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Autor Thema: Datenschutz mit Frust - Ein Hoch auf das Telefoninkasso  (Gelesen 6062 mal)

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Offline Wolfgang_AW

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Datenschutz mit Frust - Ein Hoch auf das Telefoninkasso
« am: 06. Dezember 2008, 18:50:03 »
Aufmacher WirtschaftsWoche

Kontonummern von 21 Millionen Bürgern illegal im Umlauf

http://www.wiwo.de/unternehmer-maerkte/kontonummern-von-21-millionen-buergern-illegal-im-umlauf-380382/

Zitat
Danach müssen im Extremfall drei von vier Haushalten in Deutschland fürchten, dass Geld von ihrem GiroKonto abgebucht wird, ohne dass sie jemals eine Einzugsermächtigung erteilt haben.

Zitat
Laut WirtschaftsWoche führen erste Spuren fast durchgängig zu kleineren Callcenter-Betreibern. So bedienen sich vor allem auf umkämpften Massenmärkten wie Telekommunikation, Energieversorgung oder Kabelfernsehen viele Anbieter fast nur noch externer Dienstleister und Callcenter. Diese erhalten die relevanten Kundendaten teilweise vom Auftraggeber. Schalten die Dienstleister ihrerseits Subunternehmen ein, verliert sich die Kontrolle über die Daten irgendwann im Nichts.

Telefoninkasso auf ganz neue Art.

Brauchste gar kein Zahlungsverzug oder eine Mahnung - Geld auch so eingezogen :P

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline ESG-Rebell

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Datenschutz mit Frust - Ein Hoch auf das Telefoninkasso
« Antwort #1 am: 07. Dezember 2008, 14:50:01 »
Zitat
Original von Wolfgang_AW
Kontonummern von 21 Millionen Bürgern illegal im Umlauf
Ich weiß garnicht, was Ihr für ein Problem damit habt.

Ich freue mich darüber!

Wie das? Spinnt der?

Nein; folgender Hintergrund:

1)
Mein Konto muss ich ohnehin regelmäßig (bspw. wöchentlich) überprüfen.

Stelle ich eine unberechtigte Abbuchung fest, dann lasse ich diese zurückbuchen. Dafür habe ich mindestens 5 und höchstens 18 Wochen(!) Zeit. Eine Begründung der Bank gegenüber ist nicht erforderlich. Deshalb habe ich keinerlei Angst davor, dadurch Geld zu verlieren.

2)
Einige Call-Center und Drücker haben in der Vergangenheit versucht, den Kunden Zeitungs-Abos oder dergleichen unterzuschieben. Die Kenntnis der Bankverbindung wurde (erfolgreich!) als Beweis für einen angeblichen mündlichen Vertragsabschluss angeführt.

Zukünftig wird kein Unternehmen mehr behaupten können, einen Vertrag (fern)mündlich abgeschlossen zu haben, wenn der Kunde dies bestreitet. Letzterer kann schlichtweg (plausibel!) behaupten, das Unternehmen habe sich die persönlichen Daten aus einer der inzwischen zahlreichen illegalen Datenquellen besorgt.

Unseriöse Unternehmen, die sicher gehen wollen, lassen sich daher ja auch keine Einzugsermächtigung erteilen sondern den Kunden einen Abbuchungsauftrag unterschreiben. Bei diesem kann der Kunde sein Geld nicht wieder zurückbuchen lassen.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Wolfgang_AW

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Datenschutz mit Frust - Ein Hoch auf das Telefoninkasso
« Antwort #2 am: 08. Dezember 2008, 11:16:08 »
@ESG-Rebell

Zum Einen ist das ist eine Möglichkeit, die aber auch nur funktioniert, wenn es überhaupt etwas zurück zu buchen gibt.

Zum Anderen haben viele, vor allem ältere Mitbürger, keinen Online-Zugang oder stehen täglich am Kontoauszugsdrucker.

Die Frage ist doch, welche Gründe führen dazu, dass so mit den Daten der Bürger umgegangen werden kann.

Ein Grund ist, dass Unternehmen orginäre Aufgaben aus Kosten- oder Rechtsgründen auf Subunternehmen ausgliedern, die es eben z. B. mit ihrem Rechtsverständnis nicht so genau nehmen, das Generalunternehmen aber seine Hände in Unschuld wäscht.

Es geht doch in der Sache viel tiefer, wie wollen wir es z. B. in unserem Staat mit dem Datenschutz überhaupt halten? Wie stufen wir Vergehen im Datenschutz im Vergleich zu anderen Rechtsvergehen ein?

Wenn ich ihren Beitrag lese fällt mir sofort der Satz ein: Online-Durchsuchung tangiert mich nicht, ich habe nichts zu verbergen.

Vorschlag:
[Sarkasmus]Jeder stellt alle seine Kontodaten öffentlich ins Netz, dann sieht man wenigsten gleich bei wem sich das Abzocken lohnt[/Sarkasmus]


Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
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(Alfred Polgar)

Offline egn

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Datenschutz mit Frust - Ein Hoch auf das Telefoninkasso
« Antwort #3 am: 08. Dezember 2008, 11:31:29 »
Jetzt mal im Ernst:

Hat jemand schon mal darüber nachgedacht seine Bank aufzufordern entweder die Kontrollen zu verschärfen oder aber die Kontonummer zu ändern?

Ich habe nämlich letzte Woche zufällig in irgendeiner Sendung was zum Thema Konto-Napping gesehen:
http://video-de.tomshardware.com/video/iLyROoaftLok.html

Da hat jemand gezeigt wie einfach man jemandem von dem man die Kontonummer und den Namen hat das Konto zu klauen. Es fängt damit an dass ein Umzug gemeldet wird und so die Post von der Bank woanders hin umgeleitet wird. Danach wird dann eine neue EC-karte angefordert weil die alte nicht mehr benutzbar ist.

Die betroffene Bank hatte keinerlei weiteren Kontrollen durchgeführt und so konnte der Konto-Napper mit der neuen EC-Karte und neuer PIN problemlos an einem Geldautomaten Geld abheben.

Ergänzung:
Der Beitrag kam in Plusminus. Hier und hier findet man mehr zu dem Thema.

Offline Wasserwaage

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Datenschutz mit Frust - Ein Hoch auf das Telefoninkasso
« Antwort #4 am: 08. Dezember 2008, 11:42:14 »
\"Danach wird dann eine neue EC-karte angefordert\"

daran würde es bei mir schon scheitern. geht nur persönlich am bankschalter mit passwort oder per telefon mit passwort und pin...
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline u.h.

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Datenschutz mit Frust - Ein Hoch auf das Telefoninkasso
« Antwort #5 am: 08. Dezember 2008, 12:26:41 »
Zitat
Original von egn
... Danach wird dann eine neue EC-karte angefordert weil die alte nicht mehr benutzbar ist.
Die betroffene Bank hatte keinerlei weiteren Kontrollen durchgeführt und so konnte der Konto-Napper mit der neuen EC-Karte und neuer PIN problemlos an einem Geldautomaten Geld abheben.
Seit wann wird mit einer neuen EC-Karte automatisch eine neue PIN ausgegeben???

Offline egn

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Datenschutz mit Frust - Ein Hoch auf das Telefoninkasso
« Antwort #6 am: 08. Dezember 2008, 12:41:03 »
Zitat
Original von u.h.
Seit wann wird mit einer neuen EC-Karte automatisch eine neue PIN ausgegeben???

Ich habe leider auch nicht mehr Detailinformationen darüber wie man im konkreten Fall zu PIN gekommen ist.

Offline Wasserwaage

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Datenschutz mit Frust - Ein Hoch auf das Telefoninkasso
« Antwort #7 am: 08. Dezember 2008, 14:10:41 »
neue pin bei neuer karte ist eigentlcih der normalfall.... und das mit der post wird wohl auch klappen, wenn der betroffene nicht merkt, dass keine post mehr bei ihm ankommt.... meist liegen aber zwischen versand der karte und versand der pin doch einige tage mehr
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline ESG-Rebell

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Datenschutz mit Frust - Ein Hoch auf das Telefoninkasso
« Antwort #8 am: 08. Dezember 2008, 19:34:07 »
Zitat
Original von Wolfgang_AW
Zum Einen ist das ist eine Möglichkeit, die aber auch nur funktioniert, wenn es überhaupt etwas zurück zu buchen gibt.
Ich habe nochmal Wikipedia zum Thema Einzugsermächtigung und Lastschriften nachgelesen. Dort gibt es keinerlei Hinweis darauf, dass die Lastschriftrückgabe eine noch ausreichende Deckung des Kontos des Belastenden voraussetzt.

Wäre dies der Fall, so wäre das Recht zum Lastschriftwiderspruch wertlos.

Zitat
Original von Wolfgang_AW
Zum Anderen haben viele, vor allem ältere Mitbürger, keinen Online-Zugang oder stehen täglich am Kontoauszugsdrucker.
Wer nicht selbst seine Auszüge erstellt, der bekommt sie mindestens vier mal im Jahr von seiner Bank zugeschickt.

Danach ist immer noch 6 Wochen Zeit zur Reaktion; bei unberechtigten Lastschriften sogar erheblich länger (laut einem BGH-Urteil).

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline nomos

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Datenschutz mit Frust - Ein Hoch auf das Telefoninkasso
« Antwort #9 am: 08. Dezember 2008, 21:05:11 »
Zitat
Original von ESG-Rebell
.........
Danach ist immer noch 6 Wochen Zeit zur Reaktion; bei unberechtigten Lastschriften sogar erheblich länger (laut einem BGH-Urteil).
    Kreditinstitute müssen die Bonität der Lastschrifteinreicher wie bei einem Kredit im eigenen Interesse prüfen und dabei das Volumen der Lastschriften beachten und Rücklastschriften einkalkulieren. Tun sie das nicht ausreichend, ist es ihr Risiko.

    Das mit der Sechs-Wochen-Frist wird oft verkürzt wiedergegeben. Diese beginnt nicht unbedingt am Tag der Belastung. In der Regel ist die Rückgabemöglichkeit erheblich länger. Das ist in den AGB der Kreditinstitute geregelt:
Siehe Beispiel hier.

Was das \"Unterlassen einer rechtzeitiger Einwendungen\" ist, damit dürfen sich, wie gehabt,  dann wieder die Juristen auseinandersetzen.   ;)

Zitat
(3) Genehmigung von Belastungen aus Lastschriften
Hat der Kunde eine Belastungsbuchung aus einer Lastschrift, für die er dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung erteilt hat, nicht schon genehmigt, so hat er Einwendungen gegen diese im Saldo des nächsten Rechnungsabschlusses enthaltene Belastungsbuchung spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses zu erheben. Macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung der Belastung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen.

Aber beachten! Das gilt für Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren. Lastschriften im Abbuchungsverfahren kann rückwirkend nicht widersprochen werden.
[/list]

Offline Wolfgang_AW

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Datenschutz mit Frust - Ein Hoch auf das Telefoninkasso
« Antwort #10 am: 08. Dezember 2008, 22:18:20 »
@ESG-Rebell
@nomos

Das mag ja alles richtig sein.

Rücklastschriften treffen doch aber nicht den Kern, wenn man von 21 Mio Adressdaten ausgeht die von windigen Sub- Sub- Sub-Callcentern in Umlauf gebracht, sprich verkauft wurden.

Hier geht es um das Recht eines Jeden an seinen Daten! Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Und es geht darum, dass eben auch die Energieversorger beginnen ein Telefoninkasso einzuführen, was dazu führen könnte, dass von dort Daten an Sub-Unternehmen, sprich kleinere Call-Center ausgelagert und von denen eben auch verkauft werden könnten.
Die auslagernden Unternehmen stehlen sich aber aus der Verantwortung und waschen ihre Hände in Unschuld.

Zur Erinnerung:
Zitat
Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung bezeichnet im deutschen Recht das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es handelt sich dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein Datenschutz-Grundrecht, das im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung


Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
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(Alfred Polgar)

Offline nomos

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Datenschutz mit Frust - Ein Hoch auf das Telefoninkasso
« Antwort #11 am: 09. Dezember 2008, 10:31:17 »
Zitat
Original von Wolfgang_AW
Das mag ja alles richtig sein.

Rücklastschriften treffen doch aber nicht den Kern, wenn man von 21 Mio Adressdaten ausgeht die von windigen Sub- Sub- Sub-Callcentern in Umlauf gebracht, sprich verkauft wurden.

Hier geht es um das Recht eines Jeden an seinen Daten! Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
    @Wolfgang_AW, die Kontrolle der Kontobelastungen und der Widerspruch der Belastung bei Lastschriften mit Einzugsermächtigung ist aber der einzig sichere Weg,  Schaden für sich zu vermeiden.

    Man kann die Banken auffordern, dass sie den Lastschrifteinzug nur von seriösen Kunden zulassen, wozu sie sicher grundsätzlich auch verpfichtet sind (Prüfung wie bei der Kreditvergabe).  Wenn bei einer Rückgabe ein Schaden entsteht, ist da sonst eventuell eine Mitschuld gegeben. Die Prüfung, ob jeweils eine gültige Einzugsermächtigung vorliegt, ist unrealistisch. Wie sollte das denn geschehen? Das wäre der Tod der Lastschrift und damit wäre der Zahlungsverkehr erheblich beschädigt. Das Lastschriftsystem bietet mit der Widerspruchsmöglichkeit ausreichende Sicherheit. Die eigene Mitwirkung ist zumutbar und notwendig.

    Dass der Schutz vor dem Missbrauch personenbezogener Daten nicht funktioniert ist eine Frage an die Politik und die Anwendung und Umsetzung von Gesetzen. Man kann sich zwar an die Datenschutzbeauftragten wenden, mehr als beauftragt sind die allerdings nicht. Gerade im staatlichen Bereich sind die Möglichkeiten des DSB bescheiden. Was soll ein Datenschutzbeauftragter, wenn der Staat selbst immer mehr und immer kräftiger das \"Selbstbestimmungsrecht\" der Bürger kassiert. Jeder hat ja in der Zwischenzeit seine zentrale Identifikationsnummer. Das Bankgeheimnis ist in Deutschland längst Geschichte. Der Datenaustausch zwischen Kreditinstituten und staatlichen Behörden dürfte nirgends intensiver sein. Die Terrorbekämpfung, die Bekämpfung der Geldwäsche etc. macht Datenerhebungen sicher unverzichtbar. Allerdings stellt der Bürger dann fest, dass die Nutzung der Daten nicht darauf beschränkt und geschützt sind, sondern auch für andere Zwecke genutzt werden. Das Vertrauen ist da längst beschädigt. Der Staat selbst nutzt Daten von \"Datenhändlern\" und liefert für die Datensammler und Datenhändler ja in gewissem Sinne das Vorbild.

Offline Wolfgang_AW

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Datenschutz mit Frust - Ein Hoch auf das Telefoninkasso
« Antwort #12 am: 09. Dezember 2008, 13:39:18 »
Ich stimme Ihnen zu.

Ich habe ja auch nicht gegen die Lastschrift als solche plädiert, sie ist auch mir, aus den genannten Gründen, manches mal lieber als ein Dauerauftrag.

Einerseits sollten wir unseren Banken auf die Finger schauen und unser Konto im Auge behalten
andererseits aber auch Entwicklungen, die negative Auswirkungen befördern könnten, anmahnen wie in diesem Fall das Telefoninkasso.

Dass der Datenschutz immer weiter ausgehöhlt wird und oftmals kaum mehr Bestand hat, ist eine perfide Entwicklung die auch Vertrauen in die unterschiedlichsten Institutionen, sofern überhaupt noch vorhanden, gegen Null tendieren läßt.


Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
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(Alfred Polgar)

 

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