Der Tarif Smart ist eindeutig ein Sondertarif und kann nur nach schriftlichem Abschluss eines Sondervertrags in Anspruch genommen werden.
Der Grundversorgungstarif indes nennt sich Strom Standard (vgl.
hier)
Vorrangig gilt es daher zu prüfen, ob im Sondervertrag eine
wirksame Preisänderungsklausel enthalten ist, kraft derer die N-Ergie den einmal vereinbarten Strompreis nachträglich abändern/erhöhen kann.
Ob dies der Fall ist, mag dahingestellt bleiben... Im Einzelfall wäre dies von einem sachkundigen Anwalt zu überprüfen.
Die Smart-Verträge enthalten nämlich ein Kündigungsrecht für beide Seiten und es ist zu befürchten, dass von dieser Kündigungsmöglichkeit auch Gebrauch gemacht wird, wenn Preiswiderspruch eingelegt wurde. Sodann ist man entweder auf die Grund- oder Ersatzversorgung angewiesen, oder darf sich bei den \"Wettbewerbern\" umschauen...