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Autor Thema: Strom Smart Sondertarif?  (Gelesen 5502 mal)

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Offline peak

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Strom Smart Sondertarif?
« am: 07. Dezember 2008, 14:56:04 »
Hallo Experten,

ich habe vorsichtshalber einmal Widerspruch zur Strompreiserhöhung für 2009 wegen Unbilligkeit eingelegt. Allerdings stellt sich, je mehr ich hier lese, die Frage ist der Tarif Smart ein Sondertarif bei dem der Widerspruch gar nicht möglich ist? Bei meiner online-Bestellung des Tarifes Smart wird auf die AGB und (StromGVV) verwiesen. Vielleicht kann mir jemand ein paar Info´s dazu geben und mich künftig ein bisschen unterstützen.
Danke schon im Voraus!
peak

Offline elmex

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Strom Smart Sondertarif?
« Antwort #1 am: 08. Dezember 2008, 18:04:12 »
Der Tarif Smart ist eindeutig ein Sondertarif und kann nur nach schriftlichem Abschluss eines Sondervertrags in Anspruch genommen werden.

Der Grundversorgungstarif indes nennt sich Strom Standard (vgl. hier)

Vorrangig gilt es daher zu prüfen, ob im Sondervertrag eine wirksame Preisänderungsklausel enthalten ist, kraft derer die N-Ergie den einmal vereinbarten Strompreis nachträglich abändern/erhöhen kann.

Ob dies der Fall ist, mag dahingestellt bleiben... Im Einzelfall wäre dies von einem sachkundigen Anwalt zu überprüfen.

Die Smart-Verträge enthalten nämlich ein Kündigungsrecht für beide Seiten und es ist zu befürchten, dass von dieser Kündigungsmöglichkeit auch Gebrauch gemacht wird, wenn Preiswiderspruch eingelegt wurde. Sodann ist man entweder auf die Grund- oder Ersatzversorgung angewiesen, oder darf sich bei den \"Wettbewerbern\" umschauen...

Offline peak

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Strom Smart Sondertarif?
« Antwort #2 am: 09. Dezember 2008, 21:38:45 »
Danke schon einmal für die rasche Antwort.
Was verstehe ich unter einer wirksamen Preisänderungsklausel?
Im vorliegenden Vertrag wird doch auf die GVV verwiesen, was anderes habe ich nicht zu den Preisänderungen gefunden.
Ich gehe mal davon aus, dass mir die N-ergie den Smart Tarif kündigen wird und ich in die Ersatzversorgung falle, wie sieht es dann hier mit der Erhöhung aus? Ist hier ein Widerspruch möglich?
Natürlich wäre ein Wechsel das Einfachste, allerdings bin ich der Meinung dass die Versorger generell auf mehr Widerstand bei den Verbrauchern stossen sollten.
Die angedrohte / bzw. angekündigte Preiserhöhung von rund 20 Prozent auf den Verbrauchspreis lässt sich sicherlich nicht durch höhere Beschaffungskosten erklären... mein Blutdruck steigt schon wieder :-) ich glaube ich höre für heute auf und morgen verlange ich 20 Prozent mehr Gehalt, meine Beschaffungskosten sind auch gestiegen ;-) ....

Offline elmex

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Strom Smart Sondertarif?
« Antwort #3 am: 14. Dezember 2008, 17:26:49 »
Zitat
Was verstehe ich unter einer wirksamen Preisänderungsklausel? Im vorliegenden Vertrag wird doch auf die GVV verwiesen, was anderes habe ich nicht zu den Preisänderungen gefunden.

Sofern sich die N-Ergie ein Preisänderungsrecht im Rahmen ihres Sondervertrages SMART aufgrund der als Vertragsklauseln einbezogenen Vorschriften der GasGVV vorbehält, so handelt es sich nach Ansicht mehrerer Obergerichte nicht um ein wirksam vereinbartes Preisänderungsrecht. Denn die zu Grunde liegende Norm des § 5 GasGVV genügt im Rahmen allgemeiner Geschäftsbedingungen vom Wortlaut her nicht dem Transparenzgebot des § 307 BGB. Andererseits muss auch hinterfragt werden, ob die Vorschriften der GasGVV überhaupt wirksam als allgemeine Geschäftsbedingungen in den Vertrag einbezogen worden (Vertragsschluss unter Abwesenden, Übersendung der AGB).

Hierzu finden Sie weitere Ausführungen im Forum unter dem Stichwort \"Normsondervertrag\".

Da es sich bei den Preisen der Ersatzversorgung um vom Versorger einseitig festgesetzte Tarife handelt, unterliegen diese auch der Billigkeitskontrolle und sind insoweit einen Widerspruch nach § 315 BGB zugänglich. Zu beachten ist hierbei die aktuelle Rechtsprechung des achten Senates des Bundesgerichtshofs zu Kunden der Grund- und Ersatzversorgung, der den Preissockel bei Vertragsbeginn als nicht nach Paragraph 315 BGB kontrollierbar ansieht.

Wieso nutzen Sie nicht die Möglichkeit  und wechseln den Stromanbieter? Denn im Versorgungsgebiet der N-Ergie gibt es wesentlich günstigere Anbieter...

Offline peak

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Strom Smart Sondertarif?
« Antwort #4 am: 14. Dezember 2008, 22:22:20 »
Hallo,
ich wollte schon 2-mal zu trianel wechseln, allerdings sind die Mädels und Jungs dort nicht in der Lage mich zu beliefern, warum auch immer...  Stromtechnisch bin ich recht genervt aber ich werde dennoch weitersuchen, danke für die Tips!

Offline userD0013

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Strom Smart Sondertarif?
« Antwort #5 am: 15. Dezember 2008, 00:12:58 »
@ peak

Sie haben sich sicher über z.B. Verivox oder Toptarif über die in Frage kommenden Stromversorger und deren Konditionen informiert. Dabei gehört Trianel aber beileibe nicht zu den günstigsten. Ob man einen Tarif mit Vorauszahlung nimmt, ist eine Frage des persönlichen Geschmacks und vor allem der Risikobereitschaft. Sollte nämlich der \"Vorauszahlungs-Versorger\" pleite machen, ist der vorausgezahlte Betrag mit größter Wahrscheinlichkeit futsch.
Ich selbst war jahrelang mit Yellostrom zufrieden, als die noch echt günstig waren. Nur hat die Mutter EnBW allmählich höhere Preise verordnet, bis mir diese irgendwann zu hoch waren.

Gruß hby

Offline egn

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Strom Smart Sondertarif?
« Antwort #6 am: 15. Dezember 2008, 09:19:39 »
Meine Mutter und Geschwister sind auch im Versorgungsgebiet der  N-ergie. Sie wollten ursprünglich zu 123 mit Vorauszahlung wechseln. Bei den hohen Verbräuchen von 10.000+ kWh (teilweise Nachtspeicherheizung) habe ich Ihnen aber davon abgeraten.

Eine Suche bei Verivox ergab nach Auswahl von Anbietern mit Bonuszahlung, ohne Vorauszahlung und mit Preisgarantie über mindestens 12 Monate, dann Vattenfall als besten Kompromiss. Meiner Meinung nach sollte man sehr auf die AGB achten und die Zahl der Glühlampen bei AGB und Service gibt da schon einen guten Hinweis.

So können sie bei 10.000 kWh/Jahr doch immerhin knapp 500 Euro sparen.

 

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