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Autor Thema: BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07  (Gelesen 56857 mal)

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Offline nomos

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BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07
« Antwort #195 am: 13. Dezember 2008, 10:31:49 »
Zitat
Original von Black
 Oder wie wäre es wenn ihr eigener Anwalt vor Gericht die Billigkeit der Preise plötzlich zugesteht weil ER davon überzeugt ist, SIE aber nicht.
    @black, das ist jetzt hohe Theorie. Trotz der Geheimhaltung der tatsächlichen Kosten kann man die überhöhten Gewinne nicht ganz verstecken. Es sind genügend Informationen vorhanden, die jedem interessierten Menschen die Unbilligkeit und die Nichteinhaltung der Gesetze (EnWG) oft überdeutlich aufzeigen. Die wettbewerbswidrige Marktmacht der Versorger etc. kommt dazu.

    In der Praxis sehe ich eher den Versorgeranwalt, der von der Unbilligkeit übezeugt ist und der seine Überzeugung in die unterste Schublade steckt. Er wird ja dafür bezahlt und handelt so auch im eigenen Interesse. Jeder muss seine Brötchen verdienen, das ist grundsätzlich auch in Ordnung. Wo die persönlichen Grenzen sind muss jeder Anwalt für sich entscheiden.

Offline ESG-Rebell

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BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07
« Antwort #196 am: 13. Dezember 2008, 14:04:41 »
Zitat
Original von Black
Zitat
Original von ESG-Rebell
Ein Anwalt, der die Interessen dieses Unternehmens vertritt, wäre folglich ein schlechter Dienstleister, wenn er anders handeln und dadurch den Profit des Unternehmens schmälern würde.
Gleices gilt umgekehrt für den \"Verbraucher-Anwalt\". Es wäre doch auch schlimm wenn der Anwalt seinem eigenen Gewissen folgen würde. Oder wie wäre es wenn ihr eigener Anwalt vor Gericht die Billigkeit der Preise plötzlich zugesteht weil ER davon überzeugt ist, SIE aber nicht.
Da stimme ich Ihnen voll zu. Das darf der Vollständigkeit halber erwähnt werden.

Auf beiden Seiten wird ein guter Anwalt seinen Mandanten unter vier Augen wohl auf die Gefahren hinweisen, sich vor Gericht aber \"voll ins Zeug\" legen, wenn der Mandant trotz der Risiken mit dem Kopf durch die Wand will.

@nomos
Ihr Einwand geht an der Zielrichtung von Black\'s Erwiderung vorbei.

Gruss,
ESG-Rebell.

 

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