Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen  (Gelesen 22775 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Mariano

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 16
  • Karma: +0/-0
Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #15 am: 11. November 2009, 23:26:14 »
@janni,

unser Mahnbescheid blieb bisher ohne weitere Konsequenz, ansonsten identischer Ablauf mit neuem Gas-Tarif und neuen Kundennummern.

Wir haben unseren Widerspruch nach §307, hilfsweise §315 auch dieses Jahr wieder erneuert und die Rechnungsbeträge / Abschläge gekürzt.

Zuletzt kam ein Brief der StWKs mit dem Hinweis, das der Energieträger Gas dem Wettbewerb zu leichtem Heizöl ausgesetzt sei. Daher bestünde Wahlfreiheit für den Kunden, eine Kostenkürzung unter Berufung auf §315 sei  nicht zu akzeptieren.

Bei Nichtzahlung wurde die Einleitung des Klageverfahrens über Kanzlei Becker, Büttner, Held aus Berlin angekündigt - wir werden sehen.

Gruß,

Mariano

Offline nomos

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.448
  • Karma: +0/-0
Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #16 am: 11. November 2009, 23:55:51 »
Zitat
Original von janni
Mit diesem willkürlichen Abrechnungsmodus, so erwiderte ich dem Kundendienst, sind mir natürlich die neuerlichen Vergünstigungen in der Grundversorgung bei Gasverbrauch von mehr als 10000 kWh, es gibt seit dem 1.10.09 eine Dreierstaffelung, leider verwehrt (was die gute Frau zugeben musste). Darum muss ich meinen Widerspruch nach § 315 BGB natürlich bekräftigen, da ich jetzt für das ganze Jahr einschl. Jan 2010 in die überhöhten Preise gedrängt werde.
    Das kann und darf nicht sein. Die Staffelung ist ja im Tarif auf einen Jahresverbrauch  xxx/Jahr bezogen. Bei einer willkürlichen oder auch mit dem Widerspruch begründeten Trennung in zwei Abrechnung ist das selbstverständlich zu berücksichtigen. Da haben die Stadtwerke bei der Sonderbehandlung der Widersprüchler offensichtlich einen Fehler gemacht.

    Nicht akzeptieren,  wenn keine Korrektur erfolgt, eigene Rechnung erstellen, die ja wegen dem Widerspruch ohnehin anfällt und bei der Zahlung die Preisdifferenz entsprechend kürzen.

Offline janni

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 17
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #17 am: 12. November 2009, 23:32:36 »
@Mariano
danke für Deine Hinweise. Ich bin auch gespannt, ob Klageschreiben verfasst werden. Aber nach all dem Erfahrungsaustausch hier im Forum und nachdem ich fast alle Urteile gelesen habe, kann ich mir eh nicht vorstellen, daß eine Klage der Werke Erfolg haben würde.

Lasst uns in Kontakt bleiben.

Wir warten jedenfalls weiterhin gespannt auf die große Erklärung der Werke über die Gestaltung der aus ihrer Sicht korrekten Gaspreise der letzten Jahre. Einem Bekannten haben sie übrigens damals geschrieben, dass ihnen kein Fall bekannt wäre, wo ein Unternehmen einem Kunden die Preiskalkulation offenlegt. Pure Arroganz, würde ich sagen.

Gruss,
Janni

Offline janni

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 17
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #18 am: 13. November 2009, 00:32:02 »
@nomos
Eben, das kann und darf nicht sein.
Da haben sie nicht nur einen Fehler gemacht, sondern haben eine Chance verpasst, auf Kunden zuzugehen und sie zurück zu gewinnen. Aber die Arroganz scheint so gross zu sein, dass gewisse Leute in der Führung nicht wissen was sie tun.

Mein Widerspruchs-Schreiben ist bereits verfasst, der gekürzte Betrag überwiesen. Es gibt ja auch gar keine andere Möglichkeit.

Gruss,
Janni

Offline Sid

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 14
  • Karma: +0/-0
Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #19 am: 15. November 2009, 17:28:57 »
Hallo janni und alle Mitstreiter,

schön zu lesen, dass wir doch mehr als zwei Protestler bei den hiesigen Stadtwerken sind. :) Weiterer Austausch hier im Forum sehr gern!

Gruß,
Sid

Offline janni

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 17
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #20 am: 17. November 2009, 11:01:55 »
An alle Widersprüchler,

seit dem 01.10.2009 verlangen die Städtischen Werke Kassel (laut telefonischer Auskunft)von allen Widersprüchlern eine Teilung der Abrechnung von Gas und Strom. Aus diesem Anlass gab es Schreiben mit 2 neuen Vertragsbestätigungen (neue Verträge sind von mir als Kunde zu keinem Zeitpunkt geschlossen worden) und 2 neuen Kundennummern, die man bei getrennter Überweisung zukünftiger Abschläge anzugeben hätte. Ferner wurde eine Schlussrechnung zum 30.09.09 zugeschickt, welche geschätzte Verbräuche (eine Ablesung gab es nicht!) enthielt, obendrein bis dahin gezahlte Abschläge nicht berücksichtigt.

Wie ist am besten vorzugehen? Soll ich die Zahlung geteilter Abschläge akzeptieren (natürlich mit den gekürzten Beträgen), ohne ungewollt einem neuen Vertragsverhältnis zuzustimmen, oder kann ich anders vorgehen?

Ich habe den neuen angeblichen Vertragsbestätigungen bereits schriftlich widersprochen und angeführt, dass ich keinen neuen Vertrag mit den Werken abgeschlossen hätte. Eine einseitige Aktion ist ja wohl nicht möglich.

Gruss,
janni

Offline janni

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 17
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #21 am: 22. November 2009, 22:56:21 »
Hallo Sid,

es wäre ohnehin gut zu wissen, wieviele Leute sich in Kassel überhaupt gegen die Preiserhöhungen wehren und alle über Entwicklungen informieren. Eine gute Möglichkeit wäre, in der örtlichen Presse Anzeigen zu schalten und zum Beispiel zu allgemeinen und speziellen Fragen dieses Forum zu empfehlen.

Während die Verbraucherzentrale in Hessen sich in dieser Sache recht bedeckt zu halten scheint, ist die Verbraucherzentrale in Hamburg äusserst aktiv und stets auf dem neuesten Stand.

Weitere Vorschläge erwünscht.

Gruss,
Janni

Offline Mariano

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 16
  • Karma: +0/-0
Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #22 am: 23. November 2009, 20:23:09 »
@janni,

Infos zu Mitstreitern auch in der Einwenderliste

Bewegung ist im Forum zu den StWKs ja erst wieder seit Anfang d.J. gekommen, seit die \"Neuen Verträge\"\" zum Einsatz kamen.

Wir haben zu den \"Neuen Verträgen\" in unserem aktuellen Widerspruch nichts gegengehalten, da diese nicht einseitig angewendet werden können.

Wir benutzen auch unsere alten Vertrags- u. Kd.Nr. weiter.

Mit der Verbraucherzentrale Hessen hast du recht, das ist auch unser Eindruck - gerade für die Filiale in KS !

In diesem Forum habe ich für die StWKs bislang nur eine Handvoll Leute als Widersprüchler wahrgenommen.

Hilfreich wäre wohl auch, zu sortieren, mit welchen alten Vertragsbedingungen sich im Bereich StWKs die Leute  gegen Preiserhöhungen wehren.

Kontakt von mir aus erstmal weiter über das Forum / PN

Gruß,

Mariano

Offline janni

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 17
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #23 am: 27. November 2009, 23:49:31 »
Hallo sid und alle anderen Mitstreiter,
wie vor den Kopf geschlagen war ich neulich nach einem Gespräch mit dem Kundendienst. Obwohl ich der Zwischenrechnung zum 30.09.09 widersprochen habe (Trennung in zwei neue Verträge für Gas und Strom mit 2 verschiedenen Kundennummern, die ich zu keiner Zeit mit den Werken abgeschlossen habe!), davor auch, wie in den vorangegangenen Jahren, der Jahresrechnungen nach § 315 BGB immer widersprochen hatte, nehmen die Stadtwerke an, sie hätten neue Verträge mit mir geschlossen.

Sie haben nach Auskunft meine monatl. Abschläge von April 09 bis einschl. Sept. 09 dazu verwendet, die durch meine Kürzung offenen, strittigen Posten aus der Vorjahresrechnung (Feb 08 bis Jan 09) auszugleichen. Dies ist meiner Meinung nach rechtlich nicht einwandfrei. Die Monatsbeträge sind und waren doch immer als Abschlagszahlung für das laufende Abrechnungsjahr bestimmt, oder sehe ich das falsch?

Guter Rat wäre mir wichtig.

Gruss,
Janni

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #24 am: 28. November 2009, 01:02:18 »
Zitat
Original von janni
Hallo sid und alle anderen Mitstreiter,
wie vor den Kopf geschlagen war ich neulich nach einem Gespräch mit dem Kundendienst. Obwohl ich der Zwischenrechnung zum 30.09.09 widersprochen habe (Trennung in zwei neue Verträge für Gas und Strom mit 2 verschiedenen Kundennummern, die ich zu keiner Zeit mit den Werken abgeschlossen habe!), davor auch, wie in den vorangegangenen Jahren, der Jahresrechnungen nach § 315 BGB immer widersprochen hatte, nehmen die Stadtwerke an, sie hätten neue Verträge mit mir geschlossen.
Nun es ist weniger wichtig, was die Mitarbeiter der Stadtwerke denken als vielmehr wie der Richter das einordnet. Und wenn Sie nichts unterschrieben haben, gibt\'s auch keine zwei neuen Verträge. So einfach ist das.

Zitat
Original von janni
Sie haben nach Auskunft meine monatl. Abschläge von April 09 bis einschl. Sept. 09 dazu verwendet, die durch meine Kürzung offenen, strittigen Posten aus der Vorjahresrechnung (Feb 08 bis Jan 09) auszugleichen. Dies ist meiner Meinung nach rechtlich nicht einwandfrei. Die Monatsbeträge sind und waren doch immer als Abschlagszahlung für das laufende Abrechnungsjahr bestimmt, oder sehe ich das falsch?
Das kommt leider darauf an, wie Sie Ihre Abschläge bei der Überweisung benennen. Falls Sie NICHT eindeutig schreiben, wofür dieser Abschlag ist (also z.B. Abschlag Gas Mai 2009) und den Stadtwerken eine Verrechnung nicht ausdrücklich untersagt haben, ist diese Vorgehensweise wohl rechtens. Also bitte sofort ein Schreiben rausschicken, in dem die Verrechnung zukünftig untersagt wird.

Offline Mariano

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 16
  • Karma: +0/-0
Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #25 am: 28. November 2009, 18:32:50 »
Zitat
Original von janni
Sie haben nach Auskunft meine monatl. Abschläge von April 09 bis einschl. Sept. 09 dazu verwendet, die durch meine Kürzung offenen, strittigen Posten aus der Vorjahresrechnung (Feb 08 bis Jan 09) auszugleichen.

Die Argumentation der STWKs versteh ich nicht : Sollten die Abschlagszahlungen aus von 4/09 - 9/09 zum Ausgleich der Vorjahresforderung verwandt worden sein, hätte man doch schon seit 4/09 Mahnungen für die aktuellen Abschläge für das Jahr 2009 erwarten können. Waren die Abschlagszahlungen einer konkreten Forderung zugeordnet worden ?

Außerdem: Wenn die STWKs die Abschlagszahlungen für strittige Forderungen einbuchen, so ist das deren Privatvergnügen. Jedenfalls kein Anlaß, für den (bei Zahlung hoffentlich benannten) Zweck ein zweites Mal zu fordern.

Zitat
Original von bolli
Nun es ist weniger wichtig, was die Mitarbeiter der Stadtwerke denken als vielmehr wie der Richter das einordnet. Und wenn Sie nichts unterschrieben haben, gibt\'s auch keine zwei neuen Verträge. So einfach ist das.
Danach richten wir uns auch.
Dem angeblichen neuen 2-fachen Vertragsabschluss widerspreche ich zum ersten Mal jetzt, da bei uns die erste Mahnung auf dieser behaupteten Grundlage (für Wasser/Strom) eintraf. Dabei wurde eine kurze Zahlungsfrist von 7 Tagen gesetzt. Zum Schluss des Mahnschreibens erstmalig der Hinweis auf Einstellung der Versorgung bei Nichtzahlung.

Im Ankündigungsschreiben der STWKs für die neue Vertragsgestaltung war zu lesen :
„ Der bisherige Abschlagsbetrag bleibt in der Höhe erhalten, wird jedoch auf die beiden Vertragsbestätigungen anteilsmäßig aufgeteilt.“

Lt. \"Neuen Verträgen\" sollen wir nun aber in 12 Monaten eine Abschlagssumme erbringen, die ca. dem 2,5 - fachen der bisherigen Jahres - Forderung der STWKs aus dem laufenden Vertrag entspricht.

Widerspruch ist also vonnöten.

Gruß,

Mariano

Offline Sid

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 14
  • Karma: +0/-0
Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #26 am: 28. November 2009, 22:19:33 »
Zitat
Original von bolli
Das kommt leider darauf an, wie Sie Ihre Abschläge bei der Überweisung benennen. Falls Sie NICHT eindeutig schreiben, wofür dieser Abschlag ist (also z.B. Abschlag Gas Mai 2009) und den Stadtwerken eine Verrechnung nicht ausdrücklich untersagt haben, ist diese Vorgehensweise wohl rechtens. Also bitte sofort ein Schreiben rausschicken, in dem die Verrechnung zukünftig untersagt wird.
Das ist auch mein Kenntnisstand. Die Jahreszahl hatte ich bisher allerdings nicht mit angegeben.

Im Musterbrief ist m.E. ein Passus, der dem verrechnen strittiger Forderungen ausdrücklich widerspricht.

Inwieweit das verrechnen strittiger Forderungen rechtlich relevant ist, kann ich nicht sagen. Letztendlich ist die Summe ja immer die gleiche.

Offline janni

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 17
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #27 am: 29. November 2009, 15:55:39 »
@Mariano
zunächst danke für den Link zur Einwenderliste. Demnach sind wir gar nicht so wenige. Wenn man dann noch die Leute mitzählt, die diese Liste und dieses Forum nicht kennen...

Ich habe meine (neu berechneten und gekürzten) Abschläge seit April 2009 bei der Überweisung immer eindeutig benannt (\"Abschlag angepasst für April 09\" usw bis einschl. Sept. 09). Was im Widerspruch nicht enthalten ist, was \"sid\" schreibt:  das die Verrechnung strittiger Forderungen untersagt wird. Das muss ich nun hoffentlich erfolgreich nachholen.

Aber es ist interessant, was Mariano schreibt, so daß es eigentlich egal ist, wie die Werke die eingegangenen Abschläge intern einbuchen. Durch meinen schriftlichen Widerspruch der letzten Jahresrechnung (erschien Anfang Feb09) nach § 315  sind die Forderungen von 2008/09 eindeutig strittig, oder? Übrigens haben die STWKs mein Einspruchsschreiben noch gar nicht bestätigt, wie ich gerade sah. Ich habe aber einen Beleg und muss das schleunigst einfordern.

Durch meine eindeutige Bezeichnung können die Abschläge von April bis Sept. 09 natürlich nicht nochmal eingefordert werden, stimmt. Und diese sind ja auch immer als Vorauszahlungen zu verstehen gewesen, wenn ich mich erinnere.

Letztendlich tendiere ich aber ganz stark zum Anbieterwechsel. Dieses Theater ist fast unerträglich. Wenn man mit Verivox vergleicht,  würde ich mehr als 400 Euro im Jahr sparen bei z. B. Online-Tarifen.

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #28 am: 30. November 2009, 09:09:35 »
Zitat
Original von Mariano

Lt. \"Neuen Verträgen\" sollen wir nun aber in 12 Monaten eine Abschlagssumme erbringen, die ca. dem 2,5 - fachen der bisherigen Jahres - Forderung der STWKs aus dem laufenden Vertrag entspricht.
Wenn dieses nicht dem tatsächlichen Verbrauch in der letzten Abrechnungsperiode entspricht, dürfte dieses Ansinnen des Versorgers wohl auf wackeligen Füßen stehen.

Zitat
§ 13 (1) GasGVV: Abschlagszahlungen
Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Grundversorger für das nach der letzten Abrechnung verbrauchte Gas eine Abschlagszahlung verlangen. Diese ist anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.
[/SIZE]

Offline janni

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 17
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #29 am: 14. Dezember 2009, 02:17:41 »
Ich habe den angeblich neuen Verträgen (die ich nie geschlossen habe) und den damit wohl verbundenen 2 neuen Kundennummern schriftlich deutlich widersprochen. Ich zahle weiterhin meine monatlichen Abschläge unter meiner alten Kundennummer mit Angabe des Zwecks. Für die nahe Zukunft überlege ich aber, den Versorger definitiv zu wechseln. Die StWKS gehören zu den teuren und ich würde bis zu 400 Euo pro Jahr sparen. Irgendwann muss Schluss sein mit dem Theater.

Gruss,
Janni

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz