Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Kündigung Nachtstromverträge
AKW NEE:
Die Vertragssituation ist etwas unübersichtlich!
1. Es gibt Verträge aus der Zeit vor der Gründung der Avacon.
Bei der Hastra z.B. gab es wohl einen Vertrag in Schriftform, der nicht
unterschrieben werden musste.
Es gibt auch einen Folgevertrag der unterschrieben wurde.
2. Aus der Zeit der Avacon ist unklar, ob es einen Vertrag in Schriftform mit
oder ohne Unterschrift gab,
3. Aus der Zeit der E.ON Avacon gibt es einen schriftlichen Vertrag, der
unterschrieben werden mußte. Es ist aber nicht klar ob dieser Vertrag
immer angewendet wurde.
Die Kündigung der Verträge zum 31. 12. 2008 sezt voraus, dass es einen Vertrag gibt mit einer Laufzeit vom höchstens 1 Monat und dies mit einer Kündigungdfrist von 1 Monat. Eine weiter Voraussetzung ist das alle Verbraucher mit diesem Kündigungstermin die Entnahme zu dem 01. des jeweiligen Monats begonnen hat.
Black:
--- Zitat ---Original von Christian Guhl
@bjo
Das ist es ja gerade ! Es gibt keine schriftlichen Verträge !Eon-Avacon hat die Kunden ohne schriftliche Vereinbarung nach dem Sondervertrag Amado beliefert.Auf Nachfrage wurde erklärt, der Vertrag sei aufgrund der AVBElt bzw.GVVStrom zustande gekommen.
--- Ende Zitat ---
Wenn E wirklich ohne wirksamen Vertrag mit dem Kunden einfach zu Bedingungen des Sondervertrages Amado beliefert, dann braucht E den Vertrag nicht zu kündigen sondern kann einfach damit aufhören zu diesen Bedingungen zu liefern. Man kann nur einen Vertrag kündigen der abgeschlossen wurde.
Christian Guhl:
@Black
Abgeschlossen wurden Verträge. Ansonsten wären die Kunden ja in der Ersatzversorgung beliefert worden.Das es ein Sondervertrag ist, bestreitet Eon-Avacon ja auch nicht. Im Gegenteil. Den Kunden wurde in anderen Schreiben mitgeteilt, dass sie im Sonderabkommen \"Amado\" beliefert werden.Das Problem ist, das keine schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden und Eon-Avacon stellt sich auf den Standpunkt, dass dann die AVBElt/GVVStrom Grundlage der Belieferung sind.Ich glaube, unser Lieblingsversorger hat ein Problem.Um das dann noch etwas komplizierter zu machen, gibt es auch noch viele Kunden die mit der Rechtsvorgängerin Hastra einen Vertrag über Heizstrom abgeschlossen hatten, der niemals von Eon-Avacon gekündigt wurde. Diese Verträge wurden einfach in \"Amado\" umbenannt. Teilweise sind sie mehr als 30 Jahre alt.Auf Anfrage wurde mitgeteilt, dass diese Verträge bei Eon-Avacon nicht mehr aufzufinden sind.
Wohl dem Kunden, der Ordnung in seinen Unterlagen hält. Im Falle einer Klage kann er nachweisen, was eigentlich vereinbart war und woran sich Eon-Avacon nicht gehalten hat.
AKW NEE:
@ Black
Auch als Betreiber-Anwalt sollten Sie wissen, das die Schriftform nicht zwingende Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist!
Es gibt aber hier auch unterschriebene Verträge, die ungeachtet der Vertragslaufzeit und der Kündigungsfrist zum 31. 12. 2008 gekündigt wurden.
AKW NEE:
BGH, B. v. 10.12.2008 - Az. KVR 02/08 - marktbeherrschende Stellung gegenüber Gas- Kleinkunden
Zum Urteil aus Beck Online:
--- Zitat ---Einen einheitlichen Wärmeenergiemarkt gebe es nicht, weil der Endkunde seine Heizung nicht ohne weiteres von Gas auf eine andere Heizenergie umstellen könne
--- Ende Zitat ---
1. Dann gibt es doch auch keinen einheitlichen Wärmemarkt für Nachstromkunden!
2. Unterliegen doch auch hier die Preise der kartellrechtlichen Überprüfung!
Bei der Avacon ist der Bezug von Nachtstrom zwingend an einen Normalstromvertrag, meistens der Grundversorgung, gebunden. Auch hier ist ein Wechsel nicht möglich, jedenfalls nicht ohne den Verlust der Versorgung mit Nachtstrom. Dies kommt doch dann auch einer Monopolstellung gleich. Wenn dem so ist, wäre der Tagstrom in diesen Fällen nicht auch nach Kartellrecht zu überprüfen?
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