Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Original von Jafar
Ich möchte die Frage von Schwalmtaler noch mal hervorholen.
Der BGH hat ja das Verfahren wieder zurück gewiesen. In einem der Postings hieß es an das Landgericht Dinslaken ich meine ich hätte an anderer Stelle gelesen an das Landgericht Dusiburg. Was ist hier richtig.
Aber zurück zu Frage:
Kann das Gericht, an das jetzt des Verfahren zurückgewiesen wurde nicht die Widersprüchliche Rechtsprechung des BGH anmahnen und eine Klärung beim Großen Senat einfordern? Oder muß das einer der Senatsrichter.
Das wäre mal eine interessante Information.
--- Ende Zitat ---
@Jafar (und @Schwalmtaler) ;)
Davon einmal abgesehen, dass RR-E-ft diese Frage mit seinem Beitrag an Maverick gestern 23:18, also sozusagen vor der Frage, schon beantwortet hatte, könnte man sie eigentlich auch mal selbst recherchieren.
z. B. bei Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fer_Senat
Zitat:
Große Senate
Großer Senat des BundesverwaltungsgerichtsDie Großen Senate bestehen in der Regel aus dem Präsidenten des jeweiligen Bundesgerichts sowie einem Mitglied jedes Senats und weiteren entsandten Mitgliedern des Gerichts. Will ein Senat eine Rechtsfrage anders beantworten, als dies ein anderer Senat in einer früheren Entscheidung getan hat, so legt er die Rechtsfrage dem Großen Senat vor, der dann das Problem für diesen Einzelfall bindend entscheidet. Dieses Verfahren ist auch einzuhalten, wenn ein Senat von der Rechtsprechung des Großen Senats abweichen will.
Beim Bundesgerichtshof gibt es einen Großen Senat für Zivilsachen und einen Großen Senat für Strafsachen.
An welches Gericht zurückverwiesen wurde, könnte man ebenfalls der PM entnehmen.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2008-11&nr=45938&linked=pm&Blank=1
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Original von Black
Man sollte vielleicht auch mal festhalten, dass im Bereich der Grundversorgung seitens der widersprechenden Kunden doch bislang ein Erfolg einzig auf zwei Tatsachen gründen konnte:
- es waren zu wenige Protestler mit zu geringen Außenständen, so dass der Versorger darüber hinwegsah
.......
(Sonderverträge sind ein anderes Thema)
--- Ende Zitat ---
Das sehe ich ganz anders.
Und es ist auch nicht wirklich ein anderes Thema.
Die Versorger haben
- jahrelange Übung im Aufbau ihrer Textbausteine in Bezug auf §315
- weil sie nämlich im Falle der SVK keine rechtswirksamen Argumente gegen §§ 305, 307 hatten
- was in Folge dazu führte, dass sie eben diesen SV-Status der Kunden negierten oder vergessen hatten (aus Strategiegründen vergessen haben müssen!)
- und schlicht und schnell alle Kunden zu Tarifkunden deklarierten
- die natürlich, mangels korrekter Informationen, oder besser wegen dieser irreführender Informationen durch den eigenen Versorger, zunächst diesen Status als \"gegeben\" annahmen
-natürlich kürzten diese Kunden dann auch nicht in einem nennenswerten Ausmass auf das eigentlich notwendige, ehemalige Preisniveau, sie wussten es nicht besser
-bei den Kunden, die diese Strategie durchschauten, wurde flugs versucht eine Kündigung des Sondervertrags durchzusetzen
-was Kunden mit Hilfe des Bundeskartellamts und verschiedener Landeskartellämter und anderer Massnahmen zu vereiteln wussten
-daraufhin wurden diesen mit Angeboten neu abzuschliessender Sondervertäge überhäuft
-denn somit hätten die Versorger 2 Fliegen mit einer Klappe erschlagen und den Kunden gleich beider Waffen in Gestalt von 315 und 307 beraubt
uswusf........
von wegen es waren zu wenige Protestler mit zu geringen Außenständen, so dass der Versorger darüber hinwegsah
Es kommt der Wahrheit wohl wesentlich näher, dass sich ein einem Prozess ein sogenannter Tarifkunde als Sondervertagskunde entpuppt hätte. Die Signalwirkung wäre verheerend. Man denke nur an den Grundsatz der Gleichbehandlung.
Alle Kunden wären auf einmal hellwach und würden endlich einmal ihre Verträge ganz genau prüfen (lassen!)
Und deswegen wurde das Risiko gescheut.
So einfach ist das!
--- Zitat ---Black
Sie passt deswegen nicht, weil es sich bei Sondervertragskunden um völlig andere Rechtsfragen handelt.
Sondervertragskunden sind hier im völlig falschen Konzert (um mal bei Musik zu bleiben) und meinen aber nun ständig dazwischenrufen zu müssen, dass das Geigenkonzert hier nicht zu ihrer Eintrittskarte für ein Flötensolo passt.
--- Ende Zitat ---
Das hätten Sie wohl gerne.
Wir sind hier aber nicht bei \"wünsch Dir was\", diese Sendung wurde bereits vor Jahren abgesetzt!
Eben weil es sich um ganz andere Rechtsfragen handelt und die Erfolgsaussichten winzig bis nicht messbar sind, spielen die Versorger unisono auf der Tarikundentuba!
Kampfzwerg:
@Gulliver 08
:D gggrrrrr
jetzt musste ich doch ehrlich lachen.
Vor allem Danke für die Klarstellung, denn ich denke schon, dass Dein erster Beitrag in den beschriebenen Punkten missverständlich war.
Ich habe aber nicht Dir persönlich Frechheit vorgeworfen (-werfen wollen)sondern hielt lediglich ;-) die Worte \"lediglich\" und \"scheinbar\" im beschriebenen Zusammenhang für völlig verfehlt.
Allerdings muss ich zu meiner Schande gestehen, dass Dein Beitrag das Pech hatte, direkt hinter den beiden von Tojas zu erscheinen, und diese haben mich nun wirklich geärgert und vielleicht beeinflusst.
Ich schaue durchaus über den Tellerrand, beurteile die Wahrscheinlichkeit vielleicht aber einfach anders.
Beurteilungen beruhen immer auf Informationsstand und Erfahrungen - und die sind naturgemäß subjektiv.
Den Glauben an eine unparteiische Justitia haben wir wohl beide nicht mehr.
und was ich noch sagen will...ich bin kein Zwerg ;)
Alles ist gut ;)
Kampfzwerg:
@energienetz
Herzlichen Dank für die in der Formulierung geänderte Stellungnahme, sie trifft für meinen Geschmack den Kern des Sachverhalts wesentlich besser!!
http://www.bdev.de/index.php?itid=1700&content_news_detail=7505&back_cont_id=4043
Kampfzwerg:
@Jafar
--- Zitat ---Ob die Kündigung jetzt rechtswirksam ist und ich somit in der Grundversorgung bin, oder eben nicht wirksam und ich noch meinen alten Sondervertrag habe, kann ich nicht mit letzter Gewissheit behaupten.
--- Ende Zitat ---
Das macht rein gar nichts, letztendlich klärt sich das vor Gericht ;-)
--- Zitat ---Ich gehe mal davon aus, daß mein Versoger auch nicht weiß ob ich jetzt (1.) in der Grundversorgung oder in einem Sondervertrag stecke und demzufolge weiß er auch nicht, wie er (2.) gegen mich vorgehen soll.
--- Ende Zitat ---
Das glaube ich wiederum überhaupt nicht.
1. weiss er es sogar ganz genau. Und eben deswegen weiss er auch 2. ganz genau!
Bis dato hatte er die Wahl zwischen Pest (TK) und Cholera (SVK).
Vor dem BGH-Urteil war die Diagnose Pest nur eine Verdachtsdiagnose.
Nach dem BGH-Urteil wird er seine Verdachtsdiagnose nun als \"gesicherte\" Diagnose titulieren. Allerdings wird er mit Sicherheit Pest diagnostizieren.
Denn nur bei dieser Krankheit könnte er gegen die Infizierung gewinnen!
(Alle ev. anwesenden Mediziner mögen mir verzeihen) ;)
--- Zitat ---Ich habe jedenfalls Geduld und harre der Dinge die jetzt kommen. Ich gehe auch davon aus, daß nach der Urteilsbegründung wieder ein Einschüchterungsschreiben von den Versorgern folgt.
--- Ende Zitat ---
Das ist eine weise Entscheidung. ;) Und es wird kommen.
Nein - ich kann nicht hellsehen :D
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