / GVG Gifhorn
Mahnbescheid vom AG Uelzen
Jafar:
Hallo zusammen,
bei mir geht es jetzt wohl los. Meine bessere Hälfte teilte mir soeben am Telefon mit, daß wir Post vom Amtsgericht Uelzen bekommen haben.
Nach der telefonischen Beschreibung ist das wohl ein Mahnbescheid.
Die Ablesung war übrigens am 31.10.2008 und die Rechnung am 27.11.2008. Natürlich wurden die einbehaltenen Beträge aus den Vorjahren irgendwie wieder mit in der Rechnung verwurstet. (wie jedes Jahr) und wie immer habe ich mittels Musterschreiben Widerspruch eingelegt. Dies geschah am 02.12.2008. Seltsamerweise gibt es zur aktuellen Rechnung keine Mahnung. Wie kann da jetzt schon ein Mahnbescheid bzgl. der Rechnung vom 27.11.2008 ins Haus trudeln.
Außerdem stimmt der Betrag gar nicht. Die wollen tatsächlich ca. 50,- EUR weniger als ich bisher tatsächlich einbehalten habe per Bescheid eintreiben.
Haben schon mehrere aus der Region ähnliche Post erhalten oder bin ich jetzt derjenige, an dem ein Exempel statuiert werden soll.
An wen wende ich mich jetzt am besten (schnellsten)? Erstmal an den Bund der Energieverbraucher (bin Mitglied seit 2006) oder an die GPR-Gifhorn?
An welche Anwälte in der Region sollte man sich am besten Wenden (Komme aus der Gemeinde Velpke)?
Bin über jede Anregung dankbar.
Gruß Jafar
PS: Ich hatte gehofft, daß es frühestens nach Weihnachten losgeht. ;)
Schiefelbein:
Auch ich habe heute den Brief aus Uelzen bekommen. Ich würde auch gerne erfahren, was ich machen muß. Ich komme aus Wittingen
jroettges:
--- Zitat ---Legt der Schuldner vor Erlass eines Vollstreckungsbescheides Widerspruch ein, ist das Mahnverfahren beendet. Der Anspruch kann hiernach im normalen Erkenntnisverfahren weiter geltend gemacht werden.
aus : http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
--- Ende Zitat ---
Es ist hier im Forum an vielen Stellen erläutert: Innerhalb der gesetzten 14-Tagefrist Widerspruch einlegen, dann ist das Mahnverfahren beendet.
Der Versorger muss dann ein normales Zivilverfahren einleiten. Da wird man sich wohl ohne Anwalt nicht hineinstürzen.
In der jetzigen Phase sollte man sich eng an eine der vielen Protestgruppen anschließen und Ruhe bewahren.
Jafar:
@jroettges
Danke für die Antwort. Sollte man den Widerspruch schon über einen Anwalt abwickeln lassen oder reicht es erstmal den Widerspruch abzusetzen (auf dem Vordruck muß man ja nicht mal eine Begründung abgeben ?!?) und die Klage des Versorgers abwarten.
@Schiefelbein
Hallo Leidensgenosse. Kannst Du den Rechnungsbetrag auf dem Mahnbescheid nachvollziehen? Bei mir stimmt
1. Das Rechnungsdatum nicht (da steht 31.10.2008 obwohl die Rechnung auf den 27.11.2008 datiert ist)
2. Der gemahnte Betrag nicht: Laut Rechnung erwartet die LSW 948,83 EUR (kummuliert über die letzten drei Jahre diese Schlitzohren). Ich habe Widersprochen und nur 117,39 EUR überwiesen. Das macht also eine Differenz von 831,44 EUR. Laut Mahnbescheid wollen die jetzt nur 781,83 EUR. Ich hab schon zu Verständniszwecken mal die Mehrwertsteuer rausgerechnet, aber ich komme nicht mal ansatzweise auf diesen Betrag. Seltsamerweise habe ich bisher nicht mal eine Zahlungserinnerungen von der LSW bzgl. dieser Rechnung erhalten. Ich dachte ohne Zahlungserinnerung (Mahnung) bekommt man als Gläubiger keinen Mahnbescheid bei Gericht.
Ich bin jetzt etwas verwirrt.
Gruß Jafar
kamaraba:
--- Zitat ---ich dachte ohne Zahlungserinnerung (Mahnung) bekommt man als Gläubiger keinen Mahnbescheid bei Gericht.
--- Ende Zitat ---
Falsch gedacht. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB! Verzug tritt nach Ablauf der Zahlungsfrist ein. Einer gesonderten Mahnung bedarf es nicht!
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