Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07

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nomos:

--- Zitat ---Original von hwe
Bitte an den Administrator: Black sofort aus diesem Forum zu entfernen!!!!
--- Ende Zitat ---
Ich votiere dagegen. Die Kenntnis aller  Argumente ist mir wichtig.

Ein Urteil muss sich jeder selbst bilden, man muss ja nicht alles teilen.  Auf die Informationen würde ich ungern verzichten.

nomos:

--- Zitat ---Original von Black

--- Zitat ---Original von wulfus
Wenn das dem Versorger nun so einfach gemacht wird, verlange ich als Verbraucher das gleiche Recht: Ich möchte ebenfalls die Unbilligkeit einer Tariferhöhung und meine dadurch erhöhten, untragbar gewordenen Verbrauchskosten schlüssig vortragen und begründen dürfen.
--- Ende Zitat ---
Das Recht haben Sie als Verbraucher doch. Bislang haben doch die Verbraucher stets nur die Unbilligkeit behauptet ohne hierfür Gründe anzuführen. Das wäre doch mal was Neues, dass ein Verbraucher vorträgt warum der Preis unbillig sein soll.
--- Ende Zitat ---
@black, \"stets nur behauptet\" ist jetzt aber ein wirklich starker Tobak. Man muss das Pferd vielleicht anders aufzäumen.

Es lässt sich nicht alles verstecken, was so mit dem Geld bei den Versorgern geschieht. Es gibt ja Publizitätspflichten. Alles kann man nicht hinter der Mauer der sogenannten Geschäftsgeheimnisse verbergen.  Exorbitante Gewinne, zweckfremde Gewinnverwendung und Quersubventionen sprechen eine sehr deutliche Sprache. Das kann auch ein Verbraucher belegen und ich möchte den Richter sehen, der entsprechende Belege unberücksichtigt lassen will. Es gibt ja auch noch andere Vorgaben:


--- Zitat ---BGH Urteil vom 21.09.05 VIII ZR 8/05 II2c
Zitat:
Das Kostendeckungsprinzip gehört zu den grundlegenden Prinzipien öffentlichen Finanzgebarens, die die öffentliche Hand auch dann zu beachten hat, wenn sie öffentliche Aufgaben in den Formen des Privatrechts wahrnimmt (BGHZ 115, 311, 318 ).
--- Ende Zitat ---

Wer erwartet von Verbrauchern hier ein Verständnis? Stadtwerke vor Ort haben quasi immer noch das Gas-Monopol. Es gibt trotz der vielen Ankündigungen durch die Politik keine ernsthaften Anbieter und somit auch keine wirkliche Konkurrenz die die Geschäftsdaten im Wettbewerb nutzen würden. Wo bleibt denn die gefürchtete Konkurrenz vor der man die Zahlen verstecken müsste.

Märchenhafte Gesetze (EnWG): Es gibt trotzdem überhöhte Gewinne, Quersubventionen, zweckfremde Mittelverwendung usw... Das ohne jede Folgen und Sanktionen! Die Politik mit ihren Verflechtungen versteht es immer wieder, den Bürgern und Verbrauchern Märchen zu erzählen. Wenn die Gesetze umgesetzt würden bzw. die Bürger praktische Möglichkeiten hätten, die Einhaltung durchzusetzen oder einzuklagen, ja dann. Der Verbraucher bewegt sich bei dieser Politik und Rechtsprechung offensichtlich in einem Kreis, wie das aktuelle Urteil zumindestens erwarten lässt. Der Text liegt ja noch nicht vor! Das Problem ist aber wohl nicht vor Gericht zu lösen.  Es braucht eine andere Politik und realisierbare Gesetze.

Eine Möglichkeit haben die BGH-Richter allerdings mit dem Verweis auf Art.12 Abs. 1 GG in Verbindung mit den prozessualen Möglichkeiten der §§ 172 ff. GVG aufgezeigt. Die Offenlegung der Rechnungslegung, Buchführung und Kalkulation vor Gericht ist nicht ausgeschlossen. Offenlegung ja, aber nicht öffentlich! Es geht aber auf Dauer nicht, dass es in der Republik zahlreiche unterschiedliche Ergebnisse gibt, je nachdem Richter sich \"überzeugen\" lassen. Die Unterschiede im Ergebnis je nachdem mit welchem Zufall der Verbraucher einen Vertrag, Tarif, Norm\"Sonder-\". etc. -Vertrag abgeschlossen hat gehört dazu! Die Politik ist gefordert, längst![/list]

nomos:

--- Zitat ---Original von Black
Der BGH hat nur endlich klare Regeln definiert, nachdem bislang jedes Gericht machte was es wollte.
--- Ende Zitat ---
@Black, unter klaren Regeln verstehe ich etwas anderes. Wir haben unklare und lückenhafte Gesetze. Das ist die Wurzel allen Übels. Was hier passiert ist nicht mehr in Ordnung. Dieses Richterrecht darf nicht zur Gewohnheit werden.

Nur Entscheidungen des BVerfG haben Gesetzeswirkung. Jedes Gericht entscheidet immer noch selbst und machen kann es nicht was es will. Es ist an die Gesetze gebunden und da ist dringender Reformbedarf. Die Lösung wird politisch kommen. Dieser Senat des BGH beschleunigt das nur.

nomos:

--- Zitat ---Original von Black

Mir ist keine Entscheidung bekannt in der ein Gericht einen unbilligen Preis festgestellt hat.
--- Ende Zitat ---
Das war die Erste o.O.[/list]

nomos:

--- Zitat ---Original von Opa Ete
Hallo Leute, jetzt mal im Ernst: dieses Urteil betrifft vielleicht 5% aller Gaskunden und 1% aller Protestler, denn es geht nur um Tarifkunden. Wenn ich so wenig verbrauche, dass ich Tarifkunde bin, ja dann lohnt sich der ganze Aufwand fast nicht mehr.
........
Mich als Sondervertragskunde kratzt dieses Urteil überhaupt nicht, da kann mein EVU mir sonst was schreiben.
--- Ende Zitat ---
Sorry, Opa Ete, ich finde diese Haltung ziemlich unsolidarisch. Vor \"Wischiwaschi und Interpretation\" ist keiner sicher.

Den SV-Kunden, Norm-SV-Kunden etc. pp.  oder Tarifkunden alleine am Verbrauch auszumachen ist eine zweifelhafte Angelegenheit. Aber das wurde schon an anderer Stelle behandelt. Schätzen kann fehlen. Der Tarifkundenanteil ist sicher höher. Wären sonst die Einnahmen der Kommunen aus der Konzessionsabgabe so hoch?

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