1. Schauen Sie doch in die HP dieses Forums, um sich grundlegend über Fern/Nahwärme zu informieren.
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Fernwaerme/site__1344/Weitere Links im Text sowie auch rechts lesen.
2. Normalerweise muss das Versorgungsunternehmen in der Preisgestaltung/Preisgleitklausel die verwendeten Brennstoffe entsprechend einbinden (siehe (3) unten). Siehe auch Urteil des BGH in o.g. Links.
Laut der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
Auszug Originaltext:
§ 24 Abrechnung, Preisänderungsklauseln
(1) Das Entgelt wird nach Wahl des Fernwärmeversorgungsunternehmens monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, abgerechnet.
(2) Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Preise, so wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet, jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen sind auf der Grundlage der für die jeweilige Abnehmergruppe maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei Änderung des Umsatzsteuersatzes.
(3) Preisänderungsklauseln dürfen nur so ausgestaltet sein, daß sie sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen. Sie müssen die maßgeblichen Berechnungsfaktoren vollständig und in allgemein verständlicher Form ausweisen. Bei Anwendung der Preisänderungsklauseln ist der prozentuale Anteil des die Brennstoffkosten abdeckenden Preisfaktors an der jeweiligen Preisänderung gesondert auszuweisen.
3. Diese Frage schriftlich an das Versorgungsunternehmen stellen. Am besten mit mehreren Betroffenen zusammenschließen oder als eine Interessengemeinschaft auftreten.
4. Hier im Forum die Preisgleitklausel über Grund- und Arbeitspreis mitteilen, mit den dazugehörigen Basispreisen um einen Überblick zur Ausgangssituation zu erhalten.
Gruß, lejo