Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: neue abschläge ablehnen ???  (Gelesen 9488 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline olli2375

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
neue abschläge ablehnen ???
« am: 03. Dezember 2008, 17:02:39 »
hallo erstmal,
hoffe das ich hier mit meiner frage richtig bin.

ich habe im november meine jahresabrechnung bekommen.

die eine nachzahlung von 807,-€ für mich bedeutete.

und soll jetzt statt wie bisher 368,-€

einen monatlichen abschlag von 587,-€ bezahlen.

was ich schon nicht verstehe,denn  807,-€ geteilt durch 12 monate

ergeben ca. 67,-€ die ich monatlich zuwenig bezahlt habe.

was ja einen neuen abschlag von 435,-€ ergeben müsste.

und nicht 587,-€.
 jedenfalls habe ich mir überlegt das ich statt 587,- € monatlich
der stadtwerke zu überweisen.
lieber nu 400,- € abschlag für die stadtwerke zahlen möchte und die 187,-€ die dann noch überbleiben
lieber in eine rate für eine neue heizungsanlage stecke.
die ich mir dann gleich im januar einbauen lassen würde.
die dann wahrscheinlich meinen jetziegen verbrauch von 53000 kwh Gas)
im jahr ,stark verringern würde.
dieses teilte ich auch der Stadtwerke mit.
die weigert sich aber von dem berechneten abschlag 587,-€
runterzugehen.
da ich mir aber beides nicht leisten kann.also die rate für den kredit und
den hohen abschlag,wollte ich mal fragen wie das rechtlich gesehen ist
kann die stadtwerke auf ihre berechneten abschläge bestehen,oder habe ich als kunde das recht zu sagen mehr zahle ich nicht.

(abschläge sind für gas,strom und wasser.wasser und strom kamen aber
fast genau hin.lag aber bei dem gas verbrauch deutlich über demjahr davor.)
mfg olli

Offline bjo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 983
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
neue abschläge ablehnen ???
« Antwort #1 am: 03. Dezember 2008, 17:52:49 »
hallo,
- Rechnung als Fehlerhaft zurückweisen!
- neue Abschlagsberechnung anfordern!

als Faustregel wenn nichts anders vereinbart gilt

- Preis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
- Verbrauch der letzten 12 Monate

von Verbraucherseite aus kann man unter anderem behaupten das man durch ein geändertes verhalten x% einsparen will!
Das muß der Versorger berücksichtigen!

Der Versorger darf den Verbrauch schätzen wenn
der Abrechnungszeitraum kürzer ist

Der Versorger darf anstehende Preiserhöhungen nicht als Grund nennen!

das Beste ist!
-widerspruch leisten oder Versorger wechslen!

Offline olli2375

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
neue abschläge ablehnen ???
« Antwort #2 am: 03. Dezember 2008, 19:04:50 »
danke erstmal ,
das heist für mich,wenn ich das richtig verstanden habe
das er rechtlich nicht mehr als die von mir berechneten 435,-€
(368 abschlag bis her  + die 807,- € nachzahlung geteilt durch 12 monate)
von mir verlangen kann.
und das er rechtlich noch dazu verpflichtet ist meine neue heizungsanlage
in den abschlag mit einzubeziehen.
ich möchte schon auf der sicheren seite sein wenn ich nächste woche
dahin gehe.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz