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Autor Thema: Westfalica lässt Mahnbescheide verschicken  (Gelesen 9471 mal)

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Offline Backbeat2

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Westfalica lässt Mahnbescheide verschicken
« am: 07. Dezember 2008, 20:05:21 »
Viele Gaspreisgegner haben in den letzten Tagen Mahnbescheide vom Gericht bekommen.
Habe natürlich Einspuch eingelegt.

Offline cawa

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Westfalica lässt Mahnbescheide verschicken
« Antwort #1 am: 10. September 2009, 22:11:30 »
Hallo,


gibt mal wieder Post von Westfalica.

Zur Vermeidung des Eintritts von Verjährung soll gegen mich ein Mahnbescheid erwirkt werden.

Angeblich wären auch Erste Urteile von Westfalica für Ende diesen/Anfang kommenden Jahres erwartet und es wären in der Vergangenheit auch schon gerichtliche Verfahren anhängig. Um erhebliche Kosten und eine unnötige Auseinandersetzung zu vermeiden, schlägt man mir vor, das ich auf meine Einrede der Verjährung verzichten soll. :evil:

Eine Durchschrift zum Unterschreiben und ein Briefumschlag liegen dem Schreiben gleich noch bei!

Ich denke, ich werde in diesen Tagen nicht der einzige sein, der ein solches nettes Schreiben erhält.

Also, erstens lasse ich mich nicht durch angeblich vergleichbare Fälle einschüchtern. Zweitens scheint ja wohl kein Verfahren erfolgreich gewesen zu sein, sonst  hätten Sie es wohl auch geschrieben. Drittens kann heute jeder gegen jeden einen Mahnbescheid beantragen, ob der dann auch am Schluss rechtskräftig wird ist noch eine ganz andere Angelegenheit! Ich kann nur jedem raten, dieses Schreiben nicht zu unterzeichnen!

Wer es doch macht, hilft damit nur dem Gasversorger sein Prozessrisiko zu minimieren!

Vor Kosten habe ich auch keine Angst, man weiß ja was auf einen zu kommt. Auf die Auseinandersetzung freue ich mich schon!

Also schön knicken, lochen und heften, der beste Platz für das Schreiben ist der Aktenordner dafür! 8)


MfG
cawa

Offline cawa

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Westfalica lässt Mahnbescheide verschicken
« Antwort #2 am: 29. Dezember 2009, 23:28:36 »
Hallo,

ich habe kurz vor Weihnachten meinen Mahnbescheid von Westfalica für die Jahre 2006-2008 vom Amtsgericht Hagen erhalten.

Nunja, hier im Forum gibt es viele gute Hinweise wie man damit verfährt.  :evil:

Ein Kreuz an der richtigen Stelle, eine Unterschrift und bloss keine Begründung und dann ab damit zur Post oder direkt zum Amtsgericht ( innerhalb von 14 Tagen). Wenn mit der Post, unbedingt darauf achten das ganze per Einschreiben mit Rückschein zu versenden! Und alles gut aufheben!

Wer jetzt noch auf einen Rechtsanwalt verzichtet, sollte sich meiner Meinung nach langsam einen suchen. Falls eine Klage angedroht werden sollte, kann man dann viel beruhigter auf das ganze reagieren.

Und nun warte ich auf Dinge die da kommen werden, oder vielleicht auch nicht?! Also jetzt nur nicht aufgeben!!!!

MfG
cawa

PS.: Noch ein letzter Tipp, auch aus diesem Forum. Falls die Beträge, Rechnungsnummern etc. auf dem Mahnbescheid nicht stimmen sollten, auf keinen Fall dieses dem Versorger mitteilen!  =)

Offline cawa

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Westfalica lässt Mahnbescheide verschicken
« Antwort #3 am: 20. Juni 2011, 22:32:09 »
Hallo,

ich hatte damals dem Bescheid widersprochen! Es ist seitdem nichts mehr passiert! Die 6 Monatige Frist ist deutlich verstrichen!

Nun sammeln sich die Jahre, wo ich den Einwand der Verjährung gelten machen kann, sollte es denn doch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen!

Nunja, schauen wir mal! Mit meinen Anbieterwechsel erwarte ich jetzt eine letzte Abschlussrechnung, der ich aber auch widersprechen werde!

Ich habe keine Ahnung, ob ich dann \"endlich\" verklagt werde! Ich werde es aber hier mitteilen, egal wie es ausgehen wird!  


mfg
cawa

 

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