Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07
AKW NEE:
@ Black
Wenn Sie sich in dieser Weise Mut machen müssen, nur zu! Es klingt in meinen Ohren wie das pfeifen im Walde.
Sie werden sehen, in der Masse der Zahlungsverweigerungen sind Sie keinen Schritt weiter.
AKW NEE:
@ Black
Haben Sie den ganzen Beitrag gelesen, wohl kaum.
Die Einleitung für den letzten Teil lautet:
--- Zitat ---Weitere Anhaltspunkte für den Unterschied zwischen Tarif- oder Sondervertragskunde sind:
--- Ende Zitat ---
dann folgt eine Aufzählung.
Bevor Sie andere belehren und in Frage stellen, sollten Sie über Ihre Art der Kommentierung nachdenken.
Netznutzer:
Wie kommt es, dass die Gas-und Stromversorger seit 2005 Milliardengewinne nach Steuer machen?
1. weil sie diese auch schon vor 2005 gemacht haben.
http://isht.comdirect.de/html/detail/main.html?sTab=analysis&cmpId=370,1&navbarindex=403b5c37f6766b032a&sCat=STK&sPageType=standard&sSym=RWE.ETR
2. Weil es auch welche gibt, die Verluste gemacht haben
http://isht.comdirect.de/html/detail/main.html?sTab=analysis&cmpId=59,1&sCat=STK&sPageType=standard&sSym=EBK.ETR
3. Weil jedes andere Unternehmen z.B. im Dax oder Stox auch Milliardengewinne macht (Ausnahmen aus dem Chipbereich mal vernachlässigt)
4. Weil auch Sie durch ein Investment in diese Versorger proftieren können bzw. hätten profitieren können.
http://isht.comdirect.de/html/detail/main.html?hist=30y&sSym=RWE.ETR&C_Underlying=RWE.ETR&C_basis=C_Underlying&DEBUG=0&cmpId=370,1&dsc=abs&iJcfcode=823&ind0=VOLUME&navbarindex=403b5c37f6766b032a&overview_hist=1d&sCat=STK&sIsin=DE0007037129&sPageType=standard&sTab=chart&sWkn=703712&type=CONNECTLINE
http://isht.comdirect.de/html/detail/main.html?hist=30y&sSym=EOAN.ETR&DEBUG=0&cmpId=464,1&dsc=abs&iJcfcode=684&ind0=VOLUME&navbarindex=403b5c37f6766b032a&overview_hist=1d&sCat=STK&sIsin=DE000ENAG999&sPageType=standard&sTab=chart&sWkn=ENAG99&type=CONNECTLINE
5. Weil diese Firmen anscheinend das Geld nicht so verbrennen wie z.B.
http://isht.comdirect.de/html/detail/main.html?sTab=chart&hist=5y&sCat=STK&sSym=S2R.FSE
oder
http://isht.comdirect.de/html/detail/main.html?sTab=chart&hist=5y&sCat=STK&sSym=SB1.ETR
oder
http://isht.comdirect.de/html/detail/main.html?sTab=chart&hist=5y&sCat=STK&sSym=E2B.ETR
die trotz direkter und indirekter Subventionen Verluste ohne Ende produzieren.
Wenn Sie Ihre Frage mal in der Tiefe analysiert wissen wollen, lesen Sie doch mal einen Geschäftsbericht von E.ON oder RWE vollständig, und nicht nur oberflächlich, wie 98 % der meisten Jammerer. Sie weden feststellen, dass Strom und Gas zwar Gewinne beisteuern, aber eben nur zum Teil. Fragen Sie doch mal Porsche, woher der Gewinn dieses Jahres zum Großteil stammen wird. Aus rückläufigem PKW Geschäft, oder evtl auch aus Optionsgeschäften.
Gruß
NN
Heizer:
Fakt ist jedenfalls, sollten die Pressemitteilungen das Urteil inhaltlich richtig wiedergeben, ist die gewinnoptimierende Abzockerei der Energieversorger weiter legalisiert.
Wenn bei steigenden Preisen auch die Gewinne drastisch steigen, ist doch völlig klar, wer das bezahlt hat - ganz legal natürlich.
Von der Politik ist garantiert kein Handeln im Sinne der Verbraucher zu erwarten, vielleicht ein paar wohlklingende Sonntagsreden vor den Wahlen.
jroettges:
Das neue Urteil enthält in Bezug auf Tarifkunden und §315 BGB doch Klarstellungen, die der Versorgungswirtschaft bestimmt nicht schmecken weil sie es den Tatsachengerichten ermöglichen, den Herren stärker als bisher auf den Zahn zu fühlen.
Diese Gerichte sind nun in der Lage und aufgefordert, den aufgezeigten Spielraum für \"gerechte\" Urteile zu nutzen, in denen die Belange der Verbraucher ebenso wie die der Versorger sorgsam abgewogen sind. Die Zeit der Triumpfe der Versorger bei unterbelichteten Amtsgerichten ist damit hoffentlich vorbei.
In Bezug auf Sonderverträge bestätigt das Urteil die Linie des OLG Oldenburg, dass Preissockel als vereinbart gelten, wenn ihnen nicht widersprochen worden ist. Wenn der BGH dies auch in der Revision des Oldenburger Urteils bestätigt, zeigt sich wohl doch eine Auswirkung auf die Lage in Sonderverträgen.
Selbst wenn alle Sondervertragskunden die eingeklagten oder einbehaltenen Beträge wegen fehlender Vertragstransparenz behalten dürfen, bleibt die Frage nach der \"Billigkeit\" der erfolgten Anpassungen bestehen.
Es könnte also durchaus sein, dass der BGH den Tatsachengerichten für Verfahren zu Sonderverträgen genau diese Prüfung auferlegt und ihnen einen Anhalt gibt, wo die ausgleichende Linie liegen könnte.
Alle die nicht geklagt oder gekürzt haben , werden vermutlich ohnehin in die Röhre schauen.
Die Lehre daraus: Hin zu den örtlichen Gruppen, der letzten Jahresrechnung widersprechen und so den Druck auf die Versorger erhöhen.
Außerdem Druck auf die Politiker aller Ebenen ausüben, den gesetzlichen Schutz für Energiekunden endlich auf europäische Standards zu bringen.
§41 EnWG wartet immer noch auf seine Ausgestaltung in einer Verordnung!
Gemeinsam sind wir stark!
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