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Autor Thema: 1.000 Gaspreis- Streiker warten auf OLG- Urteil  (Gelesen 11338 mal)

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Offline RR-E-ft

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Offline Kettner

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1.000 Gaspreis- Streiker warten auf OLG- Urteil
« Antwort #1 am: 22. Dezember 2008, 13:47:11 »
Nun ja, das OLG Frankfurt hat die Urteilsverkündung auf den 20. Januar verschoben, um die Urteilsbegründung des BGH ggfs. entsprechend würdigen zu können.
Wie die zitierte Netzzeitung darauf kommt, daß die Kläger auf die Beauftragung eines eigenständigen Gutachtens kommt, bleibt nebulös, geht es doch in diesem Berufungsverfahren darum, daß Urteil der Vorinstanz prüfen zu lassen.
Insgesamt sollte auch die positive Seite eines Urteils zugunsten der Kläger (die Verbraucher) nicht verschwiegen werden: Nicht nur die 21 Kläger würden von einem positiven Urteil profitieren, sondern, nach Aussage des Aufsichtsratsvorsitzenden, alle 25.000 Kunden des Versorgers. Das sind doch schon ganz andere Dimensionen - und da sieht man dann auch, warum mit solche harten Bandagen gekämpft wird.
Gruss
C. Kettner
Dr. Carsten Kettner
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Offline Kettner

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1.000 Gaspreis- Streiker warten auf OLG- Urteil
« Antwort #2 am: 06. Februar 2009, 09:02:30 »
Das OLG Frankfurt hat in der Berufungsklage der 20 Kläger, die die Main-Kinzig-Gas (MKG) wegen überhöhter Gaspreise zur Rechenschaft zu ziehen versuchen, weder die Klage abgewiesen noch ein endgültiges Urteil gefällt.

Es hat aber einen Hinweis- und Auflagenbeschluss gefasst, nach dem dem Gasversorger einige Hinweise gegeben und die Nachbesserung vorgelegter Beweise verlangt wurde.
Die Hinweise beziehen sich v.a. darauf, daß die vorgelegten Preisvergleichslisten, die die Angemessenheit der Gaspreise dokumentieren sollen, den Anforderungen des BGH an solche Vergleichslisten nicht genügen. Da darüberhinaus das OLG hat Zweifel äußerte, ob das vorgelegte Privatgutachten für eine Beweisführung ausreicht, daß lediglich die gestiegenen Bezugskosten weitergegeben wurden, wurde dem Gasversorger anheim gestellt, das bisherige Beweisangebot zu ergänzen.

Gleichzeitig wurde überraschenderweise eine weitere mündliche Verhandlung für den 31. März 2009 angesetzt.

Anläßlich der jüngsten Entscheidungen des BGH zu Preisgleitklauseln in Sonderverträgen haben sich die Kläger als Sondervertragskunden dazu entschlossen, die Klage dahingehend zu erweitern, daß beantragt wurde, die Preisgleitklausel wegen mangelnder Transparewnz für unwirksam zu erklären. Zur Überraschung der Kläger beschäftigte sich das OLG eingehend mit den Konsequenzen dieses Antrages, wenn der denn tatsächlich auch Gegenstand der mündlichen Verhandlung würde.

Folgt das Gericht diesem Antrag, hätte dies für die MKG gravierende Folgen, da die Kunden die auf dieser Klausel basierenden Entgelterhöhungen zurückfordern können.
Dr. Carsten Kettner
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Offline Kettner

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1.000 Gaspreis- Streiker warten auf OLG- Urteil
« Antwort #3 am: 30. März 2009, 13:19:45 »
Bekanntlich geht die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen den Sammelklägern und der Main-Kinzig-Gas (MKG) in die nächste Runde. Und zwar:

Am Dienstag, den 31.03.2009 um 10:30 Uhr
OLG Frankfurt, Zeil 42, Gebäude D, Raum 101

Zur nachhaltigen Dokumentation des Interesses am Verfahren sind alle Kläger und Interessierte aufgerufen der mündlichen Verhandlung beizuwohnen. Der Eintritt ist kostenlos, die Geschichte verspricht spannend zu werden.
Dr. Carsten Kettner
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Offline userD0009

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1.000 Gaspreis- Streiker warten auf OLG- Urteil
« Antwort #4 am: 30. März 2009, 14:04:10 »
Zitat
Original von Kettner
Der Eintritt ist kostenlos[...]

Wahnsinn!!

Möge Recht haben und Recht bekommen auf Seiten der Verbraucher sein.

Grüße
belkin

P.S: Ich konnte mir eine Bemerkung zum \"kostenlosen Eintritt\" bei Gericht einfach nicht verkneifen.

Offline Kettner

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1.000 Gaspreis- Streiker warten auf OLG- Urteil
« Antwort #5 am: 21. April 2009, 15:05:44 »
Nach der mündlichen Verhandlung am 31.03.09 vor dem OLG Frankfurt, bei der 20 Sammelkläger gegen die Gasversorgung Main-Kinzig sowohl den Nachweis der Angemessenheit der Gaspreise einforderte als auch die Überprüfung der Preisgleitklausel für Sondervertragskunden beantragte, wurde als Termin der Urteilsverkündung der heutige 21. April genannt.
Leider wurde dieser Termin auf den 5. Mai verschoben.
Es bleibt also nach wie vor spannend.
Dr. Carsten Kettner
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Offline Opa Ete

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1.000 Gaspreis- Streiker warten auf OLG- Urteil
« Antwort #6 am: 05. Mai 2009, 15:40:32 »
Sieg auf der ganzen Linie:

Preisanpassungsklausel ist ungültig, Tausende bekommen Geld zurück,
der Schaden für das Unternehmen geht in die Millionen.

Gruß Opüa Ete

Offline eislud

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1.000 Gaspreis- Streiker warten auf OLG- Urteil
« Antwort #7 am: 05. Mai 2009, 16:20:13 »
Glückwunsch  :]
OLG Frankfurt Urteil vom 05.05.2009 Az. 11 U 61/07

Bild schreibt: Verbraucher gewinnen gegen Gasversorger

FR-Online schreibt: Main-Kinzig-Gas verliert Prozess
Zitat
... \"Das Urteil wird sogleich rechtskräftig\", freut sich Schreiber, \"da eine Revision nicht zugelassen wurde.\"...
Energieverbraucher-mkk schreiben: Großer Erfolg für Sammelkläger

Offline eislud

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Offline Kettner

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1.000 Gaspreis- Streiker warten auf OLG- Urteil
« Antwort #9 am: 08. Mai 2009, 09:03:14 »
Dem Thema und den bereits hier geposteten Links ist bisland nichts hinzuzufügen. Wir warten noch auf die Urteilsbegründung und vor allem auch darauf, ob der Versorger Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einreicht. Sobald über beides Gewissheit herrscht (1.: ja; 2.: nein), können mit Fug und Recht die Sektkorken knallen.

Die Webseiten der Energieverbraucher Main-Kinzig werden sozusagen gestürmt und die Sondervertragskunden decken den Versorger nun mit ihrem Schreiben zur Rückforderung der Ansprüche ein. Welche Ansprüche in welcher Höhe bestehen, wird zu klären sein. Es steht jedoch zu vermuten, daß wir sozusagen wieder bei Los angelangt sind, denn der Versorger muß im Prinzip nun diejenigen Preisbestandteile der Preiserhöhungen ausweisen, die auf der Preisgleitklausel beruhen.

Für die Preisstreiker könnte die Rechnung einfach aussehen: Alle einbehaltenen Beträge verbleiben bei den Streikern. Für diejenigen, die sich das Treiben der \"Deppen\" (aka Streiker und Kläger) von Ferne angeschaut haben, dürfte es hingegen interessant werden.

Leider, leider ist im Zusammenhang mit Sensationsgier immer wieder zu beobachten, wie schön voneinander plagiiert wird ohne das Hirn einzuschalten oder diejenigen zu befragen, die unmittelbar in den Prozess eingebunden sind.
In Bezug auf die Meldung Gasverbraucher gewannen in Frankfurt und Stuttgart auf den Energieverbraucher-Seiten läßt sich bspw. sagen, daß die Aussagen \"Beim Mitte 2006 begonnenen Rechtsstreit hatte das Landgericht Frankfurt im August 2007 die Preiserhöhungen für zulässig erklärt.\" definitiv falsch ist.
Wahr ist, daß das LG Frankfurt zwar die Klage abgewiesen, die Frage nach der Angemessenheit der Preise jedoch offen gelassen hat. Der Versuch, die Angemessenheit der Preise über Preisvergleichslisten nachzuweisen, hat sich als untauglich erwiesen.

Die Mär von der Bestätigung der Angemessenheit der Preise geistert auch im Netz herum.
Dr. Carsten Kettner
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Offline taxman

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1.000 Gaspreis- Streiker warten auf OLG- Urteil
« Antwort #10 am: 08. Mai 2009, 09:15:28 »
Zitat
Original von Kettner
Dem Thema und den bereits hier geposteten Links ist bisland nichts hinzuzufügen. Wir warten noch auf die Urteilsbegründung und vor allem auch darauf, ob der Versorger Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einreicht. Sobald über beides Gewissheit herrscht (1.: ja; 2.: nein), können mit Fug und Recht die Sektkorken knallen.

Meinen Glückwunsch an die Kläger und Initiatoren im Hintergrund.
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline Kettner

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1.000 Gaspreis- Streiker warten auf OLG- Urteil
« Antwort #11 am: 14. Mai 2009, 10:35:20 »
Zitat
Meinen Glückwunsch an die Kläger und Initiatoren im Hintergrund.

Man dankt. Wir sind sehr froh, daß nun bald ein Ende abzusehen sein wird.

Die Urteilsbegründung des OLG Frankfurt findet sich hier.

Scheinbar haben lt. Urteil nur diejenigen Rückforderungsansprüche, die gegen die Gaspreiserhöhungen Widerspruch eingelegt haben, auch unabhängig davon, ob die Kunden gestreikt haben oder nur unter Vorbehalt gezahlt haben. Ganz klar stellten die Richter fest, daß diejenigen Kunden, die sich gar nicht gerührt haben, keinen Rückforderungsanspruch mehr haben, da sie die Preise akzeptiert hätten.

Finde ich persönlich etwas scharf, denn Preiserhöhungen, die auf unwirksamen Klauseln in den AGB des Versorgers beruhen, sollten doch eigentlich für alle Kunden mit Sonderverträgen unwirksam sein, unabhängig davon, ob Widerspruch eingelegt wurde oder nicht. Schweigen in Form von Kein-Widerspruch-Einlegen kann ja nicht heißen, daß eine (unbekannterweise) unwirksame Preisgleitklausel akzeptiert wird.

Andererseits kann dieses Urteil auch durchaus zum Aufruf zu Zivilcourage angesehen werden, sich nicht alles gefallen zu lassen und durchaus auch Protest und Widerspruch einzulegen, wenn es angebracht ist.
Die Energieverbraucher Main-Kinzig haben in den vergangenen 4 Jahren laut genug getrommelt, so daß auch der verschlafenste Kunde mindestens einmal von der Problematik gehört haben sollte.

Hier ist nun auch die Main-Kinzig-Gas nach einer fairen und einvernehmlichen Lösung gefragt. Wir sind gespannt, wie der Energieversorger mit seinen rund 25.000 Sondervertragskunden umgeht.

Das Gericht hat, aufbauend auf der Verjährungsfrist, insofern eine Brücke der MKG gebaut als rückwirkend nur die Preiserhöhungen ab 1. November 2005 als unwirksam waren. Die Preisgleitklausel hingegen wurde bereits 1990 eingeführt.
Dr. Carsten Kettner
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Offline Kampfzwerg

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« Antwort #12 am: 14. Mai 2009, 11:01:11 »
Zitat
Original von Kettner
Andererseits kann dieses Urteil auch durchaus zum Aufruf zu Zivilcourage angesehen werden, sich nicht alles gefallen zu lassen und durchaus auch Protest und Widerspruch einzulegen, wenn es angebracht ist.
In diesem Sinne!!!  :]
Herzlichen Glückwunsch

Offline Schwerin

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1.000 Gaspreis- Streiker warten auf OLG- Urteil
« Antwort #13 am: 14. Mai 2009, 11:57:54 »
....... an alle, die es betrifft.

Wie stellt Ihr Euch jetzt für die Zukunft auf? Das Urteil bezieht sich sicherlich auf einen bestimmten Zeitraum. Was ist mit dem danach und der Zukunft?

Grüße aus SN von SN

Offline Kettner

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1.000 Gaspreis- Streiker warten auf OLG- Urteil
« Antwort #14 am: 18. Mai 2009, 13:06:32 »
Zitat
Wie stellt Ihr Euch jetzt für die Zukunft auf? Das Urteil bezieht sich sicherlich auf einen bestimmten Zeitraum. Was ist mit dem danach und der Zukunft?

Zunächst einmal betrifft das Urteil des OLG Frankfurt alle diejenigen Sondervertragskunden der Sonderverträge 230 bzw. 249ff, die in der Vergangenheit Widerspruch gegen die Preiserhöhungen eingelegt haben. Das Urteil gilt rückwirkend zum 1. November 2005. Also waren alle Preiserhöhungen seit diesem Zeitpunkt unwirksam und der Versorger muß die Erhöhungeentgelte zurückzahlen.

Es wird spannend zu sehen, wie der Versorger das macht, denn zweifellos gab es ja Einkaufspreiserhöhungen, die 1:1 an den Kunden weitergegeben werden können (wenn keine Einsparungen im Geschäftsbetrieb duirchgeführt bzw. erzielt wurden). Das Delta zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis steht dann wieder zur Diskussion und damit sind wir bei derselben Thematik wie bei der Diskussion rund um den §315.

Für das Danach (nach dem Urteil?) läßt sich auch leicht eine Antwort finden: Der Versorger hat bereits mehrere Woche vor Urteilsverkündung die AGB geändert und damit auch die Preisgleitklausel. Mit der Prüfung dieser Klausel können sich nun diejenigen herumschlagen, die es wirklich interessiert.

Wir von der Bürgerinitiative haben in der Zwischenzeit eine erfolgreiche Wechselkampagne gestartet, die den Versorger >>10% der Kundschaft kostete. Darunter sind sicherlich >80% aller Streiker, der Rest wird folgen.

Wer bis dahin noch nichts gemerkt hat, wird auch in Zukunft nichts merken, und die Initiative sieht ihre Aufgabe nicht darin Nachhilfe in Zivilcourage zu geben.
Dr. Carsten Kettner
65551 Limburg

 

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