Original von Black
Original von ESG-Rebell
Ein Anwalt, der die Interessen dieses Unternehmens vertritt, wäre folglich ein schlechter Dienstleister, wenn er anders handeln und dadurch den Profit des Unternehmens schmälern würde.
Gleices gilt umgekehrt für den \"Verbraucher-Anwalt\". Es wäre doch auch schlimm wenn der Anwalt seinem eigenen Gewissen folgen würde. Oder wie wäre es wenn ihr eigener Anwalt vor Gericht die Billigkeit der Preise plötzlich zugesteht weil ER davon überzeugt ist, SIE aber nicht.
Da stimme ich Ihnen voll zu. Das darf der Vollständigkeit halber erwähnt werden.
Auf beiden Seiten wird ein guter Anwalt seinen Mandanten unter vier Augen wohl auf die Gefahren hinweisen, sich vor Gericht aber \"voll ins Zeug\" legen, wenn der Mandant trotz der Risiken mit dem Kopf durch die Wand will.
@nomos
Ihr Einwand geht an der Zielrichtung von Black\'s Erwiderung vorbei.
Gruss,
ESG-Rebell.