Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07
Pölator:
--- Zitat ---Original von Black
Ein Abwerbeversuch?
--- Ende Zitat ---
Auf Jobsuche?
sweet sue:
Das Aktenzeichen lautet VIII ZR 138/07!
Der vorletzte Absatz der Pressemitteilung dürfte der für die Verbraucher interessanteste sein, aber er ist so umständlich formuliert, dass ich dennoch mit Spannung die ausführliche Urteilsbegründung erwarte!
@Black
Schade, dass Sie hierauf nicht eingegangen sind.
sweet sue:
@ESG-Rebell
Das ist mir bekannt, ich hab wohl vergessen, die Ironie in meinem Bedauern durch ;-) auszudrücken.
Opa Ete:
Hallo Leute,
jetzt mal im Ernst: dieses Urteil betrifft vielleicht 5% aller Gaskunden und 1% aller Protestler, denn es geht nur um Tarifkunden. Wenn ich so wenig verbrauche, dass ich Tarifkunde bin, ja dann lohnt sich der ganze Aufwand fast nicht mehr. Wir hier sind doch fast alle Sondervertragskunden, wir heizen mit Gas und uns treffen diese zweistelligen Erhöhungen. Bei uns kommt es einzig auf eine gültige Preisanpassungsklausel an. Da haben schon einige Gerichte exakt gesagt, wie diese auszusehen haben.
Da gibt es kein Wischiwaschi und keine Interpretationsmöglichkeiten, wie beim Billigkeits §. Die Sondervertragskunden sind es die den EVUs sorgen machen, die verklagen sie nämlich nicht, weil die meisten EVUs keine oder ungültige Klauseln in ihren Verträgen haben. Deshalb fangen sie ja auch an zu tricksen und erklären schnell mal Sondervertragskunden zu Tarifkunden um. Mich als Sondervertragskunde kratzt dieses Urteil überhaupt nicht, da kann mein EVU mir sonst was schreiben.
Gruß Opa Ete
Opa Ete:
@nomos
Ich bin nicht unsolidarisch, ich versuche im Gegenteil allen Protestlern Mut zu machen. Manche tun ja hier, als ob mit diesem Urteil die Welt untergeht.
Gruß Opa Ete
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