Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

1980 - Allgemeine Tarife und Wärme-Sondervertragspreise der HASTRA

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Christian Guhl:
Wenn der Classic ein Sondervertrag ist,dann ist diese Aussage nicht richtig :

--- Zitat ---Original von AKW NEE
Zumindest im Bereich der Avacon sind die Kunden mit "Erdgas Tarif" und "Ergas Classig" Verträgen auf der sicheren Seite und können, wenn sie wollen, die Zahlungen auf null kürzen.
--- Ende Zitat ---
Eon-Avacon hat zur Einstufung in den Classic Folgendes gesagt :
Allen Kunden der Avacon wurde erläutert, dass sie entweder in ein neues Produkt wechseln können oder aber, falls sie von keinem neuen Produktangebot Gebrauch machen wollen, in bestimmte vorgegebene Tarife eingruppiert werden.
In dem Kundenanschreiben 2003 stand über den ErdgasTarif und ErdgasClassic: \"Diese Basisangebote erhalten Sie automatisch, wenn Sie uns nicht benachrichtigen.\" Der Classic wurde mal als \"Sondervereinbarung in der Grundversorgung\" bezeichnet. Bei den Konzessionsabgaben wird der Satz für Sonderverträge bezahlt. Zur Zeit klammert sich Eon-Avacon an den Strohhalm, dass es die Grundversorgung war. Nur so können die Preiserhöhungen gerechtfertigt werden. Als die Klausel in den alten Hastra-Verträgen (Die Hastra ist berechtigt die Preise zu ändern) als wahrscheinlich ungültig gerügt wurde, hat Eon-Avacon geantwortet :
\"Es handelt sich hierbei um eine Klausel, die exakt das gesetzliche Leitbild des § 4 AVBElt nachbildet und infolge dessen wirksam ist.\"
So langsam macht unser Versorger sich lächerlich ! Egal, ob Sondervertrag oder Grundversorgung. Wir sollten auf Beides vorbereitet sein. Nach dem Urteil vom LG Dortmund, auf das Herr Fricke hingewiesen hat, sehe ich, selbst wenn es die Grundversorgung sein sollte, gute Chancen.

AKW NEE:
Hilfe!
Mir ist entfallen, wenn und in welchem Zusammenhang ich dies hier im Forum geschrieben habe. Bitte einen Link dazu\"

--- Zitat ---Original von AKW NEE
Zumindest im Bereich der Avacon sind die Kunden mit "Erdgas Tarif" und "Ergas Classig" Verträgen auf der sicheren Seite und können, wenn sie wollen, die Zahlungen auf null kürzen.

--- Ende Zitat ---

Auf Grund des Zitates ist mir nicht deutlich wo da etwas zur Fragestellung steht, ob der Tarif Classic ein Sondervertrag ist.

Für alle Kunden, die vor der Umbenennung des Tarifes mit der neuen Bezeichnung \"Classic\" Gas bezogen haben, gelten doch die alten Verträge, da diese nicht gekündigt wurden, weiter und das sind Sonderverträge.


--- Zitat ---Original Christian Guhl
Nach dem Urteil vom LG Dortmund, auf das Herr Fricke hingewiesen hat, sehe ich, selbst wenn es die Grundversorgung sein sollte, gute Chancen.
--- Ende Zitat ---

An anderer Stelle ist zu dem Urteil folgendes zu lesen:

--- Zitat ---Original RR-E-ft
Allein durch eine Mitteilung des Versorgers und einen unveränderten Energiebezug wird aus einem Sondervertragskunden kein Tarifkunde.

Ein Preisänderungsrecht gegenüber Sondervertragskunden ergibt sich nicht aus § 4 Abs. 2 AVBV. Eine inhaltsgleiche Klausel in den AGB oder eine einfache Verweisung auf die Bestimmung innerhalb der AGB verstößt gegen das Transparenzgebot und ist unwirksam.
--- Ende Zitat ---

LG Dortmund, Urt. v. 18.01.2008 - 6 O 341/06 -  Preiserhöhung unwirksam/ Geld zurück

Christian Guhl:
Das Zitat war im Zusammenhang mit der Möglichkeit in der Grundversorgung auf Null zu kürzen.
Wenn Avacon die Kunden damals tatsächlich in die Grundversorgung umgestuft hat, sehe ich gute Chancen, denn \"allein durch eine Mitteilung des Versorgers und einen unveränderten Energiebezug wird aus einem Sondervertragskunden kein Tarifkunde\". Die Umstufung in die Grundversorgung war also rechtswidrig.

AKW NEE:
Bitte einen Link dazu oder das Datum, wann ich es geschrieben habe.

Christian Guhl:
Am 31.10.2006. Es wurde ausgeführt, man könnte im Classic auf Null kürzen, da es die Grundversorgung sei. ARD Ratgeber Recht: Gasrebellen auf der sicheren Seite

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