Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07

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nomos:

--- Zitat ---Original von Opa Ete
@nomos
Ich bin nicht unsolidarisch, ich versuche im Gegenteil allen Protestlern Mut zu machen. Manche tun ja hier, als ob mit diesem Urteil die Welt untergeht.
Gruß Opa Ete
--- Ende Zitat ---
@Opa Ete, dann nichts für ungut, kam bei mir so an  :)

Die Welt geht \"noch nicht\" unter ... und wenn, dann sicher nicht wegen diesem BGH-Urteil.  ;)

nomos:

--- Zitat ---Original von Black
Was die spannende Frage aufwirft, warum Energie- und Wasserversorgung typischweise Leistungen der Daseinsvorsorge sind, die Nahrungsmittelversorgung aber nicht.
--- Ende Zitat ---
Für die Nahrungsmittelversorgung gibt es andere Regeln.
Manche würden ja gerne möglichst sofort die Verpflichtung zur kommunalen Daseinsvorsorge, Verbraucher- und Wettbewerbsrechte ganz über Bord werfen. Sie übersehen, dass Deutschland immer noch in Europa und ein sozialer Bundesstaat ist(siehe unter EU oder GG).

Auch der BGH hat sich schon deutlich zur Begrenzung der kommunalen Wirtschaftstätigkeit geäußert= Kostendeckungsprinzip. GmbH hin oder AG her: Die Rechtsform ist dabei unerheblich. Da steht nichts von Gewinnmaximierung und Quersubventionierung auch nicht im EnWG.

nomos:

--- Zitat ---Original von Black
.....
Ihre Antwort hat aber auch wirklich GAR NICHTS mit meiner Frage zu tun, oder?

Abgesehen davon ist mir niemand bekannt, der die Daseinsvorsorge \"über Bord\" werden will. Die Staatsaufteilung Deutschlands als Bundesstaat hat wiederum nichts mit der Frage von Daseinsvorsorge zu tun.

Insgesamt ein unklarer Beitrag.
--- Ende Zitat ---
@Black, der soziale Bundesstaat hat ein Grundgesetz, dazu kommen Regeln der EU, die die Rechte der Bürger zum Inhalt haben und ihn auch als Verbraucher schützen. Dort Nachlesen dann wird es klarer.

Wenn das \"über Bord werfen\" nicht so ist, bin ich beruhigt. Ich hatte etwas den Eindruck mit der \"Frage\" wollten sie die Energie- und Wasserversorgung auch an ALDILIDLPLUS verweisen. Sie denken aber nicht ernsthaft daran, dass die Städte und Gemeinden jetzt generell auch Lebensmittelgeschäfte betreiben sollten? Im besonderen Einzelfall kann das auch eine Aufgabe der Daseinsvorsorge sein, da sehe ich keinen generellen Widerspruch.[/list]

nomos:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Müssen wir jetzt wirklich wieder Daseinsvorsorge diskutieren?
Zu einem zünftigen Palaver ....
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft, müssen wir nicht, aber \"das Palaver\" hat sich hier entwickelt:

--- Zitat ---Original von Energierebell
Man darf auch nicht vergessen, dass Lidl, Aldi & Co. nicht der Daseinsvorsorge dienen und keine Preise bieten müssen, die der Billigkeit zu entsprechen haben. Gruß Energierebell
--- Ende Zitat ---

--- Zitat ---Original von Black
Was die spannende Frage aufwirft, warum Energie- und Wasserversorgung typischweise Leistungen der Daseinsvorsorge sind, die Nahrungsmittelversorgung aber nicht.
--- Ende Zitat ---
[/list]

Onkel Tuca:
Bitte zurück zum Thema!

Das finde ich schon stark: \"Es reicht aus, wenn er vorträgt, dass und in welchem Umfang sich aufgrund von Preisänderungsklauseln in den Bezugsverträgen seine Bezugspreise erhöht haben; Beweis dafür kann er auch durch Zeugen anbieten.\"
Wäre ein Zeuge der Vergleich des internationalen Einkaufspreises von Gas zum örtlich verlangtem Abgabepreis? Der Abgabepreis ist seit September 2004 um über 90% gestiegen (Quelle: http://www.gaspreise-runter-owl.de/) und der Einkaufspreis? In der letzten Bröschüre des Bund der Energieverbraucher wurde mal eine Grafik dazu abgedruckt...

Ich finde das alles schon ziemlich undurchsichtig und werde mich wohl nächstes Jahr vom Gas verabschieden - ist eh\' irgendwann mal alle! Und irgendwie kriegt die \"Elite\" in Deutschland sowieso immer Recht  :(

Gruß, der Onkel.

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